Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 19.01.2015 betreffend Beschäftigung von Herrn Thorsten H. als freier Mitarbeiter in der Hessischen Staatskanzlei und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragesteller: In einem Presseartikel des "Mannheimer Morgen" vom 23. Dezember 2014 wird berichtet, dass der frühere Bürgermeister der Stadt Bensheim, Herr Thorsten H., für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 als freier Mitarbeiter der Hessischen Staatskanzlei beschäftigt sei, um Sonderaufgaben zur Vorbereitung des diesjährigen Hessentages in Hofgeismar sowie der zentralen Feierlichkeiten zum 25. Tag der Deutschen Einheit zu übernehmen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Trifft es zu, dass der frühere Bürgermeister der Stadt Bensheim, Thorsten H., als freier Mit- arbeiter in der Hessischen Staatskanzlei in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 beschäftigt wird? Ja. Frage 2. Falls ja, welche Aufgaben mit welchem zeitlichen Umfang soll Herr Thorsten H. wahrnehmen und welche Vergütung erhält er hierfür? Herr Thorsten H. nimmt in der Hessischen Staatskanzlei Sonderaufgaben zur Vorbereitung der Veranstaltungen "Hessentag" 2015 und 2016 und zur Vorbereitung der Veranstaltungen zum "Tag der Deutschen Einheit" wahr und ist dabei in der Gestaltung seiner Tätigkeit, insbesondere bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit frei. Im Übrigen ist eine Antwort aus Sicht der Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Fragestellers und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen , insbesondere dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht möglich. Frage 3. Ist der bisherige Hessentagsbeauftragte, Herr Heinrich K., mit der Vorbereitung des Hessenta- ges 2015 in Hofgeismar betraut? Der bisherige "Hessentagsbeauftragte" ist mit der Vorbereitung des Hessentages 2015 in Hofgeismar betraut, bis er zum 30. April 2015 in den Ruhestand tritt. Frage 4. Falls ja, warum wird dann Herr Thorsten H. als Mitarbeiter mit Aufgaben zur Durchführung des Hessentages beschäftigt? Zur Aufgabenbewältigung war die Unterstützung der Abteilung "Information" bei der Vorbereitung der oben genannten Veranstaltungen durch den entsprechend qualifizierten Mitarbeiter erforderlich . Eingegangen am 9. März 2015 · Ausgegeben am 10. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1492 09. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1492 Frage 5. Nach Zeitungsberichten soll gegen Herrn Thorsten H. ein Disziplinarverfahren anhängig sein. Ist dieser Sachverhalt zutreffend und wenn ja, war dieser zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bekannt? Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war gegen Herrn Thorsten H. kein Disziplinarverfahren anhängig. Frage 6. Falls ja, warum wurde trotzdem die Vertragsunterzeichnung vollzogen? Entfällt. Frage 7. Ist bekannt, ob Herr Thorsten H. neben seiner Tätigkeit in der Hessischen Staatskanzlei weite- re Tätigkeiten ausübt? Nein. Frage 8. Wird das im Rahmen seiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter erzielte Entgelt von Herrn Thorsten H. auf seine Versorgungsansprüche aus seiner früheren Tätigkeit als Bürgermeister angerechnet ? Über eine evtl. Anrechnung von Entgelt auf einen evtl. Versorgungsanspruch aus seiner früheren Tätigkeit als Bürgermeister hat die für die Versorgung zuständige kommunale Behörde zu entscheiden. Frage 9. Wie viele freie Mitarbeiter beschäftigt die Hessische Staatskanzlei aktuell? Zurzeit beschäftigt die Hessische Staatskanzlei drei Personen als freie Mitarbeiter. Frage 10. Wie viele freie Mitarbeiter wurden von der Hessischen Staatskanzlei im Jahre 2014 beschäftigt und welcher finanzielle Betrag wurde aus welcher Haushaltsstelle hierfür aufgewendet? In 2014 wurden zwei freie Mitarbeiter bei der Hessischen Staatskanzlei beschäftigt. Die entsprechende Haushaltsstelle lautet 0201.538 (Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen). Im Übrigen ist eine Antwort aus Sicht der Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Fragestellers und dem Schutz von Grundrechten der Betroffenen , insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht möglich. Wiesbaden, 5. März 2015 Axel Wintermeyer