Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 09.02.2015 betreffend Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Angaben zu Schülerzahlen sind nur zum 1. November, dem Stichtag der Landesschulstatistik, möglich. Die Anlagen 1 und 2 wurden vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt und enthalten die amtlichen Schülerzahlen an hessischen Förderschulen (ohne Schülerinnen und Schüler in Vorklassen) zum 1. November der Schuljahre 2002/2003 bis 2013/2014. Nicht enthalten in der Anlage 2 sind Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, Schulen für Erwachsene und Vorklassen. Die Statistikdaten für das laufende Schuljahr liegen derzeit nicht vor und sind demzufolge in den Anlagen nicht enthalten. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die Schülerzahlen aller hessischen Förderschulen zu den beiden Stichtagen des Schuljahresbeginns sowie zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres seit dem Schuljahr 2012/2013 bis zum 01.02.2015 jeweils entwickelt (bitte unter Angabe des Schulnamens und des Förderschwerpunktes , geordnet nach Schulaufsichtsbereichen)? Frage 2. Wie stellten sich die Schülerzahlen aller hessischen Förderschulen zwischen den Schuljahren 2002/2003 bis 2011/2012 jeweils zum Schuljahresbeginn dar (bitte unter Angabe des Schulnamens und des Förderschwerpunktes, geordnet nach Schulaufsichtsbereichen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammenfassend wie folgt beantwortet : Die Schülerzahlen sind in der Anlage 1 dargestellt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Wie haben sich die Gesamtschülerzahlen aller hessischen allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 2002/2003 jeweils zum Schuljahresbeginn entwickelt (bitte nach Schulaufsichtsbereichen darstellen)? Die Schülerzahlen sind in der Anlage 2 dargestellt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 20. März 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Die komplette Drucksache inklusive Anlagen kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Eingegangen am 31. März 2015 · Ausgegeben am 2. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1576 31. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG