Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 17.02.2015 betreffend die Zukunft der JVA Weiterstadt und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit vielen Jahren gibt es Überlegungen und Planungen über die Zukunft der JVA Weiterstadt. Nach neueren Informationen und dem verabschiedeten Landeshaushalt für das Jahr 2015 sollen sowohl der Vollstreckungsplan als auch die Gebäudebelegung verändert werden, gleichzeitig wird die geplante Werkhalle nicht zeitnah realisiert werden. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der JVA Weiterstadt und wann und wie sollen diese umgesetzt werden? Hinsichtlich konkreter Planungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 9 verwiesen. Frage 2. Soll die Belegungsfähigkeit der JVA Weiterstadt reduziert werden? Falls ja, um wie viele Plätze, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form soll der Vollstre- ckungsplan angepasst werden? Die Belegungsfähigkeit der JVA Weiterstadt wird voraussichtlich zum 1. Juli 2015 um 104 Haftplätze reduziert werden. So wird zwar derzeit davon ausgegangen, dass das bis Herbst 2014 für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten genutzte Unterkunftsgebäude C nach Renovierung ab dem 1. Juli 2015 wieder mit 85 Haftplätzen für eine Wiederbelegung zur Verfügung steht. Es ist dann jedoch zugleich vorgesehen , das in Leichtbauweise errichtete, für die Einweisungsabteilung genutzte Unterkunftsgebäude mit 189 Haftplätzen zu schließen und die Einweisungsabteilung in das Unterkunftsgebäude C zu verlegen. Daraus resultiert als Differenz die Reduktion in Höhe von 104 Haftplätzen. Es wird davon ausgegangen, dass die nach dem Rückbau des Hauses C dort geschaffenen 85 Haftplätze für die Einweisungsabteilung ausreichen werden. Die Änderung des Vollstreckungsplans des Landes Hessen zum 1. März 2015 führt zu einer Reduzierung der Zahl der Gefangenen , für die die Einweisungsabteilung zuständig ist. Ergänzend hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3. Bezug genommen. Frage 3. Ist es richtig, dass Gefangene, deren Strafe nicht mehr als 42 Monate beträgt, das Einweisungs- verfahren nicht mehr durchlaufen? Falls ja, warum? Frage 4. Was ist für die Gefangenen vorgesehen, die das Einweisungsverfahren nicht mehr durchlaufen müssen? Die Fragen 3. und 4. werden zusammen beantwortet. Es ist zutreffend, dass die Zuständigkeit der Einweisungsabteilung durch die vorgenannte Änderung des Vollstreckungsplanes verändert wurde. Die bisherige Zuständigkeit für Gefangene mit Strafen bzw. einer Restvollzugsdauer über 24 Monate wurde erhöht auf Strafen ab 42 Monate. Bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Dadurch wird die Anzahl der Gefangenen, die das Einweisungsverfahren zu durchlaufen haben, deutlich reduziert. Eingegangen am 24. März 2015 · Ausgegeben am 27. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1609 24. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1609 Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Änderung ist die Anpassung der Belegungsfähigkeit in den hessischen Justizvollzugsanstalten an die in den letzten Jahren gesunkene Anzahl der Gefangenen . Unter Behandlungsgesichtspunkten führt die Veränderung der Zuständigkeit nicht zu Nachteilen. Für die Gefangenen, die künftig nicht mehr dem Einweisungsverfahren unterzogen werden, erfolgt die vom Gesetz vorgesehene Behandlungsuntersuchung und die Feststellung des Maßnahmenbedarfs in den nach dem Vollstreckungsplan zuständigen Justizvollzugsanstalten, wie dies bisher auch für die Gefangenen durchgeführt wird, die Freiheitsstrafen bis zu 24 Monate zu verbüßen haben. Falls dies erforderlich ist, kann eine Verlegung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HStVollzG erfolgen. Für die schwierige Klientel der Gefangenen mit Sexualstraftaten, bei denen die sehr sorgfältige Behandlungsuntersuchung und die Feststellung des Maßnahmenbedarfs mit Blick auf eine zumeist erforderliche therapeutische Behandlung in der Regel im Vordergrund steht, sind ebenfalls keine Nachteile zu befürchten, da diese unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher mit entsprechenden Behandlungsempfehlungen in die für ihre weitere Behandlung am besten geeignete Anstalt eingewiesen werden, wo der Einstieg in diese therapeutischen Maßnahmen jeweils zeitnah möglich ist. Frage 5. Soll die Einweisungsabteilung in das leer stehende Unterkunftsgebäude Haus C wechseln? Falls ja, warum und zu welchem Zeitpunkt? Falls nicht, welche Pläne zur weiteren Verwendung des Unterkunftsgebäudes Haus C bestehen? Auf die Beantwortung von Frage 