Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 28.02.2014 betreffend Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Leistungsrechts im SGB II Teil 2 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung im SGB II haben bislang noch nicht das Stadium erreicht, in dem eine Meinungsbildung der Landesregierung zu den in der AG beratenen Vorschlägen angezeigt ist. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wie bewertet die Landesregierung folgende bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegten Vorschläge (bitte im Einzelnen begründen): Frage 1. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende soll an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt werden, um "Fehl- anreize" zu korrigieren; das wären Einschnitte zwischen 138 € und 229 € für die Leistungsempfänger /-empfängerinnen? Frage 2. Energieversorger sollen bei Stromschulden das Jobcenter informieren, um drohende Energie- sperren zu verhindern? Frage 3. Einführung einer Gebühr in Höhe von bspw. 20 € bei Einreichung einer Klage oder eines Widerspruchs? Frage 4. Beibehaltung, aber Mäßigung des Sanktionsrechts? Frage 5. Möglichkeit der vorläufigen Leistungseinstellung ab dem dritten Meldeversäumnis oder bei feh- lender Informationslieferung? Frage 6. Umfassende Kontrolle von Internet-Geschäften von SGB II-Leistungsberechtigten? Frage 7. Gesamthaftung bei Forderungen (statt Forderung an jede einzelne Person)? Frage 8. Auszugsgründe für Personen unter 25 Jahren - hier etwa Vorschlag: Beweislastumkehr? Frage 9. Streichung der Lernförderung als Leistung des SGB II? Frage 10. Gleiches Geld für Partner wie für Alleinstehende (100 % statt 90 %). Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 10 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 25. März 2014 Stefan Grüttner Eingegangen am 1. April 2014 · Ausgegeben am 4. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/155 01. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG