Kleine Anfrage der Abg. Hofmann und Siebel (SPD) vom 06.03.2014 betreffend Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Seit 1999 unterstützt der Bund das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt". Dieses wird von Ländern und Kommunen finanziell unterstützt. Ziel des Programms ist die städtebauliche Aufwertung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen. Damit werden städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens getätigt, um dieses Ziel sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Stadtteilen zu erreichen. Gleichzeitig werden auch die Kommunen unterstützt, mehr generationengerechte, familienfreundliche, altersgerechte und multikulturelle Infrastrukturen zu schaffen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele soziale Brennpunkte gibt es in welchen Kommunen Hessens? Nach der Definition des Deutschen Städtetages (1979) handelt es sich bei sozialen Brennpunkten um "Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten". Eine systematische hessenweite Erfassung dieser Gebiete wird von Landesseite aus nicht vorgenommen . Dazu würde ein interkommunal vergleichbarer Indikatorensatz benötigt, mit dessen Hilfe diese Sozialräume nach einheitlichen, aussagefähigen Kriterien abgegrenzt und sozialräumlich typisiert werden könnten. Bis 2003 waren im Rahmen des Hessischen Erlasses des Sozialministers "Grundsätze zur Verbesserung der Lage in Sozialen Brennpunkten" ca. 35 Quartiere als soziale Brennpunkte durch unterschiedliche Förderungen des Sozialministeriums anerkannt und in der Förderung. Über die Beratungsarbeit der Servicestelle HEGISS/Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. (LAG) ist bekannt, dass mehrere Kommunen (unter anderem Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Marburg, Gießen) im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eigene kommunale Programme aufgelegt haben, um durch Stadtteilarbeit weitere Quartiere zu stabilisieren. Der LAG sind aufgrund von Anfragen oder Presseauswertungen darüber hinaus noch mindestens 40 weitere Quartiere mit einem erhöhten Handlungsbedarf bekannt. Da eine flächendeckende Erfassung des konkreten Bedarfs derzeitig nicht möglich ist, geht die LAG zudem von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer aus. In Hessen befindet sich also eine Reihe von Siedlungen/Wohnquartieren, in denen ein besonderer Handlungsbedarf vorliegt. Hierzu gehören strukturell Gebiete mit vernachlässigtem Wohnbaubestand und Infrastrukturmängeln: - Innerstädtische und innenstadtnahe (oft gründerzeitliche) Stadtteile, - große Wohnsiedlungen aus der Nachkriegszeit mit wenig individueller Architektur, - hochverdichtete Hochhausbebauung der 60er Jahre und 70er Jahre, Eingegangen am 16. Mai 2014 · Ausgegeben am 22. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/163 16. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/163 - Standorte ehemaliger Unterbringung von Obdachlosen, - noch bestehende Obdachlosensiedlungen bzw. Schlicht- und Einfachstwohngebiete mit vergleichbarem Status. Aktuell unterstützt das Land mit Hilfe des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" betroffene Kommunen dabei, Stadtteile mit besonderem städtebaulichem und sozialem Handlungsbedarf positiv zu entwickeln. Ziel ist es - je nach Ausgangslage - den Status als sozialer Brennpunkt zu überwinden bzw. durch Prävention die negative Entwicklung zu dauerhaften sozialen Brennpunkten zu verhindern. Die Kommunen melden über den Aufnahmeantrag zur Sozialen Stadt den vorliegenden Unterstützungsbedarf an. Seit 1999 wurden insgesamt 45 Standorte durch das Programm gefördert und damit als Standorte mit besonderem Handlungsbedarf anerkannt (siehe Anlage 1). Derzeit beantragen sieben Kommunen eine Neuaufnahme in das Programm für betroffene Stadtteile. Frage 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Entwicklung sozialer Brennpunkte? Die Entwicklungen in sozialen Brennpunkten bzw. Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf sind im Rahmen der Evaluation zum Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in Hessen dokumentiert worden. Es konnte festgestellt werden, dass mit Hilfe der vielfältigen Interventionen (Verbesserung der sozialen Infrastruktur, Verbesserung des Wohnumfelds, städtebauliche Aufwertung des Fördergebietes) der Negativtrend in den meisten Stadtteilen zunächst gestoppt werden konnte. Die am Programm beteiligten Kommunen beschreiben insgesamt große Fortschritte durch die städtebauliche und soziale Aufwertung in den Stadtteilen, die zu mehr Lebensqualität, einer konfliktfreieren Nachbarschaft und einem besseren Image geführt haben. Zahlreiche Stadtteile werden aber auch nach der Förderung wichtige gesamtgesellschaftliche Integrationsleistungen erbringen und die Folgen sozialer, ethnischer und demographischer Segregation zu bearbeiten haben. Vergleichswerte, die eine Einschätzung zur Entwicklung nicht geförderter Standorte zulassen, liegen nicht vor. Einige hessische Kommunen haben vor dem Hintergrund der spürbaren Auswirkungen durch die Zuwanderung aus Südosteuropa in bestimmten Stadtteilen besonderen Unterstützungsbedarf angezeigt. Frage 3. Welche Kommunen erhielten in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung des Förderpro- gramms "Soziale Stadt" in den einzelnen Jahren 2010 bis 2014 jeweils aus Bundes- und Landesmitteln ? Die beigefügte Aufstellung (Anlage 2) gibt Aufschluss über die Förderung der Standorte in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013. Die Aufstellung des Programms 2014, aus der die Förderhöhe pro Kommune ablesbar ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Deshalb kann die Höhe der Förderung im Einzelfall noch nicht beziffert werden. Frage 4. Gibt es eine Fortführung der finanziellen Unterstützung des Förderprogramms "Soziale Stadt" seitens des Landes? Ja. Frage 4. a) Falls nicht, weshalb nicht und welche Programme sind von einer Förderungskürzung in wel- cher Höhe betroffen? b) Falls ja, aa) in welcher Höhe werden Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2019 voraussichtlich bereitgestellt, bb) von welcher Höhe des voraussichtlichen Mittelabrufs geht die Landesregierung in diesen Jahren aus, cc) in welcher Höhe wird hier voraussichtlich mit zusätzlichen Bundesmitteln zu rechnen sein und dd) in welcher prozentualen Höhe erfolgt voraussichtlich der Abruf bereitgestellter Bundes- mittel? Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Bundes- und des Landeshaushalts sowie der Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 in der gegenwärtigen Entwurfsfassung durch den Bund und die Länder können im Jahr 2014 für das Programm Soziale Stadt Fördermittel in Höhe von bis zu 22,0 Mio. € (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel) bereitgestellt werden. Zu der Frage der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Jahre 2014 bis 2019 wird auf die Antwort zu Frage 4 b) bb) verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/163 3 bb) Unter den oben genannten Vorbehalten kann das Land Hessen im Jahr 2014 Bundesmittel in Höhe