Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 05.02.2015 betreffend Stellenausschreibungen des Hessischen Kultusministeriums und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Unter der Ausschreibungsnummer 24446 hatte das Hessische Kultusministerium im vergangenen Jahr eine Stelle für eine Referatsleiterin/einen Referatsleiter in der Abteilung III/Referat III.A.3 "Gymnasien, Selbstständige allgemeinbildende Schulen (SES), Schulen für Erwachsene" ausgeschrieben und kürzlich besetzt. Im Ausschreibungstext wird gefordert, dass die Bewerberinnen und Bewerber über Kenntnisse aktueller bildungspolitischer Entwicklungen sowie über Erfahrungen mit bildungspolitisch relevanten Interessengruppen verfügen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Stelle der Referatsleitung III.A.3 "Gymnasien, Selbstständige allgemeinbildende Schulen (SES), Schulen für Erwachsene" war nach Ruhestandseintritt des langjährigen früheren Stelleinhabers vakant geworden. Sie konnte inzwischen nach ordnungsgemäß durchgeführtem Verfahren wieder besetzt und die Funktionsfähigkeit dieses schulfachlichen Referates sichergestellt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was ist unter "Erfahrung in der Gremienarbeit und in der Arbeit mit bildungspolitisch relevanten Interessengruppen", wie sie im Abschnitt "Berufliche Qualifikation/ Kenntnisse/ Erfahrung" des oben genannten Ausschreibungstextes gefordert wird, zu verstehen? (bitte Beispiele anführen) Die genannte Stellenausschreibung enthält zunächst eine ausführliche Darstellung der Aufgabenschwerpunkte . Hierzu zählt insbesondere die Wahrnehmung von Planungs- und Gestaltungsaufgaben zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs . Diese Aufgaben erfordern u.a. eine intensive Kooperation mit den beteiligten Personalräten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen, mit den diversen Verbänden und Interessenvereinigungen von Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern. Diese Kooperation vollzieht sich innerhalb und außerhalb der Gremien dieser Gruppen. Frage 2. Welche umfangreichen Kenntnisse "aktueller bildungspolitischer Entwicklungen", wie sie im Ab- schnitt "Berufliche Qualifikation/Kenntnisse/Erfahrung" des Ausschreibungstextes gefordert werden , sind gemeint? (Bitte Beispiele anführen) Ein besonderer Schwerpunkt der bildungspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre lag auf dem Thema der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs. Daneben sind auch vielfältige Fragen etwa der regionalen Schulentwicklung im Bereich der gymnasialen Bildung oder der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen immer wieder Gegenstand der gesellschaftlichen und damit auch der bildungspolitischen Diskussion. Die Kenntnis dieser Entwicklungen ist für eine erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des zuständigen Referates im Hessischen Kultusministerium erforderlich und muss in die Bearbeitung der Planungs-, Gestaltungs- und Managementaufgaben sachgerecht einbezogen werden. Eingegangen am 18. März 2015 · Ausgegeben am 20. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1571 18. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1571 Frage 3. Handelt es sich bei den unter Frage 1 und Frage 2 genannten Voraussetzungen um Anforderungen , die an alle Referatsleiterinnen und Referatsleiter im Hessischen Kultusministerium gestellt werden? Die an eine künftige Referatsleitung zu stellenden Anforderungen orientieren sich an den wahrzunehmenden Aufgaben. Diese können in Anbetracht der fachlichen Breite der im Hessischen Kultusministerium wahrzunehmenden Aufgaben selbstverständlich differieren. Die hier genannten Voraussetzungen werden daher nicht in identischer Form in sämtlichen Stellenausschreibungen formuliert. Frage 4. Wie begründet die Landesregierung die Relevanz der unter Frage 1 und Frage 2 genannten An- forderungen für die Stelle einer Referatsleiterin / eines Referatsleiters, die/der neben der politischen Hausspitze noch einer Abteilungsleitung unterstellt ist? Nach der einschlägigen Regelung des § 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei und der Ministerien des Landes Hessen sowie der Hessischen Landesvertretung (GGO) ist die Referatsleitung für die ordnungsgemäße Führung aller Geschäfte ihres Referats verantwortlich. Sie bearbeitet und erledigt die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig. Die genannten Anforderungen sind daher vor dem dargestellten Hintergrund als für die Aufgabenwahrnehmung relevant anzusehen. Frage 5. Zählt zu den unter Frage 1 genannten Voraussetzungen auch die Mitarbeit innerhalb von Gremien der Christlich Demokratischen Union? Die ehrenamtliche Tätigkeit in politischen Organisationen kann grundsätzlich kein originäres Auswahlkriterium sein. Frage 6. In wie vielen Stellenausschreibungen im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums wa- ren die unter Frage 1 und Frage 2 genannten Voraussetzungen in den vergangenen fünf Jahren bereits Bestandteil einer Stellenausschreibung? (Bitte das jeweilige Stellenprofil nennen) Entsprechende Daten werden nicht vorgehalten, so dass die Frage ohne unverhältnismäßigen Erhebungsaufwand nicht beantwortet werden kann. Frage 7. Wie viele Bewerbungen lagen dem Hessischen Kultusministerium für die jüngst besetzte Stelle der oben genannten Ausschreibung vor? Auf die ressortweite Ausschreibung der Stelle ist eine Bewerbung eingegangen. Frage 8. Wie viele Bewerbungen erfüllten die spezielle Stellenanforderung exakt? Die eingegangene Bewerbung konnte nach Überprüfung der vorhandenen beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen bei der Auswahl berücksichtigt werden. Wiesbaden, 6. März 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz