Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 23.02.2015 betreffend Schulpsychologen in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 9. Februar 2015 berichtete die Frankfurter Rundschau über den geplanten Abbau von 40 Stellen in den Staatlichen Schulämtern. Davon könnten dem Bericht zufolge bis zu 15 Stellen bei Schulpsychologinnen und Schulpsychologen betroffen sein. Vorbemerkung des Kultusministers: Dem Kultusministerium sind die in der Vorbemerkung der Fragestellerin erwähnten Berechnungen nicht bekannt. Um die verfassungsmäßig vorgegebenen Ziele der Schuldenbremse und die damit einhergehenden Einsparungen in der Bildungsverwaltung erfolgreich umsetzen zu können und gleichzeitig die hohe Qualität der Unterstützungsleistungen für die hessischen Schulen aufrecht zu erhalten, stimmen sich die Amtsleitungen in den Staatlichen Schulämtern im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums eng mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Berufsgruppen ab, damit für die Qualität der Arbeit und zum Erhalt der Leistungen in allen Berufsgruppen in den Schulämtern konstruktive Lösungen gefunden werden können. Die Weiterentwicklung der Staatlichen Schulämter hin zu Kooperationsverbünden und die zukünftige Stärkung des Unterstützungsbereichs durch eine verbesserte Koordination der vorhandenen Beratungsressourcen werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen Stellenwert hat die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Hessen? Die Versorgung der hessischen Schulen mit schulpsychologischer Beratung ist in § 94 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetz (HSchG) verankert und genießt damit einen hohen Stellenwert. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Staatlichen Schulämtern gewährleisten eine wichtige Unterstützungsfunktion für die hessischen Schulen. Frage 2. Wie verteilen sich die 92 Stellen der 120 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen über die re- gionalen Schulamtsbezirke, das Landesschulamt und das Hessische Kultusministerium? Die 92 vorhandenen Stellen sind wie folgt vollständig auf die 15 Standorte der Staatlichen Schulämter verteilt: Heppenheim Darmstadt Frankfurt Rüsselsheim Friedberg 5,00 7,50 9,00 6,00 8,00 Hanau Offenbach Wiesbaden Weilburg Gießen 6,50 6,00 7,00 7,00 5,70 Marburg Fulda Bebra Kassel Fritzlar 4,50 4,00 3,50 6,80 5,50 Insgesamt besetzen 106 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die vorhandenen Stellen. Eingegangen am 24. April 2015 · Ausgegeben am 28. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1618 24. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1618 Frage 3. Wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind im Bereich der Bedrohungslagen und kritischen Ereignissen in den Schulen tätig? Je nach Ausmaß einer Krisensituation können alle vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in die Bewältigung einer solchen Lage einbezogen werden. Speziell ausgebildet und damit Teil des schulpsychologischen Kriseninterventionsteams SKIT sind derzeit mehr als 80 Personen. Frage 4. Wie sieht die Stellenbeschreibung für die hessischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen derzeit konkret aus und welche Tätigkeiten und Aufgaben werden von ihnen ausgeübt bzw. wahrgenommen ? Gemäß dem o.g. Gesetzesauftrag erbringen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen folgende Leistungen im Bereich der psychologischen Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern für die hessischen Schulen:  Erziehungs-, Krisen-, Konflikt- und Lernberatung,  Prävention, Intervention und Supervision,  Regionale Unterstützung, Koordination und Beratung in schul- und schulamtsübergreifenden Aufgabenfeldern (z.B. Sucht- und Gewaltprävention). Frage 5. Erfolgt eine Abgrenzung zu Tätigkeiten, die nicht direkt mit Schülerinnen und Schülern zusam- menhängen und wenn ja, inwiefern? Alle unter der Antwort auf Frage 4 beschriebenen Leistungen werden ausgehend von regionalen Bedarfslagen und Schwerpunktsetzungen erbracht, wobei direkte Anfragen seitens der Schulen (Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen) und Krisenfälle grundsätzlich eine besondere Priorität genießen. Frage 6. Wie bewertet sie den geplanten Stellenabbau in der Schulverwaltung vor dem Hintergrund, dass ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin für mehr als 9.000 Schülerinnen und Schüler zuständig ist und durchschnittlich 150 bis 200 Einzelfälle im Jahr bearbeiten muss? Der geplante Stellenabbau in der Bildungsverwaltung ist insgesamt eine hohe Herausforderung für die Staatlichen Schulämter. Grundsätzliches Ziel ist es, die Qualität der Leistungen für die hessischen Schulen zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Dies gilt auch für die hessische Schulpsychologie. Derzeit sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für durchschnittlich ca. 20 Schulen und ca. 8500 Schülerinnen und Schüler zuständig. Die in der Frage geschätzten Fallzahlen der Fragestellerin sind nicht sehr aussagekräftig, da es angesichts des oben beschriebenen Leistungskatalogs unterschiedlichste Anfragen mit variierendem Beratungsaufwand gibt. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gewährleisten hierbei eine professionelle Bearbeitung der Einzelfälle auch bei Belastungsspitzen, indem sie u.a. mit den anderen Berufsgruppen eng kooperieren und sich fachlich abstimmen. Frage 7. Wurden und werden künftig im Schulverbund Friedberg, Marburg, Weilburg sowie Gie- ßen/Vogelsberg und im Kooperationsverbund Rhein-Main (Frankfurt, Offenbach, Hanau) Stellen für Schulpsychologen abgebaut? Wenn ja, um wie viele Stellen handelt es sich jeweils? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Frage 8. In welchen Schulamtsbezirken ist mit einem Stellenabbau im Bereich der Schulpsychologie in den Jahren 2015 bis 2017 zu rechnen? Die Einsparvorschläge der Staatlichen Schulämter werden gegenwärtig in den Kooperationsverbünden ermittelt. Frage 9. Welche Bereiche der Bildungsverwaltung werden neben der Schulpsychologie von Personalein- sparungen in den Staatlichen Schulämtern betroffen sein? In den Kooperationsverbünden werden grundsätzlich alle Arbeitsbereiche bzw. Berufsgruppen diskutiert. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1618 3 Frage 10. Ist vorgesehen, das Schreiben an die Schulamtsleiter, über das die "Frankfurter Rundschau" am 9. Februar 2015 berichtete, zu veröffentlichen und wenn nein, warum nicht? Ein Schreiben an die Schulamtsleiterinnen und Schulamtsleiter - wie von der "Frankfurter Rundschau" am 9. Februar 2015 berichtet - ist dem Hessischen Kultusministerium nicht bekannt . Wiesbaden, 17. April 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz