Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 23.02.2015 betreffend Schwesternwohnheim des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) am Standort Marburg und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: 2013 ist das Schwesternwohnheim des UKGM in Marburg in die Uferstraße 20 umgezogen. Innerhalb von zwei Jahren sollte ein Ersatzwohnheim errichtet werden, damit die Zimmer in der Uferstraße 20 wie geplant für Studierende zur Verfügung stehen, bislang sind allerdings keinerlei Planungen für einen Neubau, sondern lediglich das Vorhandensein eines "Letter of Intent" zwischen dem UKGM und der PhilippsUniversität bekannt geworden. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Der Neubau der Universitätsbibliothek der Philipps-Universität Marburg (PUM) als zentralem Baustein des Campus Firmanei erforderte die Aufgabe des alten, im Baufeld gelegenen Schwesternwohnheims in der Deutschhausstraße 17. Um einen fristgerechten Baubeginn der Universitätsbibliothek sicherzustellen, hatten sich die PUM und das Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) im Februar 2013 in einer schriftlichen Vereinbarung darauf verständigt, das Gebäude in der Deutschhausstraße zum 1. April 2013 geräumt zum Abriss bereit zu stellen. Im Gegenzug sollten den Bewohnern unter anderem Wohnungen im Gebäude "Uferstraße 20" der GeWoBau Marburg angeboten werden. Diese Verständigung stellt insofern eine vorgezogene Vereinbarung aus der im September 2013 unterzeichneten "Vereinbarung zu Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten" dar, die in diesem Zusammenhang auch als ein "Letter of Intent" bezeichnet wird. Hierin werden weitere Grundstücksangelegenheiten im Zuge der Umsetzung der Investitionsplanung des UGKM und des Landes Hessen an beiden Standorten geregelt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was beinhaltet ein "Letter of Intent" zwischen dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) und der Philipps-Universität Marburg in Sachen Schwesternwohnheim? Der "Letter of Intent" regelt in Bezug auf das ehemalige Schwesternwohnheim Deutschhausstraße 17 unter anderem die für den Neubau der Universitätsbibliothek erforderliche Räumung und Rückgabe, die Bereitstellung von Ersatzwohnraum für die Schwesternschülerinnen und Pflegeschüler, die Kostenbeteiligung an der Interimsunterbringung sowie die Möglichkeit der Einräumung eines unentgeltliches Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks "Hasenherne " zum Zwecke des Neubaus eines Schwesternwohnheims. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den nachstehenden Fragen verwiesen. Frage 2. Wie lange soll das Gebäude "Uferstraße 20" als Ersatz für ein Schwesternwohnheim genutzt werden? Gemäß den Vereinbarungen können die Wohnungen der GeWoBau Marburg in der "Uferstraße 20" zunächst für die Dauer von drei Jahren als Ausweichwohnungen genutzt werden. Nach Aussage des UKGM wurde von Seiten der GeWoBau auch eine längerfristige Nutzung als möglich eingeräumt. Eingegangen am 7. April 2015 · Ausgegeben am 10. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1621 07. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1621 Frage 3. Wie hoch sind die Kosten für die Nutzung des Gebäudes "Uferstraße 20"? Frage 4. Wer trägt die Kosten für die Miete des Gebäudes "Uferstraße 20"? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Kosten werden von den Mieterinnen und Mietern unter Beibehaltung der ursprünglichen Warmmiete in der Deutschhausstraße 17 getragen, so dass für diese derzeit keine Zusatzkosten gegenüber der Miete im ehemaligen Schwesternwohnheim entstehen. Die bis März 2016 insgesamt darüber hinaus auflaufende Differenz einschließlich der Übernahme der Umzugskosten für die Mieter werden unter dem Gesichtspunkt der Grundstücksfreimachung aus den Investitionsmitteln für die Universitätsbibliothek durch das Land getragen. Darüber hinaus leistet das UKGM einen jährlichen Mietzuschuss. Frage 5. Wie ist der Planungsstand für den Neubau eines UKGM-Schwesternwohnheimes in Marburg? Als Baugrundstück für ein neues Wohnheim kann dem UKGM durch das Land Hessen das Grundstück "Hasenherne 17/19" (nahe Studentendorf) unentgeltlich in Erbpacht bereitgestellt werden. Das UKGM verzichtet im Zuge dessen auf eine Kompensation für die Rückgabe seines Nutzungsrechtes für das Grundstück in der Deutschhausstraße 17. Das UKGM hat erklärt, das Gebäude allerdings nicht selbst, sondern durch einen externen Investor auf eigene Kosten errichten zu lassen. Im Gegenzug würde das UKGM 80 bis 90 Wohneinheiten anmieten und dafür einen Mietzuschuss für insgesamt zehn Jahre (nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten) zahlen. Nach Aussage des UKGM hatte sich allerdings noch kein Investor gefunden, der zu diesen Rahmenbedingungen seine Bereitschaft erklärt hätte, ein neues Wohnheim zu bauen. Wiesbaden, 19. März 2015 Boris Rhein