Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 11.02.2015 betreffend Planungsschritte für OU - B 83 Lispenhausen und dritte Fuldabrücke und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die Ortsumgehung B 83 Lispenhausen ist aus Sicht der Menschen in der Region aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens dringend notwendig. Am 26.10.2011 hat das Bundesministerium für Verteidigung die Schließung der Alheimer-Kaserne in Rotenburg verkündet. Eine erfolgreiche Konversion des Kasernengeländes ist aus Sicht der Verantwortlichen in der Region nur möglich, wenn eine verbesserte verkehrliche Anbindung erfolgen kann. Daher wird der schnellstmögliche Bau der dritten Fuldabrücke als notwendig angesehen. Ministerpräsident Volker Bouffier hat auf dem 91. Landestag der Jungen Union am 27.05.2012 die dritte Fuldabrücke fest zugesagt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Eine dritte Fuldabrücke als Verbindungsspange zwischen der Ortslage Rotenburg und der geplanten B 83, Ortsumgehung Lispenhausen ist ein Projekt, das voraussichtlich vorrangig der Erschließung der Konversionsflächen in Rotenburg dient. Um die verkehrliche Wirkung und Bedeutung dieser neuen Straßenverbindung bewerten zu können, hatte der damalige Staatsminister Florian Rentsch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement beauftragt, entsprechende fachliche Untersuchungen durchzuführen. Diese sind eine unverzichtbare Voraussetzung, um eine Baulastträgerschaft und damit die Finanzierung aus öffentlichen Geldern begründen zu können. Zudem sind die naturräumlichen und hochwasserschutztechnischen Gegebenheiten zu bewerten, um eine Dimensionierung des erforderlichen Brückenbauwerks belastbar durchführen und auf dieser Grundlage die Kosten ermitteln zu können. Die fachlichen Untersuchungen sind weitgehend abgeschlossen und befinden sich derzeit in der landesinternen Abstimmung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Diese Vorbemerkungen voran gestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumgehung B 83 Lispenhausen? Für die Ortsumgehung Lispenhausen im Zuge der B 83 wird derzeit die vertiefte technische Planung, der sogenannte Vorentwurf, einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung erstellt. U.a. müssen dazu wegen des anliegenden Vogelschutzgebietes zusätzliche Erhebungen der Fauna erfolgen, zudem ist die Verkehrsuntersuchung zu aktualisieren. Mit Blick auf das später anstehende Planfeststellungsverfahren, in dem der Entscheidungsweg für die Vorzugsvariante rechtssicher dargelegt werden muss, sind auf Grundlage dieser Informationen die Beurteilung und Abwägung aller Varianten nochmals zu überprüfen. Frage 2. Welche Planungsschritte sind für 2015 vorgesehen? Neben der technischen Ausarbeitung der Vorzugsvariante 1a erfolgt derzeit die Erarbeitung der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für die erforderliche Aktualisierung der umweltfachlichen Grundlagendaten sowie eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung. Frage 3. Welche Haushaltsansätze sind für Einzelmaßnahmen (z.B. Ingenieurleistungen, Kosten für Gut- achten, usw.) in 2015 vorgesehen? Für das Haushaltsjahr 2015 sind ca. 40.000 € für entsprechende Leistungserbringungen eingestellt . Eingegangen am 25. März 2015 · Ausgegeben am 26. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1588 25. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1588 Frage 4. Ist die bisher geplante Variante 1a aus den Planungsüberlegungen ausgeschieden? Falls ja, warum? Die Variante 1a ist weiterhin Vorzugsvariante des Landes Hessen und mit dem Baulastträger Bund abgestimmt. Frage 5. An welcher Stelle der Prioritätenliste des Landes Hessen für den neuen Bundesverkehrswegeplan steht die Ortsumgehung B 83 Lispenhausen? Entsprechend den Vorgaben des Bundes waren bei der Maßnahmenanmeldung zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ausschließlich Projektdaten ohne eine Priorisierung oder einen Einstufungsvorschlag an das Bundesverkehrsministerium zu senden. Die Einstufung in die Bedarfsplankategorien (Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf) wird nach der Projektbewertung vom Bund vorgenommen, der auch abschließend über die in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufzunehmenden Projekte entscheidet. Frage 6. Welche konkreten Planungsschritte sind für die dritte Fuldabrücke bisher veranlasst? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 7. Welche Finanzmittel wurden bisher für die Planungsschritte zur Verfügung gestellt (Ingenieurkos- ten, Kosten für Gutachten, usw.) und welche Kostenschätzung liegt für den Bau der dritten Fuldabrücke vor? Für die oben genannten fachlichen Untersuchungen wurden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement keine Mittel für Ingenieurfremdleistungen eingesetzt. Bezüglich der Kostenschätzung für die dritte Fuldabrücke wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 8. Trägt das Land Hessen alle Kosten für Planung und Bau der dritten Fuldabrücke? Frage 9. Bleibt die Bauträgerschaft dauerhaft beim Land Hessen? Frage 10. Könnte oder wird die Brücke der Partnerschaften in Rotenburg nach dem Bau der dritten Fulda- brücke abgestuft? Zur Beantwortung der Fragen 8 bis 10 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 16. März 2015 Tarek Al-Wazir