Kleine Anfrage der Abg. Degen, Grumbach, Ypsilanti und Yüksel (SPD) vom 22.01.2015 betreffend eigenständige Oberstufen in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Eigenständige gymnasiale Oberstufen bilden zusammen mit Schulen der Sekundarstufe I, insbesondere mit Integrierten Gesamtschulen (IGS) Schulverbünde mit entsprechender personeller, pädagogischer und organisatorischer Koordination. Sie bieten so insbesondere den Schülerinnen und Schülern, die nach der zehnten Klasse eine IGS oder eine Realschule verlassen und eine Oberstufe besuchen wollen, einen Weg zum Abitur. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diesen Weg wählen, ist der Schulwechsel ein klarer Neuanfang, unabhängig davon, auf welcher Schule sie vorher waren. Vorbemerkung des Kultusministers: Bei der Beantwortung der folgenden Fragen wird davon ausgegangen, dass diese sich auf die allgemeinbildenden eigenständigen Oberstufen beziehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Über wie viele eigenständige Oberstufengymnasien verfügt Hessen an welchen Orten? Es gibt in Hessen 21 gymnasiale Oberstufenschulen (20 öffentliche und 1 private). In der beigefügten Liste sind die öffentlichen gymnasialen Oberstufenschulen namentlich unter Nennung des jeweiligen Schulstandortes, des Staatlichen Schulamts und mit Zuordnung der öffentlichen Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) aufgeführt, aus denen sie im Wesentlichen die Schülerinnen und Schüler aufnehmen (sog. "Zulieferschulen"). Frage 2. In welchen Kooperationsverbünden arbeiten diese Schulen jeweils? Der Anlage 1 können die Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) entnommen werden, mit denen die eigenständigen gymnasialen Oberstufenschulen im Rahmen eines Schulverbundes zusammenarbeiten . Frage 3. Haben sich die eigenständigen gymnasialen Oberstufen bewährt und wenn ja, inwiefern? Die verfassungsrechtlich geforderte Offenheit der Schulsysteme für die Verfolgung individueller Bildungswege wird u.a. wesentlich durch das konkrete Zusammenwirken der Schulen zur Sicherung ihrer pädagogischen Effektivität und der Schullaufbahnen der Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Somit haben alle Schulen den Auftrag, innerhalb einer Schulstufe und zwischen aufeinander aufbauenden Stufen so zusammenarbeiten, dass der Wechsel zwischen den Bildungsgängen gewährleistet ist und der Übergang zur nächst höheren Stufe vorbereitet werden kann. Die Kooperation ist in besonderem Maße zwischen den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und den Grundschulen ihrer Einzugsbereiche sowie den Schulen der Sekundarstufe II, in die Schülerinnen und Schüler überwiegend wechseln, geboten. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe haben sich alle gymnasialen Oberstufen, d.h. sowohl die eigenständigen gymnasialen Oberstufenschulen als auch die gymnasialen Oberstufen, die Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule sind, bewährt. Eingegangen am 10. März 2015 · Ausgegeben am 12. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1513 10. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1513 Frage 4. Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass eigenständige gymnasiale Oberstufen, die in Kooperationsverbünden mit mehreren Schulen der Sekundarstufe I kooperieren, in besondere Weise darauf spezialisiert sind, Schülerinnen und Schüler mit heterogenen Lernvoraussetzungen beim Eintritt in die Oberstufe zu begleiten, wenn diese Schülerinnen und Schüler von verschiedenen Schulen und Schulformen in die Oberstufe wechseln? Grundsätzlich haben alle gymnasialen Oberstufen unabhängig davon, ob es sich um eigenständige Oberstufen oder Oberstufen handelt, die Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule sind, die Aufgabe, die