Kleine Anfrage der Abg. Geis, Faeser, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh und Rudolph (SPD) vom 23.01.2015 betreffend Schließung und Zusammenlegung von Polizeistationen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Die im Haushalt vorgenommenen Einsparungen der hessischen Landesregierung betreffen auch die hessische Polizei. Der Presse ist in den vergangenen Jahren immer wieder von der Zusammenlegung von Polizeistationen und Polizeirevieren berichtet worden, um in der Landesverwaltung und deren untergeordneten Behörden Standorte von Polizeistationen einzusparen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Bei der im Jahr 2001 durchgeführten Polizeiorganisationsreform sind die "Basisdienststellen", bei denen im Kern die bürgernahen polizeilichen Aufgaben wahrgenommen werden, unangetastet geblieben. Es war und ist daher folgerichtig, auch Strukturverbesserungen bei diesen Basisdienststellen zu prüfen, um - ohne einen Rückzug aus der Fläche - mehr Beamtinnen und Beamte auf die Straße zu bringen, d.h. die Streifenpräsenz zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu leisten. Um das dafür erforderliche Personal zu gewinnen, unterliegen die Organisationsstrukturen einer ständigen Überprüfung. Die Zusammenlegung von kleinen oder ortsnahen Polizeidienststellen (das bedeutet in der Regel die Zusammenlegung des Schichtdienstes) zeigt sich dabei als geeigneter Weg, um mit dann personalstarken Basisdienststellen die "Rund-um-die Uhr-Betreuung" flächendeckend besser zu gewährleisten. Die durch den damit verbundenen Abbau von Verwaltungs -und Führungsfunktionen gewonnenen Personalkapazitäten werden zur Verstärkung der polizeilichen Präsenz in der Region verwandt. Alle bisher durchgeführten Maßnahmen sind erfolgreich verlaufen und sollen fortgeführt werden . Dies wurde auch vom Hessischen Rechnungshof im Jahr 2011 in seiner Prüfung der Neuorganisation der Polizei bestätigt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Polizeidienststellen, welche aufgrund einer Zusammenlegung "aufgelöst" werden, weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel tagsüber als Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Zudem wird den Bürgerinnen und Bürgern dieser Kontakt durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch die Installation einer Gegensprechanlage mit Bildübertragung zum nächsten Polizeirevier oder zur nächsten Polizeistation, auch außerhalb der Bürozeiten ermöglicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Polizeistationen und Polizeireviere wurden im Jahr 2014 zusammengelegt, differenziert nach Standorten? Im Jahr 2014 wurden im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Liegenschaft des 8. Polizeireviers in Frankfurt am Main (Offenbacher Landstraße, Sachsenhausen Ost) der Schichtdienst und die dezentralen Ermittlungsgruppen des 8. und 9. Polizeireviers (Hans-Thoma-Straße, Sachsenhausen West) in der Liegenschaft des 8. Polizeireviers zusammengelegt . Diese organisatorische Maßnahme wurde nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten . Das 9. Polizeirevier ist allerdings tagsüber weiterhin besetzt. Bis zur Umsetzung notwendiger baulicher Sicherungsmaßnahmen gilt dies auch für die Wache. Eingegangen am 11. März 2015 · Ausgegeben am 16. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1516 11. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1516 Frage 2. Welche Einsparungen konnten durch die in Frage 1 benannten Zusammenlegungen erzielte werden ? Ziel der Zusammenlegung von Polizeistationen und Polizeirevieren ist zunächst eine Optimierung der Organisationsstruktur. Durch die Maßnahmen soll das Personal polizeitaktisch effektiver eingesetzt werden. Kosteneinsparungen stehen nicht im Vordergrund. Die durch die Zusammenlegung des Schichtdienstes und der dezentralen Ermittlungsgruppen sowie durch den Wegfall der Revierleitung des 9. Reviers freigesetzten Stellen sind zur Stärkung des Schichtdienstes (bis zu zwei Streifen mehr pro Dienstgruppe) eingesetzt worden. Darüber hinaus freigesetzte Stellen sind zur weiteren Stärkung der Basisdienststellen im Bereich der Direktion Süd (5., 10., 16. und 17. Revier) vorgesehen. Frage 3. Welche Zusammenlegungen von Polizeistationen und Polizeirevieren sind in der verbleibenden Legislaturperiode geplant, differenziert nach Jahr und Standorten? Im Jahr 2016 ist im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt die Zusammenlegung des 14. Reviers (Tituscorso, Nordwestzentrum) und des 15. Reviers (Wickenweg, Frankfurt Nord) an einem neuen Standort im Mertonviertel geplant. Im Rahmen der Fertigstellung des Neubaus des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach im Jahr 2018 ist darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie für die Zusammenlegung der beiden Innenstadtreviere (1. und 2. Polizeirevier) im Neubau des Polizeipräsidiums am Spessartring und Einrichtung einer sogenannten Stadtwache beauftragt worden. Die Überprüfung der Organisationsstruktur ist ein ständiger Prozess, insofern sind weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen. Weitere konkrete Planungen bestehen jedoch derzeit nicht. Frage 4. Welche Polizeistationen und Polizeireviere sind von einer Schließung in der verbleibenden Legis- laturperiode betroffen, differenziert nach Jahr und Standorten? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5. In welchem Umfang ist mit Kosteneinsparungen durch Zusammenlegung von Polizeistationen und Polizeirevieren in der verbleibenden Legislaturperiode zu rechnen, differenziert nach Jahr und Standorten? Zunächst ist nochmals zu erwähnen, dass das Ziel der Zusammenlegung von Polizeistationen und Polizeirevieren zunächst eine Optimierung der Organisationsstruktur ist. Durch die Maßnahmen soll das Personal polizeitaktisch effektiver eingesetzt werden. Kosteneinsparungen stehen nicht im Vordergrund. In Bezug auf die Zusammenlegung des 1. und 2. Polizeireviers in Offenbach würden bei der Aufgabe der Liegenschaft des 2. Polizeireviers die bisher fälligen Mietkosten eingespart werden . Frage 6. Welche Alternativen bleiben Bürgerinnen und Bürgern nach einer Zusammenlegung von Polizei- stationen, z.B. der Polizeistation Kelsterbach oder der Polizeistation Bischofsheim, als die Anzeige wegen eines Fahrraddiebstahls oder einer Sachbeschädigung in Rüsselsheim oder online zu erstatten ? Frage 7. Ist durch die Zusammenlegung von Polizeistationen, z.B. in Kelsterbach oder Bischofsheim, mit einem erhöhten Zeitaufwand und längeren Anfahrtszeiten für polizeiliche Maßnahmen beispielsweise bei Unfallflucht, bei häuslicher Gewalt oder bei Vermisstenfällen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Die Beantwortung der Fragen 6 und 7 erfolgt zusammen und losgelöst von den genannten Polizeistationen , da es zu einer derartigen Zusammenlegung aktuell keine entsprechenden Überlegungen gibt. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass nach einer Zusammenlegung von Polizeidienststellen zwangsläufig größere Zuständigkeitsbereiche entstehen. Insofern steht für den größeren Bereich dann auch tatsächlich mehr Personal im operativen Bereich zur Verfügung. Als Alternative für eine Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizeidienststelle kann bereits heute eine Strafanzeige, wenn das Aufsuchen einer Polizeidienststelle nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre, durch eine Funkstreifenbesatzung beim Anzeigeerstatter zu Hause aufgenommen werden. Auch ein zuständiger "Schutzmann vor Ort" kann eine derartige Strafanzeige am Wohnort aufnehmen. Diese Alternativen bleiben auch nach einer Zusammenlegung von Polizeidienststellen weiterhin bestehen. Darüber hinaus erfolgt je nach Ereignis- oder Einsatzort die Anfahrt an einen Einsatzort aktuell bereits nicht notwendigerweise immer von der Dienststelle. In Abhängigkeit des tatsächlichen Standortes einer Funkstreife bei Auftragserteilung kann diese Anfahrt sowohl kürzer als auch Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1516 3 ggf. länger (z.B. wenn sich die Funkstreife gerade am anderen Ende des Dienstbezirks aufhält) ausfallen. Demzufolge sind ein erhöhter Zeitaufwand sowie längere Anfahrtszeiten mit der Zusammenlegung von Polizeidienststellen nicht zwangsläufig verbunden. Frage 8. Wie wird dem mit einer Zentralisierung einhergehenden Verlust von Informationen (Ortskenntnis, Kenntnis über die Bevölkerungsstruktur und örtliche Gegebenheiten) entgegengewirkt? Bei einer Zusammenlegung von Polizeidienststellen rekrutiert sich das Personal immer aus den bisherigen Dienststellen, sodass der ursprünglich vorhandene Informationsstand beibehalten wird und der Wissenstransfer sich auf den jeweils bisher unbekannten Bereich sehr schnell durch den täglichen Dienst, die zunehmende Anzahl an Präventivstreifen sowie das Zusammenarbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. Frage 9. In welcher Weise verändern sich durch die Zusammenlegung von Polizeistationen und Polizeire- vieren die Arbeitsbedingungen und die Anforderungen an die hessischen Polizistinnen und Polizisten ? Die Zusammenlegung von Polizeidienststellen führt im Ergebnis sowohl zu größeren und den Anforderungen angemesseneren Dienstgebäude und Diensträume als auch zu personell größeren Dienst- und Ermittlungsgruppen. Aus einsatztaktischer Sicht wird somit für verbesserte Arbeitsbedingungen gesorgt. Zudem entsteht durch den größeren Personalkörper eine flexiblere Möglichkeit der Dienstplangestaltung . Bei polizeilichen Einsätzen kann daher schneller und effektiver Unterstützung geleistet werden, Ermittlungen können zielgerichteter gebündelt und Tatserien so besser erkannt werden . Es führt insgesamt zu einer effektiveren Sachbearbeitung und zu einer erhöhten Eigensicherung beim Einschreiten. Insgesamt betrachtet werden die Arbeitsbedingungen durch die Zusammenlegung von Polizeidienststellen optimiert. Wiesbaden, 2. März 2015 Peter Beuth