Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 18.02.2015 betreffend Zufahrtsbrücke zur B 49 in Solms-Oberbiel und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In der Septemberausgabe 2014 war in einem vom Abgeordneten Irmer herausgegebenen Anzeigenblatt auf Seite 10 zu lesen, dass der Abgeordnete Irmer Hessen Mobil angeschrieben habe. Er habe mit Schreiben vom 30. Juli 2014 angefragt, ob die neue Brücke über die B 49 in Solms-Oberbiel in beide Fahrtrichtungen genutzt werden könne. Als Antwort, so der Artikel, "sagte Hessen Mobil zu, diese Anregung zeitnah in die Tat umzusetzen ." Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist diese hier zitierte Aussage von Hessen Mobil tatsächlich gemacht worden? Frage 2. Wenn ja, was ist in diesem Zusammenhang unter "zeitnah" zu verstehen? Frage 3. Wenn nein, welche Auskunft wurde dem Abgeordneten Irmer von Hessen Mobil in dieser Ange- legenheit gegeben? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Hessen Mobil hatte mit Pressemitteilung vom 8. August 2014 mitgeteilt, dass die neue Brücke "Albshäuser Straße" bei Solms-Oberbiel innerhalb von zwei Monaten für das Abfahren von der B 49 aus Richtung Limburg nach Solms-Oberbiel und damit zumindest in eine Fahrtrichtung provisorisch angeschlossen werden sollte. Die weitere rechtliche Prüfung der Angelegenheit ergab jedoch, dass der provisorische Anschluss der Brücke an die B 49 aus Fahrtrichtung Limburg nur unter der Voraussetzung einer Einigung in einem anhängigen Verwaltungsstreitverfahren gegen den Ausbau der B49 im elften Bauabschnitt möglich ist. Aus diesem Grunde teilte Hessen Mobil Herrn Abgeordneten Irmer mit Schreiben vom 26. September 2014 mit, dass die Brücke erst dann provisorisch angeschlossen werden könne, wenn die in dem Verwaltungsstreitverfahren aufgeworfenen Fragen geklärt sind. Frage 4. Bis wann ist mit dem Anschluss der Brückenüberleitung an die B 49 zu rechnen? Der Anschluss des Brückenbauwerkes an die B 49 für den Verkehr in beide Fahrtrichtungen ist erst möglich, wenn das Verwaltungsstreitverfahren beendet und die B 49 in diesem Bereich vierstreifig ausgebaut ist. Beide Parteien sind darum bemüht, das Verwaltungsstreitverfahren im Wege eines Vergleichs zu beenden. Wiesbaden, 12. März 2015 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 19. März 2015 · Ausgegeben am 24. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1611 19. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG