Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 28.02.2014 betreffend Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Leistungsrechts im SGB II Teil 1 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Institutionen und Personen vertreten die Landesregierung in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Reform des Leistungsrechts im SGB II? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nimmt mit Vertretern der Fachreferate an den Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe teil. Frage 2. Welche Vorschläge hat die Landesregierung bislang in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einge- bracht? Frage 3. Mit welcher Begründung wurden die Vorschläge jeweils eingebracht? Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Ausweislich der Begründung des Beschlussentwurfes zur Errichtung der Bund-Länder-AG sollen Themen aus der Verwaltungspraxis und den sozialgerichtlichen Verfahren herausgegriffen werden, die besonders hohen administrativen Aufwand erfordern oder besonders streitbehaftet sind. Von daher waren es überwiegend die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit, die Empfehlungen und Anregungen aus der Praxis für Verwaltungsvereinfachungen gegeben haben. Die Fachabteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hat einen Vorschlag zur Änderung des Verfahrens bei der Durchführung der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingebracht. Mit entsprechenden Gesetzesänderungen im SGB V und SGB XI wären die nach geltendem Recht erforderlichen aufwendigen Prüfungen des SGB-II-Trägers in diesem Bereich deutlich vereinfacht worden. Die Mehrheit der AG hat sich in der konstituierenden Sitzung indes dafür ausgesprochen , sich auf Rechtsänderungen im SGB II zu beschränken. Frage 4. Welche weiteren Vorschläge wird sie ggf. in die Diskussion einbringen? Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, weitere Rechtsänderungsvorschläge einzubringen . Frage 5. Welche Konsultationen und Beratungen mit gesellschaftlichen Gruppen hat die Landesregierung (bislang) durchgeführt, um fundierte Vorschläge in die Beratungen einzubringen? Hierzu wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Ausgehend von Feststellungen des Bundesrechnungshofes im Rahmen einer Prüfung bei den SGB-II-Trägern wurde die Fragestellung mit den hessischen Trägern erörtert. Eingegangen am 1. April 2014 · Ausgegeben am 4. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/154 01. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/154 Frage 6. Gedenkt die Landesregierung vor einer abschließenden Bewertung der Vorschläge zur "Weiterent- wicklung des Leistungsrechts" den Hessischen Landtag und/oder Vertreterinnen der betroffenen Leistungsberechtigten zu informieren und zu konsultieren? Im Raum steht die Änderung eines Bundesgesetzes, nämlich des SGB II. Im Rahmen des zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des SGB II erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme, eine Beteiligung des Landtages zu einem Bundesgesetzgebungsverfahren ist nicht beabsichtigt. Frage 7. Welche Position vertritt die Landesregierung insbesondere zu dem Thema Sanktionen im SGB II? Sanktionen sind ein wesentlicher Bestandteil des SGB II. Das Gesetz ist durch das Grundprinzip des Förderns und Forderns gekennzeichnet. Die Leistungsberechtigten müssen unter dem Aspekt des "Forderns" alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Dem Grundsatz des Forderns verleiht das Gesetz mittels der Sanktionen Nachdruck, anderenfalls bliebe dieser Grundsatz letztlich eine leere Hülle, weil es dann jedem Leistungsberechtigten selbst überlassen bliebe, ob und inwieweit er an der Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit mitwirkt. Wiesbaden, 26. März 2014 Stefan Grüttner