Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 17.02.2015 betreffend Asylgrund sexuelle Verfolgung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Wer als Homosexueller, Bisexueller, Transsexueller, Transgender oder intersexueller Mensch Asyl beantragt, muss nach einem EuGH-Urteil vom November 2014 Nachfragen in Kauf nehmen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen wurde in Hessen bisher Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität, Inter- sexualität oder Transgender als Asylgrund angegeben (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? Frage 2. Wie gehen die zuständigen Behörden mit Fällen, in denen die sexuelle Orientierung als Asylgrund angegeben wird, um? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Durchführung des Asylverfahrens fällt in die Verwaltungskompetenz des Bundes. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF). Zu den Asylgründen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 3. Klären die Behörden die Antragsteller über sexuelle Orientierung als möglichen Asylgrund auf? Eine Aufklärung von Asylantragstellern über mögliche Asylgründe im Asylverfahren vor dem BAMF erfolgt durch hessische Behörden nicht. Frage 4. Wie geht die zuständige Behörde mit Fällen um, in denen die Antragsteller erst im späteren Ver- lauf des Verfahrens die sexuelle Orientierung als Asylgrund angeben? Frage 5. Welche Möglichkeiten zur Überprüfung haben die zuständigen Behörden? Frage 6. In wie vielen Fällen wurde Asylbewerbern in Hessen Asyl aus Gründen der sexuellen Orientie- rung gewährt (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? Frage 7. In wie vielen Fällen wurde Asylbewerbern in Hessen, die ihre sexuelle Orientierung als Asyl- grund angegeben haben, Asyl verweigert (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? Frage 8. Wie vielen Personen dieser Gruppe wurde aus anderen Gründen Asyl gewährt (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? Die Beantwortung der Fragen 4 bis 8 ist nicht möglich, da der Landesregierung hierzu keine Angaben vorliegen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Wiesbaden, 21. März 2015 Peter Beuth Eingegangen am 31. März 2015 · Ausgegeben am 2. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1604 31. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG