Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 29.01.2015 betreffend Anbindung der Zentralen des ärztlichen Notdienstes an Krankenhäuser und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Trifft es zu, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen plant, den Ärztlichen Bereitschafts- dienst nicht mehr an Krankenhäuser im allgemeinen angeschlossen vorzuhalten, sondern - soweit vorhanden- nur noch an Krankenhäuser der Maximalversorgung bzw. am jeweiligen Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe? Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung gegebenenfalls solche Pläne? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: In ihrer Stellungnahme vom 10.02.2015 führt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen aus, dass man nicht plane, nur noch an Krankenhäusern der Maximalversorgung bzw. am jeweiligen Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe die Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen (ÄBD-Zentralen) zu betreiben. Die KV Hessen betreibt aktuell 58 ÄBD-Zentralen. Von diesen befinden sich 38 an Notfallkrankenhäusern (unabdingbare Notfallkrankenhäuser gemäß Krankenhausrahmenplan des Landes Hessen) und weitere 8 an anderen Krankenhäusern. Bei solchen Krankenhauskooperationen im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes stehen für die KV Hessen die verschiedenen Standortfaktoren, die Wirtschaftlichkeit des Betriebs einer ÄBD-Zentrale sowie der Kooperationswille des Krankenhauses, mithin also der beiderseitige Nutzen, sowie die Vorteile dieser Zusammenarbeit für die Patientinnen und Patienten im Vordergrund. Diese sollen sich letztlich keine Gedanken machen müssen, wie sie adäquat ärztlich versorgt werden, und ob der Ärztliche Bereitschaftsdienst oder die Notfallambulanz des Krankenhauses die richtige Anlaufstelle für sie ist. Daher sei für die KV Hessen neben der räumlichen Lage der ÄBD-Zentrale auch die Qualität der Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus wichtig, damit für alle Patientinnen und Patienten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bedarfsfall möglichst direkt die notwendigen diagnostischen bzw. therapeutischen Leistungen des Krankenhauses zugänglich sind. Frage 3. Gibt es konkrete Pläne der KV Hessen, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Marburg und/oder Gießen an einem oder an beiden Standorten an das Universitätsklinikum anzugliedern? Frage 4. Welche Gespräche hat die KV Hessen zu den Plänen nach Frage 3 mit wem geführt? Die Fragen 3 und 4 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Nach Angaben der KV Hessen befindet sich die ÄBD-Zentrale in Gießen bereits seit 01.08.2011 in Räumen des dortigen Universitätsklinikums. In Marburg befindet sich die ÄBDZentrale aktuell im Diakonie-Krankenhaus in Marburg-Wehrda. Ob die KV Hessen in diesen zwei Landkreisen strukturelle Änderungen plant, ist nicht bekannt. Wiesbaden, 19. Februar 2015 Stefan Grüttner Eingegangen am 2. März 2015 · Ausgegeben am 4. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1543 03. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG