Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger und Weiß (SPD) vom 27.01.2015 betreffend investive Förderung von ÖPNV und kommunaler Straßenbau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: In einer Presseerklärung vom 22. Januar 2015 erklärte Staatsminister Al-Wazir, dass für den Ausbau kommunaler Schienenstrecken, Radwege und Straßen sowie die barrierefreie Gestaltung von Bahnstationen und Bushaltestellen im vergangenen Jahr rund 91,6 Mio. € vom Land bewilligt wurden. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welches Bewilligungsvolumen stand nach dem Haushaltsplan 2014 für die investive Förderung des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung? Im Jahr 2014 standen insgesamt rund 129 Mio. € im Bereich der GVFG-Kompensationsmittel und rund 108 Mio. € im Bereich des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) als Gesamtbewilligungsvolumen nach dem Haushaltsplan zur Verfügung. Frage 2. In welchem Umfang erfolgten in 2014 Bewilligungen für die investive Förderung des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus? Nach den aktuellen Auswertungen der Bewilligungsbehörde, Hessen Mobil, wurden im Jahr 2014 mit GVFG-Kompensationsmitteln Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus mit Zuwendungen in Höhe von 44.924.600 € und Maßnahmen des ÖPNV mit Zuwendungen in Höhe von 18.556.300 € gefördert. Im ÖPNV wurden die einzelnen Maßnahmen, die mit GVFG-Kompensationsmitteln gefördert wurden, zusätzlich mit 2.453.100 € FAG-Mitteln aufgestockt. Des Weiteren wurden für die drei S-Bahnvorhaben Rhein-Neckar 2, Baustufe, Gateway Gardens und Nordmainische S-Bahn (zwei Bewilligungen) FAG-Mittel in Höhe von 26.591.400 € bewilligt. Die investive Förderung des ÖPNV umfasst somit 47.600.800 €. So ergibt sich nach dem aktualisierten vollständigen Abschluss des Haushalts 2014 im Vergleich zur Presseerklärung sogar ein geringfügig höheres Bewilligungsvolumen in Höhe von 92,5 Mio. €. Frage 3. Wie viele Förderungen (Fälle) sollten nach dem Haushaltsplan 2014 für den ÖPNV und für den kommunalen Straßenbau erfolgen und wie viele Förderungen (Fälle) sind in 2014 erfolgt (Bitte differenzierte Angaben nach der Aufgliederung im Haushaltsplan 2014)? Mit dem Förderprogramm 2014 wurden im kommunalen Straßenbau 119 Maßnahmen in das finanzierbare Förderprogramm aufgenommen. Es erhielten jedoch nur 113 Maßnahmen von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid, da die übrigen Maßnahmen zurückgezogen wurden. Im ÖPNV konnten alle für das Jahr 2014 beantragten 27 Maßnahmen bewilligt werden. Hierbei wurden 23 Maßnahmen aus GVFG-Kompensationsmitteln und FAG sowie vier Maßnahmen ausschließlich aus FAG finanziert. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den 27 bewilligten Maßnahmen um 26 Vorhaben handelt. Bei einem Vorhaben wurden zwei unterschiedliche Maßnahmen bewilligt. Eingegangen am 9. März 2015 · Ausgegeben am 11. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1528 09. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1528 Frage 4. Wurden alle Anträge positiv beschieden? a) Wenn dieses nicht der Fall ist: Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen differenziert nach ÖPNV und kommunaler Straßenbau wurden nicht positiv beschieden und was waren die Gründe hierfür? b) In welchen Fällen konnte eine Förderung nicht erfolgen, weil keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen? c) Sind den Antragstellern Hinweise gegeben worden, dass eine Beschränkung von Anträgen zu erfolgen hat (z.B. im Bereich kommunaler Straßenbau auf eine Maßnahme pro Gebietskörperschaft )? Die Frage 4 sowie die zugehörigen Teilfragen a), b) und c) werden gemeinsam beantwortet. Es wurden nicht alle Anträge positiv beantwortet. Im kommunalen Straßenbau konnten aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 285 für das Jahr 2014 beantragte Maßnahmen mit einem Volumen von rund 97,3 Mio. € nicht gefördert werden. Im ÖPNV konnten alle für das Jahr 2014 beantragten 27 Maßnahmen bewilligt werden. Eine Beschränkung, z.B. im Bereich kommunaler Straßenbau auf eine Maßnahme pro Gebietskörperschaft , gibt es nicht. Die Bewilligungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsreihung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Wiesbaden, 27. Februar 2015 Tarek Al-Wazir