Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 04.03.2014 betreffend Auswirkungen der Reduzierung der Arbeitszeit auf 41 Stunden und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in ihrem Koalitionsvertrag (S. 10) vereinbart , dass die wöchentliche Arbeitszeit im Beamtenbereich im Jahr 2017 auf 41 Stunden abgesenkt wird. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie wirkt sich die Reduzierung der Arbeitszeit stellenmäßig (Vollzeit- und Teilzeitstellen) auf die einzelnen Tätigkeitsfelder im Öffentlichen Dienst aus? (Nach Ressorts aufgeschlüsselt und insgesamt) Frage 2. In welchem Maße wirkt sich die Reduzierung der Arbeitszeit bei den Lehrkräften auf die Unter- richtsverpflichtung gemäß der Pflichtstundenverordnung aus? Welche Berechnungsgrundlagen werden diesbezüglich herangezogen? Frage 3. Welche Maßnahmen zum personellen Ausgleich sollen getroffen werden? (Nach Ressorts aufge- schlüsselt und insgesamt) Frage 4. Zu welchem Aufwuchs der Personalkapazität (in Vollzeitstellen) und zu welchen finanziellen Mehrbelastungen führt dies? (Nach Ressorts aufgeschlüsselt und insgesamt) Frage 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der zur Kompensierung notwendige Personal- aufwuchs und die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen im Widerspruch zur Zielsetzung der Landesregierung stehen, 1.800 Beamtenstellen abzubauen (Koalitionsvertrag, S. 7, Zeile 251)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. bis 5. zusammenfassend beantwortet. Mit Blick auf die Umsetzung Schuldenbremse, die durch Zustimmung der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag und durch Volksentscheid Jahr 2011 mit breiter Mehrheit in der Hessischen Verfassung verankerte wurde, müssen alle Bereiche der Landesverwaltung einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten. Hierzu wurde in 2013 ein entsprechendes Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse beschlossen . Der in § 11 des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse verankerte Abbaupfad schreibt verbindlich eine Rückführung der strukturellen Nettokreditaufnahme auf null bis zum Jahr 2019 vor. Eingedenk dessen haben sich die Koalitionsparteien von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt, zu dem nahezu alle Bereiche des Landeshaushalts einen Beitrag leisten. Das Paket ein weitere Schritt des Konsolidierungskurses hin zu einer generationengerechten Finanzpolitik im Sinne der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung. Größter Ausgabenblock des Landeshaushalts sind mit Abstand die Personalausgaben, daher zielt ein wesentlicher Teil des Maßnahmenpaketes zur Erreichung der Nettokreditaufnahme von null in 2019 auf die Begrenzung des weiteren Anstiegs der Personalausgaben. Neben den vertretbaren Erhöhungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich wird zusätzlich ein Stellenabbau außerhalb des Bereichs der Lehrerstellen um zusätzlich rd. 1.800 Stellen angestrebt. Auf diese Weise leisten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gerade auch die Beamtinnen und Beamten einen dauerhaften Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes. Im Gegenzug dazu beabsichtigt die Landesregierung, die wöchentliche Arbeitszeit im Beamtenbereich im Jahr 2017 von 42 auf 41 Stunden abzusenken. Eingegangen am 16. Juni 2014 · Ausgegeben am 23. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/150 16. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/150 Ob und inwieweit sich aus den in den Vorbemerkungen getroffenen Aussagen zu den Maßnahmen im Personalbereich Personal- und Finanzierungsbedarfe ergeben, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht absehen und wird im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2017 zu entscheiden sein. Ziel ist und bleibt die Einhaltung des gesetzlich verankerten und verbindlichen Abbaupfades . Einzelheiten hierzu müssen den Beratungen zu den Haushalten bis 2019, für den angesprochenen Personalbereich insbesondere den Beratungen zum Haushalt 2017 vorbehalten bleiben. Wiesbaden, 3. Juni 2014 Dr. Thomas Schäfer