Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 23.02.2015 betreffend Ausgliederung des Instituts für Kunstpädagogik der Goethe-Universität Frankfurt und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit einigen Monaten ist eine Ausgliederung des Instituts für Kunstpädagogik der Goethe-Universität (Fachbereich 09, Sprach- und Kulturwissenschaften) aus der Universität im Gespräch. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das Institut der Kunstpädagogik ist derzeit am Standort Bockenheim der Goethe-Universität (GU), Sophienstraße 1-3 (sogenannte Dondorf-Druckerei), untergebracht. Gemäß den Planungen zur Standortneuordnung der GU soll das Institut in Zukunft - wie auch die angrenzende Universitätsbibliothek - auf den Campus Westend verlagert werden. Für die 3. Ausbaustufe am Campus Westend (Neubau Sprach- und Kulturwissenschaften einschließlich Kunstpädagogik) steht unter Berücksichtigung der weiteren Prioritäten der GU im Rahmen ihres HEUREKA-Budgets ein Betrag von 71,6 Mio. € zur Verfügung. Im Juni 2013 hat die GU dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) eine Bedarfsanmeldung vorgelegt, die zur Einhaltung des vorgegebenen Budgets das Institut für Kunstpädagogik als einen späteren zweiten Bauabschnitt des Neubaus Sprach- und Kulturwissenschaften ausweist. Dieser Vorschlag wurde in der Folge intensiv mit der GU und dem Hessischen Baumanagement (hbm), in Bezug auf die Kostenermittlung und möglicher Einsparpotenziale diskutiert und schließlich akzeptiert. Das HMWK hat den Bedarf nach den Regularien der Geschäftsanweisung Bau (GABau) genehmigt und das Hessische Ministerium der Finanzen diesen in der Folge anerkannt . Das sich hieraus ergebende Raumprogramm, das die Kunstpädagogik als einen 2. Bauabschnitt ausweist, wurde damit Grundlage des aktuell ausgelobten Architektenwettbewerbs, der am 16. April 2015 entschieden wurde. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchen Gründen hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bei dem damaligen Präsidenten der Goethe-Universität Prof. Dr. Werner M.-E. angefragt, ob er einer Verlagerung des Instituts für Kunstpädagogik prüfen/zustimmen würde? Eine solche Anfrage des HMWK hierzu hat es nicht gegeben. Frage 2. Warum hat das HMWK den Präsidenten der Goethe-Universität gebeten, die Option einer Zu- sammenlegung des Instituts für Kunstpädagogik mit der Hochschule für Gestaltung in Offenbach zu prüfen? Eine solche Prüfbitte hat es durch das HMWK nicht gegeben. Frage 3. Gibt es einen Zusammenhang bezüglich der Neubaupläne der Hochschule für Gestaltung Of- fenbach? Über die Verwendung der Mittel aus HEUREKA II. ist noch im Rahmen von Hochschulleitertagungen zu befinden; insoweit kann es derzeit keinen Zusammenhang geben. Eingegangen am 5. Mai 2015 · Ausgegeben am 12. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1622 05. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1622 Frage 4. Wurden diese inzwischen, wenn ja, in welcher Höhe genehmigt? Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche? Seitens des HMWK werden derzeit keine Gespräche zur Verlagerung der Kunstpädagogik geführt . Aktuell liegt dem HMWK ein Schreiben von der Präsidentin der GU an den Präsident der HfG vom 18.02.2015 vor, in dem mitgeteilt wird, dass das Präsidium der GU sich darauf verständigt hat, die "…Verlagerung des Fachs [Kunstpädagogik] nach Offenbach zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal nicht aktiv weiter zu verfolgen". Hierüber sei im Januar auch der Senat der GU in Kenntnis gesetzt worden. Frage 6. Das Präsidium der Goethe-Universität teilte auf eine Anfrage dem Senat in der Sitzung am 23.07.2014 mit, dass die Gespräche mit der Hochschule für Gestaltung Offenbach erforderlich wurden, da das Land nicht ausreichend HEUREKA-Mittel für den dritten Bauabschnitt auf dem Campus Westend zur Verfügung gestellt habe. Wurden HEUREKA-Mittel schon konkret für den Neubau der Institutsräume am Campus innerhalb des dritten Bauabschnitts bewilligt, bevor eine Ausgliederung überhaupt zur Sprache kam? Im Rahmen des laufenden HEUREKA-Programms steht bis 2020 für jede der 13 hessischen Hochschulen ein Budgetanteil zur Verfügung, über dessen Verwendung in Abstimmung mit den Hochschulen entschieden wird. Die Goethe-Universität hat mit Abstand den größten Anteil am bisherigen HEUREKA-Programm und ist damit der Investitionsschwerpunkt im Hochschulbau in Hessen. Dass für die dritte Ausbaustufe am Campus Westend ein Betrag von 71,6 Mio. € zur Verfügung steht, ergibt sich aus dem bis 2020 insgesamt für die Hochschule noch zur Verfügung stehenden Budget und den weiteren priorisierten Maßnahmen, die die Goethe-Universität und das Land bis dahin damit noch umsetzen möchte. Insoweit kann mitnichten davon die Rede sein, dass das Land der Goethe-Universität Frankfurt nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt hätte. Frage 7. Wie ist es möglich, dass die vom Land Hessen der Goethe-Universität zur Verfügung gestellten HEUREKA-Mittel für ein Gebäude einfachen Standards für das Institut für Kunstpädagogik nicht ausreichen? Auf die Antwort zu Frage 6 sowie die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 8. Kann dies bei jährlich durchschnittlich 250 Mio. € HEUREKA-Mittel überzeugend belegt werden? Für die Mittelverfügbarkeit der jeweiligen Hochschule - so auch der Goethe-Universität - ist unabhängig der hessenweit durchschnittlich pro Jahr aufgewendeten HEUREKA-Mittel das hochschulindividuelle HEUREKA-Budget maßgeblich. Wiesbaden, 17. April 2015 Boris Rhein