Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 11.02.2015 betreffend Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Vergleich zum Vorjahr wurden bundesweit weniger Kinder und Jugendliche mit Vollrausch in die Kliniken gebracht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist der Rückgang bei Mädchen geringer als bei Jungen. Vorbemerkung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration: Es ist erfreulich, dass auch in Hessen ein signifikanter Rückgang bei den Krankenhauseinweisungen von Alkohol vergifteten Kindern und Jugendlichen im Jahr 2013 zu verzeichnen ist, wie die Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes in Wiesbaden zeigen. 15 % weniger Kinder und Jugendliche (bis Ende 17 Jahre) wurden im vorletzten Jahr mit einer Alkoholvergiftung in eine Klinik eingewiesen. Erstmals konnte nach 12 Jahren dieser erhebliche Rückgang festgestellt werden. Ich bin überzeugt, dass die verschiedenen Aktivitäten der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Suchtprävention zu diesem Rückgang geführt haben, so z.B. auch das Landesprojekt "HaLT in Hessen". Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 19 Jahren sind in Hessen in den letzten fünf Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt worden? Nachfolgend werden die aus Krankenhäusern entlassenen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis inklusiv 17 Jahren mit Wohnsitz in Hessen dargestellt. Die Statistikerstellung für das Alter zwischen 10 und 19 Jahre war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur verfügbaren Zeit nicht darstellbar. Bei der Alterseinteilung wurde die Grenze mit dem Erreichen der Volljährigkeit bei 18 Jahren gezogen. Ab diesem Alter dürfen die jungen Erwachsenen bekanntlich alle alkoholischen Getränke konsumieren, ab dem 16 Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit dürfen nur Bier und Wein, jedoch keine Spirituosen gekauft werden. Unter 16 Jahren ist der Erwerb von Alkohol für Kinder und Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz generell verboten. Jahr Gesamtzahl der Jugendlichen 2009 1.221 2010 1.272 2011 1.377 2012 1.380 2013 1.173 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Wiesbaden Frage 2. Wie verteilen sich die Fälle nach Frage 1 auf männliche bzw. weibliche Kinder bzw. Jugend- liche? In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung von Mädchen und Jungen bei den oben genannten Gesamtzahlen dargestellt: Eingegangen am 23. März 2015 · Ausgegeben am 25. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1591 23. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1591 Jahr Männlich Weiblich Gesamt 2009 738 483 1.221 2010 763 509 1.272 2011 818 559 1.377 2012 796 584 1.380 2013 650 523 1.173 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Wiesbaden Frage 3. Welche Erklärung gibt es nach Ansicht der Landesregierung für geschlechtsspezifische Unter- schiede beim Rückgang vom Alkoholmissbrauch? Es gibt keine nachvollziehbaren bzw. wissenschaftlichen Erklärungen für den geschlechtsspezifischen Unterschied im Rückgang bei den Einweisungen in Krankenhäusern von alkoholintoxierten Kindern und Jugendlichen. Frage 4. Wie verteilen sich die Fälle nach Frage 1 auf die einzelnen hessischen Gebietskörperschaften? In den Jahren 2012 und 2013 wurden nachfolgende Kinder und Jugendliche (einschließlich Sterbe - und Stundenfälle) mit Wohnsitz in Hessen mit der Diagnose F10.0 "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol - akute Intoxikation (akuter Rausch)" aus den Krankenhäusern entlassen : Gebietskörperschaft Anzahl der Kinder und Jugendlichen 2012 unter 11 Jahre 2012 11 bis inkl. 17 Jahre 2013 unter 14 Jahre 2013 14 bis inkl. 17 Jahre Darmstadt, Wissenschaftsstadt 0 23 2 19 Frankfurt am Main, St. 1 136 8 95 Offenbach am Main, St. 0 25 0 20 Wiesbaden, Landeshauptstadt 0 95 4 51 Bergstraße 0 52 3 27 Darmstadt-Dieburg 0 61 4 47 Groß-Gerau 0 54 1 54 Hochtaunuskreis 0 57 3 49 Main-Kinzig-Kreis 1 111 5 81 Main-Taunus-Kreis 1 53 5 51 Odenwaldkreis 0 16 1 7 Offenbach Landkreis 0 81 0 49 Rheingau-Taunus-Kreis 0 55 3 55 Wetteraukreis 0 49 1 41 Gesamtzahl Reg.-Bez. Darmstadt 3 868 40 646 Gießen 0 39 0 37 Lahn-Dill-Kreis 3 47 2 45 Limburg-Weilburg 3 17 2 9 Marburg-Biedenkopf 1 57 2 50 Vogelsbergkreis 0 33 1 21 Gesamtzahl Reg.-Bez. Gießen 7 193 7 162 Kassel, Stadt 0 42 2 42 Fulda 0 58 5 79 Hersfeld-Rotenburg 0 37 1 36 Kassel 0 73 2 54 Schwalm-Eder-Kreis 0 36 3 37 Waldeck-Frankenberg 1 38 4 27 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1591 3 Werra-Meißner-Kreis 0 24 2 24 Gesamtzahl Reg.-Bez. Kassel 1 308 19 299 Kreisfreie Städte 1 321 16 227 Landkreise 10 1.048 50 880 Gesamtzahl in Hessen 11 1.369 66 1.107 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Wiesbaden Zu diesen Zahlen ist anzumerken, dass nicht in jedem Landkreis eine Kinderklinik vorhanden ist, so dass betroffene Kinder und Jugendliche von den Rettungsdiensten häufig in die nächstgelegene Kinderklinik anderer Kreise bzw. in die der naheliegenden kreisfreien Stadt eingeliefert werden. Frage 5. In welchen hessischen Städten und Gemeinden gibt es Beratungsangebote für Kinder und Jugend- liche, die mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden? Seit 2011 wird in Hessen in 19 Landkreisen und kreisfreien Städten das Projekt "HaLT in Hessen " durchgeführt. Das Projekt "Halt in Hessen" umfasst zwei Bausteine: Zum einen den reaktiven Baustein, d.h. die direkte Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen . Bereits in der Klinik wird hierbei von geschulten Beratungskräften aus dem Bereich der Suchthilfe Kontakt mit den eingewiesenen Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern aufgenommen . Zum anderen umfasst das Projekt "HaLT in Hessen" den proaktiven Baustein. Im proaktiven Teil stehen verschiedene Präventionsstrategien der kommunalen Gebietskörperschaften im Vordergrund . Alkoholexzesse und schädlicher Alkoholkonsum sollen so im Vorfeld verhindert werden . Schlüsselbegriffe sind Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. So sollen z.B. im Rahmen einer Gesamtstrategie eine positive Fest- und Feierkultur vor Ort entwickelt werden, bei der die Einhaltung des Jugendschutzes eine zentrale Rolle spielt. An dem Projekt "HaLT in Hessen" beteiligen sich konkret folgende Gebietskörperschaften:  Stadt Frankfurt,  Stadt Offenbach,  Landkreis Offenbach,  Stadt Wiesbaden,  Stadt Darmstadt,  Hoch-Taunus-Kreis,  Main-Taunus-Kreis,  Rheingau-Taunus-Kreis,  Landkreis Limburg-Weilburg,  Landkreis Marburg-Biedenkopf,  Vogelsbergkreis,  Landkreis Fulda,  Werra-Meißner-Kreis,  Schwalm-Eder-Kreis,  Stadt Kassel,  Landkreis Kassel,  Landkreis Waldeck-Frankenberg,  Lahn-Dill-Kreis,  Main-Kinzig-Kreis. Frage 6. Wie häufig werden diese Beratungsangebote von Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Eltern ge- nutzt (bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle werden die Beratungsgespräche in den Gebietskörperschaften aufgelistet , die sich an dem Projekt "Halt in Hessen" beteiligen. Es ist wieder darauf hinzuweisen, dass in manchen Landkreisen keine Kinderklinik existiert. So werden des Öfteren die Bera- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1591 tungsgespräche in der Klinik von den Beratungskräften aus der kreisfreien Stadt bzw. Landkreis geführt, wo der Standort der Kinderklinik ist. Deshalb kann es sein, dass in manchen Landkreisen keine bzw. sehr wenige Beratungsgespräche aufgeführt sind, obwohl sie sich an dem Projekt "Halt in Hessen" beteiligen (z.B. Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis). Gebietskörperschaft Gespräche 2012 Gespräche 2013 Darmstadt 24 15 Frankfurt am Main 50 74 Stadt und Landkreis Offenbach 20 8 Wiesbaden 31 21 Hochtaunuskreis 11 10 Main-Kinzig-Kreis 14 29 Main-Taunus-Kreis 3 2 Rheingau-Taunus-Kreis 1 0 Lahn-Dill-Kreis 1 2 Limburg-Weilburg 4 2 Marburg-Biedenkopf 60 64 Vogelsbergkreis 2 2 Stadt Kassel 53 39 Landkreis Kassel 43 41 Schwalm-Eder-Kreis 0 2 Waldeck-Frankenberg 15 13 Werra-Meißner-Kreis 4 2 Fulda 24 31 Gesamt 360 357 Quelle: Hessische Landesstelle für Suchtfragen, Frankfurt a.M. Frage 7. Welche Gründe werden genannt bzw. vermutet, warum ein vorhandenes Beratungsangebot nicht genutzt wird? Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Projekt "Halt in Hessen" nicht in allen 26 Landkreisen durchgeführt, sondern - wie in Frage 5 aufgeführt - in allen kreisfreien Städten sowie in 14 Landkreisen. Manchmal führt eine zu kurze Aufenthaltsdauer in der Klinik dazu, dass die Kontaktaufnahme zu den Betroffenen nicht erfolgen kann. Hinzu kommt, dass bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern für ein Beratungsgespräch eingeholt werden muss. Häufig lehnen Eltern diese angebotenen Beratungsgespräche explizit ab. Ob dieses aus Scham geschieht oder ob andere Gründe für die Ablehnung eine Rolle spielen, kann nicht ermittelt werden. Frage 8. Inwiefern unterstützt das Land Hessen diese Beratungsangebote? Wenn ja, mit wie vielen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Gefördert wird das Projekt durch Haushaltsmittel des Landes Hessen (Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit , anteilige Finanzierung der beteiligten Landkreise und kreisfreie Städte) und der kommunalen Gebietskörperschaften. In einer Rahmenvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung ist die Vergütung des reaktiven Bausteins geregelt, die in der Regel von den Krankenkassen übernommen wird. Konkret unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration jede teilnehmende Region mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.500 €. Zusätzlich fördert das Land die Koordination des HaLT-Projektes bei der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) jährlich mit bis zu 110.000 €. Frage 9. Welche sonstigen Beratungs- und Hilfsangebote hält die Landesregierung für sinnvoll, um dem Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken? In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden jenseits von dem Projekt "HaLT in Hessen" weitere begrüßenswerte Aktivitäten durchgeführt. Beispielhaft sollen hier zwei Projekte angeführt werden. 1. Das Projekt "Jugendschutz ist wichtig - wir machen mit" der Gemeinde Hünfelden ver- folgt das Ziel den Schutz von Jugendlichen bei Abend- und Discoveranstaltungen in der Gemeinde zu gewährleisten, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol bei Ju- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1591 5 gendlichen und Heranwachsenden zu fördern, sowie Veranstalter für das Thema zu sensibilisieren . So wurden z.B. verschiedenfarbige Einlassbändchen für die Altersgruppen entwickelt, zu dem werden deutlich günstigere alkoholfreie Getränke angeboten. Für diese vorbildliche Aktivität erhielt das Projekt im Jahr 2008 den ersten Platz beim landesweiten Wettbewerb der Hessischen Landesstelle für "Suchtprävention - Der Impuls " in Hessen. 2. Bei dem Projekt "Gewalt, Scherben, Alkohol" der Gemeinde Erbach stehen die Peer- Aktivitäten im Vordergrund, d.h. Jugendliche arbeiten als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vielfältig mit anderen Jugendlichen. Es existieren diverse Bausteine der Präventionsarbeit , z.B. Sport-, Theater-, Kunst- oder Medienprojekte, sowie eine alkoholfreie Cocktailbar, die von Jugendlichen betrieben wird und für Feste ausgeliehen werden kann. Das Projekt erhielt im Jahr 2011 den zweiten Platz beim bundesweiten Wettbewerb der BZgA "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" und den ersten Platz beim landesweiten Wettbewerb der Hessischen Landesstelle für "Suchtprävention - Der Impuls" in Hessen im Jahr 2013. Darüber hinaus werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wichtige Kampagnen und Informationsmaterialien zur Alkoholprävention für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Wiesbaden, 16. März 2015 Stefan Grüttner