2. wird verwiesen. Frage 6. Ist in der JVA Weiterstadt ein Stellenabbau vorgesehen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang. Die Reduzierung der Belegungsfähigkeit und in diesem Zusammenhang die Schließung eines großen Unterkunftsgebäudes erfordert eine Überprüfung der Stellenausstattung der JVA Weiterstadt in allen Diensten. Entsprechende Personalbemessungsgespräche sind in Vorbereitung auf die Gebäudeschließung für das 2. Quartal 2015 vorgesehen. Frage 7. Welche Baumaßnahmen sind auf dem Gelände der JVA Weiterstadt vorgesehen? Falls keine Baumaßnahmen vorgesehen sind, warum nicht? Gegenwärtig sind die Modernisierung der sicherheitstechnischen Anlagen und die damit verbundene Verlegung der Sicherheitszentrale im Rahmen des Hochbauhaushaltes vorgesehen. Ferner ist die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Gefangene geplant. Im Übrigen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Frage 8. Warum wurde der Bau der Werkhalle in der JVA Weiterstadt bisher nicht realisiert und wann ist mit dem Bau der Werkhalle endlich zu rechnen und wie bewertet die Landesregierung dies im Hinblick auf das fehlende Arbeitsangebot für die Gefangenen? Die JVA Weiterstadt hat derzeit eine Belegungsfähigkeit von 622 Haftplätzen. Nach Anpassung der Belegungsfähigkeit verbleiben 518 Haftplätze, davon 265 für Straf- und 168 für Untersuchungshaft sowie 85 in der Einweisungsabteilung. Hinsichtlich der Einweisungsabteilung und der Untersuchungshaftabteilung wird von einem Beschäftigungsbedarf von 50 % ausgegangen, hinsichtlich der Strafgefangenenabteilung von ca. 90 %, so dass insgesamt ca. 360 Beschäftigungsplätze (Arbeitsplätze, Plätze für die schulische und berufliche Bildung pp.) bei einer Vollbelegung von 100 % benötigt würden. Derzeit sind 287 Arbeits- und Ausbildungsplätze vorhanden, so dass weniger als 100 Plätze fehlen . Im Hinblick auf die erheblichen Kosten für einen Werkhallenneubau wurde nach kostengünstigeren Alternativen gesucht. Unter Ausnutzung aller baulichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der vollzuglichen Bedarfe und der Sicherheitslage können die fehlenden Arbeitsplätze im Bestand der JVA Weiterstadt geschaffen werden. Die Schließung und ein Umbau des Schwimmbades sind dabei nicht notwendig. Frage 9. Warum wurden weitere Planungen innerhalb des Bestandes der JVA (bspw. das Bewegungsbe- cken) nicht weiter verfolgt? Auf die Beantwortung von Frage 8. wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1609 3 Frage 10. Wie viele Gefangene wurden von 1999 bis heute in der JVA Weiterstadt beschäftigt? Bitte aufschlüsseln nach Strafgefangenenbelegung pro angebotenem Arbeitsplatz. Für die Beantwortung der Frage wurde die Anzahl der Strafgefangenen in Relation zu den angebotenen Arbeitsplätzen gesetzt. Erläuternd ist vorauszuschicken, dass in der JVA Weiterstadt seit Inbetriebnahme der Anstalt verschiedene Haftarten vollstreckt werden. Zunächst wurde überwiegend Untersuchungshaft und mit Inbetriebnahme der Einweisungsabteilung zum 1. August 2001 vermehrt auch Strafhaft vollstreckt. Die Untersuchungshaft wurde mit der Inbetriebnahme der JVA Frankfurt am Main I im September 2011 nochmals merklich reduziert. In der nachfolgenden Übersichtstabelle ist die Differenzierung der Haftarten im Jahresdurchschnitt im ersten Teil unter den Spalten "Belegung" ersichtlich. Bezüglich der Strafgefangenen ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Großteil dieser Gefangenen im Einweisungsverfahren befindet und damit nur teilweise zur Arbeit eingesetzt werden kann. Die in der Tabelle aufgeführte jährliche Durchschnittszahl von angebotenen Arbeitsplätzen bezieht sich auf die Gesamtanstalt Weiterstadt und schließt somit Arbeitsplatzangebote für Untersuchungsgefangene und sonstige Gefangene ein. Die gewünschte Angabe des Arbeitsplatzangebotes pro Strafgefangenem lässt sich daher nur auf das gesamte zur Verfügung stehende Arbeitsangebot berechnen. Jahr Belegung  - Anzahl möglicher Arbeitsplätze pro Jahr Arbeitsplatzangebot pro Strafgefangenem Gesamt U-Haft Sonstige Haftarten Strafhaft 1999 761 546 12 203 305 1,50 2000 808 500 11 297 305 1,03 2001 798 543 15 240 305 1,27 2002 977 621 34 322 305 0,95 2003 997 574 55 368 305 0,83 2004 995 571 79 345 305 0,88 2005 952 608 36 308 305 0,99 2006 887 563 31 293 305 1,04 2007 779 498 43 238 277 1,16 2008 786 477 26 283 249 0,88 2009 824 463 37 324 249 0,77 2010 821 458 28 335 249 0,74 2011 742 371 41 330 243 0,74 2012 560 150 11 399 248 0,62 2013 566 127 15 424 237 0,56 2014 554 143 7 404 283 0,70 Wiesbaden, 17. März 2015 Eva Kühne-Hörmann