Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 03.02.2015 betreffend Anzeige der Polizeidirektion Lahn-Dill im vom CDU-Politiker Hans-Jürgen Irmer herausgegebenen "Wetzlarer Kurier" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: In der Januarausgabe 2015 des von dem CDU-Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden der CDU LahnDill Hans-Jürgen Irmer herausgegebenen sogenannten "Wetzlarer Kuriers" befand sich eine Anzeige der Polizeidirektion Lahn-Dill. In dieser weist die Polizeidirektion auf eine Beratungsstelle zur Verbesserung des Einbruchsschutzes hin. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte "Anzeige" bildet die Vorder- und Rückseite eines Flyers ab, den Mitarbeiter der Polizeidirektion Lahn-Dill im Rahmen einer Präventionskampagne gegen den Wohnungseinbruchsdiebstahl erstellt haben und der für eine breite Verteilung gedacht war. Dieser in den dortigen Kreisgemeinden verteilte Flyer wurde offensichtlich vom "Wetzlarer Kurier" übernommen und abgedruckt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Ausgaben des sogenannten "Wetzlar Kuriers" wurden bereits Anzeigen der hessi- schen Polizei veröffentlicht? Es wurden bisher keine Anzeigen durch die hessische Polizei im "Wetzlarer Kurier" veröffentlicht . Frage 2. Seit wann hatte die Landesregierung Kenntnis über die Veröffentlichung der Anzeige? Die Landesregierung, wie auch die hessische Polizei, hatte von der Übernahme des Flyers im "Wetzlarer Kurier" keine Kenntnis. Frage 3. Ist es in Hessen üblich, dass die Polizei in von CDU-Politikern herausgegebenen und damit poli- tisch tendenziösen Medien Anzeigen veröffentlicht? Die hessische Polizei hat bisher keine Anzeigen in solchen Medien veröffentlicht. Frage 4. Falls Frage 3 mit Ja beantwortet wird: In welchen Medien gab es bereits Anzeigen aus den Rei- hen der hessischen Polizei? Die Beantwortung der Frage entfällt, da Frage 3 mit "Nein" beantwortet wurde. Frage 5. Wer hat die in der Vorbemerkung und in der Antwort auf Frage 3 benannten Anzeigen in Auftrag gegeben? Es wurden keine Anzeigen durch die hessische Polizei, wie in der Vorbemerkung geschildert und in Frage 3 gestellt in Auftrag gegeben. Eingegangen am 18. März 2015 · Ausgegeben am 20. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1575 18. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1575 Frage 6. Wer trägt die Kosten für die in der Vorbemerkung und in der Antwort auf Frage 3 benannten Anzeigen und wie hoch sind diese? Es wurden keine Anzeigen von Seiten der hessischen Polizei geschaltet. Somit entstanden keine Kosten. Frage 7. Ist die Hessische Landesregierung der Auffassung, dass es sich bei Veröffentlichung in dieser Form um eine unrechtmäßige Vermengung von Staat und Partei handelt? Es wurde keine Anzeige durch die hessische Polizei geschaltet. Frage 8. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass sich Veröffentlichungen in dieser Form nicht wiederholen? Die Landesregierung hat unmittelbar keinen Einfluss darauf, wenn sich Anzeigen in Medien wiederfinden, die sie nicht selbst geschaltet hat. Wiesbaden, 6. März 2015 Peter Beuth