Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 26.01.2015 betreffend Frankenkredite des Landes Hessen und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen der Berichterstattung rund um die Aufnahme von Fremdwährungskrediten des Rheingau-TaunusKreises berichtet der Radiosender FFH: "Das Land Hessen hatte sich an der Schweizer Börse 600 Mio. € beschafft . Vor Währungsschwankungen hat sich das Land jedoch abgesichert, dazu sei der Finanzminister verpflichtet ." Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Höhe hat der Finanzminister Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufge- nommen? Das Land Hessen hat fünf Fremdwährungskredite in Schweizer Franken über einen Gesamtbetrag von 600,0 Mio. CHF abgeschlossen. Im Zeitpunkt der Kreditaufnahme entsprach dies einem Gegenwert von 394,3 Mio. €. Frage 2. Wie hoch sind die derzeitigen Werte dieser Fremdwährungskredite? Ohne Absicherung des Währungsrisikos müssten bei einem aktuellen Umrechnungskurs von 1,037 Euro/CHF (Stand 30.01.2015) 578,6 Mio. € für eine Rückzahlung der Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufgewendet werden. Aufgrund abgeschlossener Währungsswaps haben diese Währungskredite für das Land einen unveränderten Gegenwert in Euro (394,3 Mio. €). Frage 3. Wie hoch war die Zinsersparnis durch Fremdwährungskredite in Schweizer Franken? Die durch den Abschluss der Fremdwährungskredite erreichte Zinsersparnis beläuft sich nach Währungssicherung im Vergleich zu direkt in Euro getätigten Kreditaufnahmen auf insgesamt 62.418,00 € jährlich. Frage 4. In welcher Art und Weise waren diese Kredite gegen Kursschwankungen abgesichert? Die Absicherung sämtlicher Zahlungsströme - Zins und Tilgung - erfolgte zeitgleich mit der Kreditaufnahme durch sog. Währungsswaps (engl: Swap = Tausch). Im Rahmen dieser Geschäfte wurden sämtliche Verbindlichkeiten in Schweizer Franken zu im Zeitpunkt der Kreditaufnahme geltenden Wechselkursen in Euroverbindlichkeiten getauscht. Eine Veränderung dieser Wechselkurse ist während der gesamten Laufzeit der Geschäfte ausgeschlossen. Frage 5. Welche Verluste gerechnet in heutigen Buchwerten hat das Land durch die Kursveränderungen des Franken gegenüber dem Euro seit der Aufnahme der Kredite erlitten? Aufgrund der Sicherungsgeschäfte hat das Land durch Kursveränderungen des Franken zu keinem Zeitpunkt Verluste erlitten und wird auch künftig keine erleiden. Eingegangen am 5. März 2015 · Ausgegeben am 10. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1519 05. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1519 Frage 6. Wie hoch waren die geleisteten Kompensationen, die das Land durch die Absicherung der Wäh- rungsschwankungen erhalten hat? Im Rahmen des Währungsswaps erhält das Land keine Kompensationszahlungen von dem Swap-Partner. Die Sicherungsgeschäfte sind so ausgestaltet, dass das Land über die gesamte Laufzeit alle Zahlungen (Zins und Tilgung) in Höhe der bei Abschluss des Währungsswaps geltenden Eurobeträge an den Swap-Partner leistet. Dieser leistet die Zahlungen in der Fremdwährung an die Investoren. Frage 7. In welcher Höhe hat der Finanzminister Fremdwährungskredite in anderen Währungen als Euro und Franken aufgenommen? Das Land Hessen hat außer den fünf Darlehen in Schweizer Franken noch ein Darlehen über 15,8 Mrd. Yen (entspricht 100,4 Mio. €) sowie ein Darlehen über 50,0 Mio. USD (entspricht 39,1 Mio. €) aufgenommen. Auch bei diesen Krediten sind sämtliche Zahlungsströme (Zins und Tilgung) durch Währungsswaps gesichert. Wiesbaden, 23. Februar 2015 Dr. Thomas Schäfer