Kleine Anfrage der Abg. Faeser, Eckert, Franz, Geis, Gnadl, Hartmann, Holschuh und Rudolph (SPD) vom 03.02.2015 betreffend Notrufzentralisierung bei der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Läuft der Notruf 110 in Hessen in bestimmten Bereichszentralen auf? Falls ja, wie viele gibt es und wo befinden sie sich? Die Abfrage der nationalen Notrufnummer 110 in Hessen erfolgt in den Leitstellen der sieben Flächenpräsidien der hessischen Polizei sowie in einigen der dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Präsidien zugeordneten Polizeidirektionen (PD) und Polizeistationen (PSt). Aktuell wird die nationale Notrufnummer 110 in Hessen an 65 Standorten abgefragt. Die Abfragestellen befinden sich, gegliedert nach den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Flächenpräsidien, an folgenden Standorten:  Polizeipräsidium Frankfurt am Main.  Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen, PSt Grünberg, PSt Wetzlar, PSt Herborn, PSt Dillenburg, PSt Biedenkopf, PSt Stadtallendorf, PSt Bad Vilbel, PSt Büdingen, PSt Butzbach und PSt Friedberg.  Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel, PSt Homberg Efze, PSt Fritzlar, PSt Melsungen, PSt Schwalmstadt, PSt Korbach, PSt Frankenberg, PSt Bad Arolsen, PSt Bad Wildungen und PSt Eschwege.  Polizeipräsidium Osthessen in Fulda, PSt Hilders, PSt Hünfeld, PD Bad Hersfeld, PSt Ro- tenburg/Fulda, PSt Lauterbach und PSt Alsfeld.  Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt, PSt Bensheim, PD Heppenheim, PSt Lampert- heim, PSt Viernheim, PSt Wald-Michelbach, PSt Bischofsheim, PSt Gernsheim, PSt GroßGerau , PSt Kelsterbach, PSt Mörfelden-Walldorf, PSt Rüsselsheim, PSt Erbach und PSt Höchst/Odenwald.  Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach, PSt Mühlheim am Main, PSt Heusenstamm, PSt Neu-Isenburg, PSt Langen, PSt Dietzenbach, PSt Seligenstadt, PSt Bad Orb, PSt Gelnhausen , PSt Hanau und PSt Schlüchtern.  Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden, PSt Bad Homburg, PSt Königstein, PSt Ober- ursel/Taunus, PSt Usingen, PSt Limburg an der Lahn, PSt Weilburg, PSt Eschborn, PSt Flörsheim am Main, PSt Hofheim am Taunus und PSt Kelkheim/Taunus. Frage 2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird: Ist jede örtlich zuständige Einsatzzentrale der Polizei in Hessen über Notrufnummern erreichbar? Falls nein, welche nicht und warum nicht? Bitte nach Einsatzzentralen aufschlüsseln. Hierzu wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eingegangen am 16. März 2015 · Ausgegeben am 18. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1566 16. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1566 Frage 3. Sind künftig Notrufzentralisierungen geplant? Falls ja, wo konkret, ab wann und warum? Bitte einzeln aufschlüsseln. Zukünftig soll die nationale Notrufnummer 110 in Hessen ausschließlich in den insgesamt sieben Leitstellen der Flächenpräsidien abgefragt werden. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach wird die Notrufzentralisierung nach Fertigstellung des geplanten Neubaus des Präsidiums umgesetzt werden, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main erfolgt die Notrufbearbeitung bereits jetzt zentral. Konkret soll die nationale Notrufnummer 110 in Hessen nach derzeitiger Planung bis Ende 2015 in folgenden Flächenpräsidien, neben dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, zentral abgefragt werden: Polizeipräsidium Nordhessen, Mittelhessen, Westhessen, Osthessen und Südhessen . Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen soll die Notrufzentralisierung, in Abhängigkeit des Abschlusses der Baumaßnahmen, in 2018 erfolgen. Derzeit befindet sich das Hessische Ministerium des Innern und für Sport i.V.m. dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) auf Grund der geplanten Notrufzentralisierung und der damit einhergehenden Reduzierung der Abfragestellen der nationalen Notrufnummer 110 in Hessen in der Neubeschreibung der Einzugsgebiete von Notrufabfragestellen i.S.d. Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf). Nach Abschluss dieser Maßnahme erfolgt die Einreichung der Beschreibung bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen (BNetzA) zwecks Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der BNetzA und der damit einhergehenden Kenntnisnahme durch die Netzbetreiber und Telekommunikationsdiensteanbieter. Anschließend wird, in Koordination mit den betroffenen Polizeipräsidien, ein Zeitplan zur Umsetzung der Notrufzentralisierung in 2015 abgestimmt werden. Die Notrufzentralisierung soll insbesondere der Arbeitserleichterung auf den Polizeidirektionen und Polizeistationen dienen, die derzeit Notrufe abfragen und bearbeiten. Weiterhin hat zukünftig die Polizeiführung in den Leitstellen der Präsidien sofort Kenntnis über alle aus einem Notruf 110 entstehenden Einsatzlagen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Flächenpräsidiums. Durch die Notrufzentralisierung wird ergänzend eine noch höhere Handlungssicherheit in der Notrufbearbeitung gesehen. Durch die Reduzierung der Abfragestellen der nationalen Notrufnummer 110 in Hessen sind, auch vor dem Hintergrund der Reduzierung finanzieller Aufwände, ggf. erforderliche technische Anpassungen, beispielsweise durch die Übermittlung von elektronischen Standortdaten im Rahmen des von der Europäischen Union geplanten Notrufsystems eCall (emergency call) von einer Rettungsleitstelle (112) zu einer Leitstelle der hessischen Polizei, zukünftig nur noch in den sieben Leitstellen der Flächenpräsidien durchzuführen. Frage 4. Wird bzw. wurde auf Grund der Notrufzentralisierung aus den einzelnen Revieren und Stationen Personal abgezogen? Falls ja, wo? Die notwendigen personellen Veränderungen gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Polizeireviere und Stationen. Gleichwohl gehen aus der Fläche Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit der Notrufbearbeitung in die Leitstellen der Polizeipräsidien über. Trotzdem sieht derzeit lediglich das Polizeipräsidium Westhessen eine Verlagerung von jeweils einer Stelle der Polizeistation Limburg und des 4. Polizeireviers zur Leitstelle im Präsidium in Wiesbaden vor. Durch die Verlagerung dieser beiden Stellen wird letztlich für eine personelle Ausgewogenheit bei den Polizeidirektionen in Westhessen gesorgt. Frage 5. Besteht nach Auffassung der Landesregierung durch die Notrufzentralisierung nicht eigentlich zu- sätzlicher Personalbedarf in der Fläche? Falls ja, wie wird dieser sichergestellt? Falls nein, warum nicht? Ein zusätzlicher Personalbedarf wird in der Fläche nicht gesehen. Vielmehr steht zu erwarten, dass durch die Notrufzentralisierung die Bündelung von Aufgaben in den zentralen Leitstellen der Flächenpräsidien erfolgt und die Polizeidienststellen in der Fläche entlastet werden. Frage 6. Welche Interventionszeiten sind nach Auffassung der Landesregierung bei Eingang eines Notrufs akzeptabel? Eine feste Vorgabe von Interventionszeiten ist nicht vorgesehen. Eingehende Notrufe werden schnellstmöglich beantwortet und die hieraus entstehenden Maßnahmen nach deren Dringlich- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1566 3 keit bewertet und priorisiert. Die Interventionszeiten ergeben sich somit aus der Dringlichkeit des Notrufs. Grundsätzliche Probleme hinsichtlich zu langer Interventionszeiten sind zurzeit beim Landespolizeipräsidium nicht bekannt. Frage 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in der Antwort auf Frage 6 benannte Interven- tionszeit nicht überschritten wird? Eine Überschreitung von Interventionszeiten wird, da es hierzu keine zwingenden Vorgaben gibt, nicht besonders überwacht. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht wird jedoch darauf geachtet, dass die notwendigen Priorisierungen richtig erfolgen. Bei festgestellten Abweichungen , die den Rückschluss zulassen, dass es bei der Priorisierung von Einsätzen Defizite gab, werden diese sorgfältig überprüft und nachbereitet. Das Ziel, Interventionszeiten in Abhängigkeit der Dringlichkeit des Einsatzes stets so kurz wie möglich zu halten, steht bei diesen Betrachtungen im Vordergrund. Wiesbaden, 6. März 2015 Peter Beuth