Einführungsphase zu nutzen, um einen Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern vor Eintritt in die Qualifikationsphase herzustellen (vgl. § 11 Abs. 1 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)). Diese "Brückenfunktion " der Einführungsphase entspricht der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II der KMK (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i.d.F. vom 06.06.2013) und besteht somit in allen Bundesländern unabhängig von der jeweiligen Struktur der regionalen Schullandschaft. Es trifft grundsätzlich zu, dass die Schulen, die Schülerinnen und Schüler aus mehreren Schulen oder Schulformen in die gymnasiale Oberstufe aufnehmen, in der Regel mit einer vergleichsweise größeren Heterogenität der Lernvoraussetzungen umzugehen haben, als dies ggf. an Schulen erforderlich ist, an deren Oberstufe ausschließlich oder weitgehend Schülerinnen und Schüler der eigenen Mittelstufe oder aus nur einer oder wenigen anderen Schulen wechseln. Die Schulen stellen sich in ihrem pädagogischen Konzept auf diese Herausforderung ein, sodass von einer Art Spezialisierung gesprochen werden könnte. Dies resultiert jedoch aus der Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler aus vergleichsweise vielen sog. Zulieferschulen in die Oberstufe wechseln, d.h. ein unmittelbarer Kausalzusammenhang mit der Frage, ob es sich um eine eigenständige gymnasiale Oberstufe oder um eine gymnasiale Oberstufe als Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule handelt, besteht nicht. Frage 5. Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass eigenständige gymnasiale Oberstufen, die in Kooperationsverbünden mit mehreren Schulen der Sekundarstufe I kooperieren, sinnvoll dazu beitragen können im Zuge zurückgehender Schülerzahlen insbesondere im ländlichen Raum den Weg zum Abitur zu gewährleisten, indem entsprechende Jahrgangsbreiten für ein angemessenes Kursangebot geschaffen werden? Gemäß §144a Abs. 2 Satz 6 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) soll eine gymnasiale Oberstufe in einem Verbundsystem mit einer anderen Schule mit gymnasialem Bildungsgang geführt werden, sofern die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule nicht ausreicht, eine eigene gymnasiale Oberstufe zu bilden. Somit können in Abhängigkeit von der jeweiligen regionalen Schullandschaft alle bestehenden gymnasialen Oberstufen unabhängig davon, ob es sich um eigenständige Oberstufen oder eine gymnasiale Oberstufe als Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule handelt, dazu beitragen, im Kontext sich reduzierender Schülerzahlen ein regionales Oberstufenangebot zu gewährleisten. Frage 6. Teilt die Landeregierung unsere Auffassung, dass eigenständige gymnasiale Oberstufen ebenso für Schulträger, die mit kontinuierlich steigenden Schülerzahlen rechnen, ein geeignetes Instrument darstellen, um dem steigenden Bedarf an Plätzen der Sekundarstufe Il gerecht zu werden? Grundsätzlich können gymnasiale Oberstufen sowohl Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule als auch eigenständige Schulen sein (vgl. § 29 Abs. 2 HSchG). Einem steigenden Bedarf nach gymnasialen Oberstufenplätzen kann ein Schulträger somit durch eine Erweiterung der Kapazitäten einer bereits bestehenden gymnasialen Oberstufe gerecht werden, unabhängig von der Frage, ob diese eigenständig oder Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule ist. Auch eine Neuerrichtung einer gymnasialen Oberstufe als Bestandteil eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule ist möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gemäß § 144a Abs. 2 HSchG erfüllt sind. Eine Neuerrichtung einer gymnasialen Oberstufe als eigenständige Schule ist derzeit gemäß dem