Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 05.02.2015 betreffend Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Limburg-Weilburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Da die Landesregierung trotz beantragter Fristverlängerung die Kleine Anfrage 19/1075 nicht entsprechend der Fragestellung beantwortet hat, darf ich um Beantwortung der folgenden Fragen bitten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Straßen oder Straßenabschnitte im Kreis Limburg-Weilburg stuft die Landesregierung als sanierungsbedürftig und dringend sanierungsbedürftig ein? Frage 2. Für welche dieser Straßen oder Straßenabschnitte ergibt sich anhand der Dringlichkeitsüberprü- fung die Aufnahme in das hessische Bauprogramm? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachverhaltes zusammen beantwortet. Folgende Streckenabschnitte wurden in die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 als dringliche Maßnahmen aufgenommen: - L 3020 Grundhafte Erneuerung Eschhofen – Ennerich, - L 3021 Ausbau Knotenpunkt L 3054/L 3063 bei Wolfenhausen, - L 3021 Grundhafte Erneuerung Weinbach – Elkerhausen, - L 3021 Grundhafte Erneuerung Oberbrechen – Weyer, - L 3022 Ausbau in der Ortsdurchfahrt Ellar, - L 3022 Grundhafte Erneuerung Hofen – Niedertiefenbach, - L 3022 Grundhafte Erneuerung Hausen – Landesgrenze, - L 3022 Grundhafte Erneuerung OD Obertiefenbach, - L 3022 Grundhafte Erneuerung Werschau – Niederbrechen, - L 3025 Grundhafte Erneuerung Weilburg/Guntersau, - L 3025 Grundhafte Erneuerung OD Ernsthausen, - L 3025 Grundhafte Erneuerung Weilstraße (zwischen Ernsthausen Essershausen), - L 3030 Grundhafte Erneuerung Schwickershausen - Kreisgrenze 1. BA, - L 3030 Grundhafte Erneuerung Schwickershausen - K 514, - L 3030 Grundhafte Erneuerung Erbach – Schwickershausen, - L 3030 Grundhafte Erneuerung Schwickershausen - Kreisgrenze 2. BA, - L 3030 Bauwerkserneuerung Straßenstützwand links bei Dauborn, - L 3031 Bauwerksinstandsetzung UF DB und Stadtstraße Bad Camberg, - L 3031 Grundhafte Erneuerung A3 - Bad Camberg, - L 3031 Grundhafte Erneuerung Bad Camberg Bahnhofstraße, Eingegangen am 1. Juli 2015 · Ausgegeben am 3. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1574 01. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1574 - L 3031 Grundhafte Erneuerung Bad Camberg – Kreisgrenze, - L 3046 Ausbau zwischen Dornburg/Frickhofen und Elbtal/Dorchheim (B 54) "Atombrücke", - L 3046 Ausbau Knotenpunkt B54 OD Elbtal/Dorchheim, - L 3046 Ausbau in der Ortsdurchfahrt Elbtal/Dorchheim, - L 3063 Bauwerksinstandsetzung UF Ansbach bei Villmar, - L 3063 Bauwerksinstandsetzung Straßenstützwand links Villmar, - L 3063 Grundhafte Erneuerung OD Villmar, - L 3109 Grundhafte Erneuerung OD Merenberg, - L 3109 Grundhafte Erneuerung Waldernbacherstock – Merenberg, - L 3277 Grundhafte Erneuerung Kirberg- Ohren, - L 3278 Ausbau in der Ortsdurchfahrt Dornburg/Wilsenroth, - L 3278 Grundhafte Erneuerung Niederzeuzheim – Hadamar, - L 3278 Ausbau Knotenpunkt K 483 Thalheim Süd, - L 3281 Grundhafte Erneuerung Probach – Löhnberg, - L 3323 Grundhafte Erneuerung Abfahrt Gräveneck - Abfahrt Kirschhofen, - L 3365 Grundhafte Erneuerung OD Niederbrechen, - L 3370 Grundhafte Erneuerung Barig Selbenhausen – Probbach, - L 3448 Bauwerksinstandsetzung UF Lahn bei Dehrn, - L 3452 Grundhafte Erneuerung Weinbach/Gräveneck - L 3323 (Hohe Straße), - L 3452 Bauwerkserneuerung Brücke Gräveneck, - L 3453 Grundhafte Erneuerung Barig – Löhnberg, - L 3280 Ausbau zwischen Dornburg und Langendernbach, - L 3283 Felssicherung Oberndorf/ Bonbaden. Frage 3. Welche Auswirkungen hat das von der Landesregierung vertretene Prinzip "Erhalt vor Neubau" auf die Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Limburg-Weilburg? Mit der Sanierungsoffensive hat die Hessische Landesregierung festgelegt, dass der Schwerpunkt der Investitionen im Landesstraßenbau auf der Erhaltung der bestehenden Landesstraßen und Brücken sowie dem Radwegebau liegt. Darüber hinaus werden die Maßnahmen des Hessischen Kommunalinteressenmodells sowie die Ortsumgehung Karben fortgeführt. Frage 4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung der in das hessische Bauprogramm aufge- nommenen Straßenbaumaßnahmen im Kreis Limburg-Weilburg zu rechnen? Die Sanierungsoffensive sieht einen Zeitraum für einen baulichen Beginn/eine bauliche Umsetzung der genannten Maßnahmen bis 2022 vor. Voraussetzung ist eine Mittelbereitstellung durch den Hessischen Landtag. Frage 5. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der Fertigstellung der übrigen als sanierungsbedürftig und dringend sanierungsbedürftig eingestuften Straßen oder Straßenabschnitte im Landkreis LimburgWeilburg gerechnet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Sollten weitere Streckenabschnitte sanierungsbedürftig werden, so sind diese im Einzelfall zu prüfen. Ihrer Dringlichkeit entsprechend werden diese in die Landesstraßenbauprogramme eingeplant werden. Wiesbaden, 22. Juni 2015 Tarek Al-Wazir