Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 03.02.2015 betreffend Bodenzustandserhebung der Landwirtschaft in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen internationaler Klimaschutzabkommen ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Kohlenstoffvorräte in den Böden sowie über deren Änderungen zu berichten. Diese Daten sind zumeist jedoch alt, sodass das Thünen-Institut für Agrarklimaschutz vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft beauftragt wurde. Ziel ist es, Gefahren für die Bodenfruchtbarkeit festzustellen. Die Vorarbeiten dazu laufen seit 2008, die Endergebnisse sollen im Jahr 2018 vorliegen. Der Beprobungsstatus aus dem November 2014 zeigt an, dass in Hessen die Beprobung bereits erfolgt ist. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Ergebnisse hat die Bodenzustandserhebung in Hessen hervorgebracht? Frage 2. Gibt es besondere Erkenntnisse, Unterschiede in den Ergebnissen bzgl. der einzelnen hessischen Landkreise im Rahmen dieser Zustandserhebung, und wenn ja, welche? Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Ergebnisse in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der hessischen Landwirtschaft? Frage 4. Wie hat sich die Bodenfruchtbarkeit in Hessen seit der letzten Erhebung (Zeitpunkt?) verändert? Frage 5. Falls es Veränderungen in der Bodenfruchtbarkeit gibt, wie begründen sich diese? Frage 6. Werden aus der Bodenzustandserhebung Konsequenzen für die Zukunft abgeleitet und wenn ja, welche? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet. Deutschlandweit gibt es keinen aktuellen und einheitlichen Datensatz, der die Gehalte und Vorräte an organischem Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden abbildet. Die Bodenzustandserhebung Landwirtschaft hat zum Ziel, diese Lücke durch eine systematische und repräsentative Bestimmung der aktuellen Bodenkohlenstoffvorräte zu schließen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, damit Deutschland seinen Verpflichtungen gemäß der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll nachkommen kann. Hierzu ist das Thünen-Institut für Agrarklimaschutz vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt. Es führt die Probenahmen, Analysen und Auswertungen eigenständig durch. Ausweislich des Projektstatus, der im Internet einsehbar ist und laufend aktualisiert wird, ist zum Stand 5. Februar 2015 die Probenahme in Hessen abgeschlossen. 99,4 % der Daten befinden sich in der Auswertung; nur noch 0,6 % der Daten sind in der laufenden Qualitätssicherung . Neben den Gehalten und Vorräten an organischem Kohlenstoff werden weitere erklärende Parameter wie die Trockenrohdichte, der Steingehalt und die Bodenart bestimmt. Die Laboranalytik ist mit dem vollen Parameterumfang für die Länder Bremen, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Saarland und die Freie und Hansestadt Hamburg abgeschlossen. Das Probenmaterial für die Korngrößenanalysen (Bodenart) der Länder Hessen und NordrheinWestfalen wurde (noch) im Kühlcontainer zurückgestellt. Eingegangen am 11. März 2015 Ausgegeben am 16. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1556 11. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1556 Das Labor der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft wird in 2015 die Korngrößenanalysen der Proben aus Rheinland-Pfalz abschließen und sich schwerpunktmäßig der Bestimmung der Bodenart für Probenmaterial aus Hessen und Nordrhein-Westfalen widmen. Das Thünen-Institut rechnet derzeit mit dem Abschluss der gesamten Geländearbeiten bis Anfang 2017, die Laboranalysen werden voraussichtlich bis Ende 2017 erfolgen. Es liegen für Hessen somit noch keine Ergebnisse vor. Die gestellten Fragen lassen sich daher derzeit nicht beantworten. Wiesbaden, 9. März 2015 Priska Hinz