dritten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330), geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2008 (GVBl. I S. 759) Artikel 7 Abs. 1 nicht möglich. Frage 7. Beabsichtigt die Landesregierung ihre Position keine weitere Einrichtung von eigenständigen gymnasialen Oberstufen zuzulassen, in der laufenden Wahlperiode zu revidieren? Derzeit ist kein konkretes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung diesbezüglicher Regelungen geplant. Die Landesregierung behält sich jedoch grundsätzlich vor, auf die tatsächlichen Gegebenheiten angemessen und bedarfsgerecht reagieren zu können, und wird dies im Rahmen zukünftiger Gesetzesvorhaben prüfen. Wiesbaden, 3. März 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage zur Kleinen Anfrage 19/1513  1    GOS  „Zulieferschulen“    Name  Ort Schulamt Name Schulform Ort 1  Bachgauschule  Babenhausen  DADI  Joachim‐Schumann‐Schule  IGS  Babenhausen  2  Bertolt‐Brecht‐Schule  Darmstadt  DADI  Bernhard‐Adelung‐Schule  IGS  Darmstadt          Mornewegschule  IGS  Darmstadt          Erich‐Kästner‐Schule  IGS  Darmstadt          Stadtteilschule Arheiligen  KGS  Darmstadt          Hessenwaldschule  KGS  Weiterstadt          Wilhelm‐Leuschner‐Schule  HR  Darmstadt  3  Alfred‐Delp‐Schule  Dieburg  DADI  Albert‐Schweitzer‐Schule  KGS  Groß‐Zimmern          Goetheschule  KGS  Dieburg          Schule auf der Aue  KGS  Münster  4  Max‐Beckmann‐Schule  Frankfurt  F  Anne‐Frank‐Schule  R  Frankfurt          Brüder‐Grimm‐Schule  R  Frankfurt          Carlo‐Mierendorff‐Schule  IGS  Frankfurt          Deutschherrenschule  R  Frankfurt          Eduard‐Spranger‐Schule  HR  Frankfurt          Ernst‐Reuter‐Schule II  IGS  Frankfurt          Falkschule   R  Frankfurt          Friedrich‐Ebert‐Schule  IGS  Frankfurt          Fürstenbergerschule  R  Frankfurt          Georg‐August‐Zinn‐Schule  IGS  Frankfurt          Georg‐Büchner‐Schule  IGS  Frankfurt          Geschwister‐Scholl‐Schule  R  Frankfurt          Heinrich‐Kraft‐Schule  IGS  Frankfurt          Helene‐Lange‐Schule  GYMM  Frankfurt          Holbeinschule  R  Frankfurt          IGS Eschersheim  IGS  Frankfurt          IGS Herder  IGS  Frankfurt          IGS West  IGS  Frankfurt          IGS‐Nordend  IGS  Frankfurt          Konrad‐Haenisch‐Schule  GHR  Frankfurt          Louise‐von Rothschild‐Schule  R  Frankfurt          Michael‐Ende‐Schule  GHR  Frankfurt          Paul‐Hindemith‐Schule  IGS  Frankfurt          Walter‐Kolb‐Schule  GHR  Frankfurt  5  Friedrich‐Dessauer‐Gymnasium  Frankfurt  F  Helene‐Lange‐Schule   GYMM  Frankfurt          Leibnizschule  GYMM  Frankfurt  6  Ernst‐Reuter‐Schule I  Frankfurt  F  Ernst‐Reuter‐Schule II  IGS  Frankfurt          Anne‐Frank‐Schule  R  Frankfurt          Geschwister‐Scholl‐Schule  R  Frankfurt          IGS‐Nordend  IGS  Frankfurt      Anlage zur Kleinen Anfrage 19/1513  2    7  Gustav‐Heinemann‐Schule  Rüsselsheim  GGMT  Gesamtschule der Stadt Kelsterbach  IGS  Kelsterbach          Anne‐Frank‐Schule  IGS  Raunheim          Integrierte Gesamtschule Mainspitze  IGS  Ginsheim‐Gustavsburg          Martin‐Buber‐Schule  IGS  Groß‐Gerau          Gerhart‐Hauptmann‐Schule  HRF  Rüsselsheim          Friedrich‐Ebert‐Schule  HR  Rüsselsheim          Luise‐Büchner‐Schule  GYMM  Groß‐Gerau          Alexander‐von‐Humboldt‐Schule  IGS  Rüsselsheim          Parkschule  HR  Rüsselsheim          Heinrich‐von‐Brentano‐Schule  IGS  Hochheim          Mittelpunktschule Trebur  HRF  Trebur  8  Oberstufengymnasium   Eschwege  HRWM  Anne‐Frank‐Schule  IGS  Eschwege          Brüder‐Grimm‐Schule  KGS  Eschwege          Friedrich‐Wilhelm‐Schule  GYMM  Eschwege  9  Modellschule Obersberg  Bad Hersfeld  HRWM  Gesamtschule Geistal  IGS  Bad Hersfeld          Gesamtschule Obersberg  KGS  Bad Hersfeld          Konrad‐Duden‐Schule  KGS  Bad Hersfeld          Gesamtschule Schenklengsfeld  KGS  Schenklengsfeld          Gesamtschule Niederaula  KGS  Nideraula  10  Burggymnasium   Friedberg  HTW  Adolf‐Reichwein‐Schule Friedberg  IGS  Friedberg          Henry‐Benrath‐Schule  KGS  Friedberg  11  Herderschule  Kassel  KS  Offene Schule Waldau  IGS  Kassel          Joseph‐von‐Eichendorff‐Schule  KGS  Kassel          Schule Hegelsberg   KGS  Kassel          Gesamtschule Kaufungen  IGS  Kaufungen          Söhre‐Schule   KGS  Lohfelden          Wilhelm‐Leuschner‐Schule   IGS  Niestetal          Ahnatal‐Schule  IGS  Vellmar          Gesamtschule Fuldatal  IGS  Fuldatal          Luisenschule   R  Kassel  12  Jacob‐Grimm‐Schule  Kassel  KS  Heinrich‐Schütz‐Schule   KGS  Kassel          Reformschule   IGS  Kassel          Ahnatal‐Schule   IGS  Vellmar          Offene Schule Waldau  IGS  Kassel  13  Albert‐Schweitzer‐Schule  Hofgeismar  KS  Marie‐Durand‐Schule  IGS  Bad Karlshafen          Gustav‐Heinemann‐Schule  KGS  Hofgeismar          Heinrich‐Gruppe‐Schule  KGS  Grebenstein          Freiherr‐vom‐Stein‐Schule  KGS  Immenhausen  14  Goetheschule Wetzlar  Wetzlar  LDLM  Freiherr‐vom‐Stein‐Schule  GYMM  Wetzlar          Carl‐Kellner‐Schule Braunfels  IGS  Braunfels          Johannes‐Gutenberg‐Schule  IGS  Ehringshausen          Eichendorff‐Schule  IGS  Wetzlar          Gesamtschule Solms  IGS  Solms          Lahntalschule  IGS  Lahnau  Anlage zur Kleinen Anfrage 19/1513  3            Schwingbachschule  KGS  Hüttenberg          Alexander‐von‐Humboldt‐Schule  KGS  Aßlar          August‐Bebel‐Schule  IGS  Wetzlar  15  Georg‐Christoph‐Lichtenberg‐Oberstufengymnasium Bruchköbel  MKK  Bertha‐von‐Suttner‐Schule  IGS  Nidderau          Heinrich‐Böll‐Schule  IGS  Bruchköbel          Käthe‐Kollwitz‐Schule  IGS  Langenselbold          Georg‐Büchner‐Schule  IGS  Erlensee          Erich‐Kästner‐Schule  IGS  Maintal  16  Martin‐Niemöller‐Schule  Wiesbaden  RTWI  Helene‐Lange‐Schule  IGS  Wiesbaden          Hermann‐Ehlers‐Schule  IGS  Wiesbaden          Integrierte Gesamtschule Kastellstraße  IGS  Wiesbaden          Sophie‐und‐Hans‐Scholl‐Schule  IGS  Wiesbaden          Wilhelm‐Leuschner‐Schule  IGS  Mainz‐Kostheim          Gesamtschule Wallrabenstein  IGS  Hünstetten          Theißtalschule  KGS  Niedernhausen          Albrecht‐Dürer‐Schule  R  Wiesbaden          Erich‐Kästner‐Schule  HR  Wiesbaden          Heinrich‐von‐Kleist‐Schule  HR  Wiesbaden          Kellerskopfschule  R  Wiesbaden          Werner‐von‐Siemens‐Schule  R  Wiesbaden  17  Carl‐von‐Ossietzky‐Schule  Wiesbaden  RTWI  Helene‐Lange‐Schule  IGS  Wiesbaden          Hermann‐Ehlers‐Schule  IGS  Wiesbaden          Integrierte Gesamtschule Kastellstraße  IGS  Wiesbaden          Sophie‐und‐Hans‐Scholl‐Schule  IGS  Wiesbaden          Wilhelm‐Heinrich‐von‐Riehl‐Schule  IGS  Wiesbaden          Wilhelm‐Leuschner‐Schule  IGS  Mainz‐Kostheim          Gesamtschule Obere Aar  IGS  Taunusstein          Albrecht‐Dürer‐Schule  R  Wiesbaden          Erich‐Kästner‐Schule  HR  Wiesbaden          Gerhart‐Hauptmann‐Schule  R  Wiesbaden          Heinrich‐von‐Kleist‐Schule  HR  Wiesbaden          Ludwig‐Erhard‐Schule  HR  Wiesbaden          Werner‐von‐Siemens‐Schule  R  Wiesbaden          Gutenbergschule  R  Eltville  18  Internatsschule Schloss Hansenberg  Geisenheim  RTWI  kein fester Schulverbund  19  Geschwister‐Scholl‐Schule  Melsungen  SEWF  Gesamtschule Melsungen  KGS  Melsungen          Gesamtschule Guxhagen  IGS  Guxhagen          Burgsitzschule  KGS  Spangenberg          Drei‐Burgen‐Schule  KGS  Felsberg  20  Claus‐Von‐Stauffenberg‐Schule   Rodgau  OF  Georg‐Büchner‐Schule  KGS  Rodgau          Geschwister‐Scholl‐Schule  KGS  Rodgau          Hermann‐Hesse‐Schule  KGS  Obertshausen          Heinrich‐Böll‐Schule  IGS  Rodgau