von bis zu 11,0 Mio. € abrufen (zusammen mit dem Landesanteil ergibt sich daraus das Programmvolumen in Höhe von 22,0 Mio. €). Über die Höhe der Fördermittelausstattungen bzw. die Höhe der Abrufe von Bundesmitteln künftiger Programmjahre kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, diese werden zur gegebenen Zeit im Zuge der Beratungen zu den künftigen Bundes- und Landeshaushalten festgesetzt. cc) Über die Höhe der Bundesmittel künftiger Programmjahre kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Diese werden zur gegebenen Zeit im Zuge der Beratungen zu den künftigen Bundeshaushalten festgesetzt. Im Jahr 2014 können im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Bundesmittel in Höhe von bis zu 8,0 Mio. € abgerufen werden. dd) Die im Jahr 2014 voraussichtlich bereitgestellten Bundesmittel können voraussichtlich bis zu 100 % abgerufen werden. Frage 5. Welche der in Frage 3 genannten Kommunen sollen ab welchem Zeitpunkt keine finanzielle Förderung mehr erhalten, und welche werden voraussichtlich ab welchem Zeitpunkt neu in das Förderprogramm aufgenommen? Die Informationen über die beabsichtigten Abschlussjahre können der Anlage 1 entnommen werden. Über die Aufnahme neuer Förderstandorte wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Programms 2014 entschieden. Wiesbaden, 5. Mai 2014 Priska Hinz Anlagen C:\Users\petry\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\MANE9Z4L\drs163 anlage 1 xls Programm Soziale Stadt - Förderung 1999 - 2013 Anlage 1 Stadt / Gemeinde Maßnahme Kreis Abschluss- jahr 1. Aßlar Ziegelei / Backhausplatz Lahn-Dill 2014 2. Bischofsheim Am alten Gerauer Weg Groß-Gerau 2014 3. Butzbach Degerfeld Wetterau 2018 4. Darmstadt Eberstadt / Süd 2009 5. Darmstadt Kranichstein 2014 6. Dietzenbach Östlliches Spessartviertel Offenbach 2009 7. Dreieich Hirschsprung / Breitensee Offenbach 2016 8. Erlensee Rückingen Main-Kinzig 2008 9. Eschwege Heuberg Werra-Meißner 2009 10. Frankfurt a.M. Gallusviertel 2012 11. Frankfurt a.M. Unterliederbach/ Ost 2009 12. Fulda Aschenberg Fulda 2008 13. Gemünden Innenstadt WaldeckFrankenberg 2016 14. Gießen Flussstraßenviertel Gießen 2022 15. Gießen Nordstadt Gießen 2009 16. Groß-Zimmern Ortskern Darmstadt-Dieburg 2016 17. Hanau Lamboy Main-Kinzig 2008 18. Hanau Südliche Innenstadt Main-Kinzig 2013 19. Hattersheim a.M. Südring Main-Taunus 2009 20. Hofheim a.T. Nord Main-Taunus 2016 21. Homberg (Efze) Bahnhofsviertel/ Efzeauen Schwalm-Eder 2014 22. Hünfeld Tiergartenviertel/ Schulviertel Fulda 2013 23. Kassel Nordstadt 2008 24. Kassel Oberzwehren 2003 25. Kassel Rothenditmold 2014 26. Kassel Wesertor 2016 C:\Users\petry\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\MANE9Z4L\drs163 anlage 1 xls Stadt / Gemeinde Maßnahme Kreis Abschluss- jahr 27. Langen Nord Offenbach 2011 28. Lollar Ortskern/ Buderuskolonie/ Angrenzende Wohnquartiere Gießen 2014 29. Maintal Dörnigheim/ Bischofsheim Main-Kinzig 2012 30. Marburg Richtsberg Marburg-Biedenkopf 2010 31. Neu-Isenburg Stadtquartier West Offenbach 2014 32. Offenbach Östliche Innenstadt 2009 33. Offenbach Südliche Innenstadt 2022 34. Raunheim Ringstraße Groß-Gerau 2014 35. Rüsselsheim Dicker Busch II Groß-Gerau 2009 36. Schwalmstadt Siedlung Trutzhain Schwalm-Eder 2013 37. Seligenstadt Nord Offenbach 2009 38. Spangenberg Stadtkern Schwalm-Eder 2013 39. Stadtallendorf Inseln in der Stadt Marburg-Biedenkopf 2013 40. Steinbach (Taunus) Östliches Stadtgebiet und Innenstadt Hochtaunus 2022 41. Wetzlar Niedergirmes Lahn-Dill 2014 42. Wetzlar Silhöfer Aue / Westend Lahn-Dill 2009 43. Wiesbaden Biebrich Süd/Ost 2011 44. Wiesbaden Inneres Westend 2009 45. Wiesbaden Schelmengraben 2021 abgeschlossene Maßnahmen C:\Users\petry\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\MANE9Z4L\drs163 anlage 2 xls Programm Soziale Stadt - Förderung für Programmjahre 2010 - 2013 Anlage 2 Stadt / Gemeinde - Maßnahme Kreis Bewilligung zu Kosten von Euro 2013 Bewilligte Fördermittel Euro 2013 Bewilligung zu Kosten von Euro 2012 Bewilligte Fördermittel Euro 2012 Bewilligung zu Kosten von Euro 2011 Bewilligte Fördermittel Euro 2011 Bewilligung zu Kosten von Euro 2010 Bewilligte Fördermittel Euro 2010 1. Aßlar - Ziegelei / Backhausplatz Lahn-Dill 300.000 183.000 222.000 133.000 150.000 91.000 380.000 218.000 2. Bischofsheim - Am alten Gerauer Weg Groß-Gerau 13.800 11.000 350.000 261.000 400.000 282.000 380.000 257.000 3. Butzbach - Degerfeld Wetterau 150.000 114.000 450.000 313.000 400.000 282.000 355.000 259.000 4. Darmstadt - Kranichstein 300.000 213.000 80.000 56.000 150.000 99.000 550.000 372.000 5. Dreieich - Hirschsprung / Breitensee Offenbach 250.000 140.000 750.000 410.000 450.000 249.000 120.000 69.000 6. Frankfurt a.M. - Gallusviertel 100.000 60.000 200.000 121.000 400.000 250.000 7. Gemünden - Innenstadt WaldeckFrankenberg 212.000 161.000 300.000 209.000 130.000 99.000 380.000 277.000 8. Gießen - Flussstraßenviertel Gießen 100.000 71.000 9. Groß-Zimmern - Ortskern Darmstadt Dieburg 700.000 531.000 350.000 261.000 200.000 141.000 480.000 350.000 10. Hanau - Südl. Innenstadt Main-Kinzig 630.000 383.000 250.000 149.000 400.000 262.000 890.000 602.000 C:\Users\petry\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\MANE9Z4L\drs163 anlage 2 xls Stadt / Gemeinde - Maßnahme Kreis Bewilligung zu Kosten von Euro 2013 Bewilligte Fördermittel Euro 2013 Bewilligung zu Kosten von Euro 2012 Bewilligte Fördermittel Euro 2012 Bewilligung zu Kosten von Euro 2011 Bewilligte Fördermittel Euro 2011 Bewilligung zu Kosten von Euro 2010 Bewilligte Fördermittel Euro 2010 11. Hofheim a.T. - Nord Main-Taunus 750.000 418.000 507.000 277.000 400.000 222.000 890.000 510.000 12. Homberg (Efze) - Bahnhofviertel/Efzeauen SchwalmEder 400.000 304.000 380.000 283.000 110.000 78.000 300.000 219.000 13. Hünfeld - Tiergartenviertel Fulda 70.000 50.000 80.000 56.000 130.000 99.000 200.000 146.000 14. Kassel - Rothenditmold 407.000 325.000 350.000 274.000 140.000 111.000 380.000 321.000 15. Kassel - Wesertor 300.000 239.000 360.000 282.000 320.000 254.000 450.000 380.000 16. Langen - Nord Offenbach 200.000 111.000 300.000 172.000 17. Lollar - Kernstadt Gießen 350.000 266.000 200.000 149.000 300.000 227.000 350.000 255.000 18. Maintal - Dörnigheim/Bischofsheim Main-Kinzig 190.000 133.000 250.000 164.000 890.000 556.000 19. Marburg - Richtsberg MarburgBiedenkopf 70.000 44.000 20. Neu-Isenburg - Stadtquartier West Offenbach 1.000.000 557.000 512.000 280.000 300.000 166.000 890.000 510.000 21. Offenbach - Südliche Innenstadt 100.000 80.000 22. Raunheim - Ringstraße Groß-Gerau 900.000 592.000 640.000 445.000 519.000 366.000 890.000 602.000 C:\Users\petry\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\MANE9Z4L\drs163 anlage 2 xls Stadt / Gemeinde - Maßnahme Kreis Bewilligung zu Kosten von Euro 2013 Bewilligte Fördermittel Euro 2013 Bewilligung zu Kosten von Euro 2012 Bewilligte Fördermittel Euro 2012 Bewilligung zu Kosten von Euro 2011 Bewilligte Fördermittel Euro 2011 Bewilligung zu Kosten von Euro 2010 Bewilligte Fördermittel Euro 2010 23. Schwalmstadt - Siedlung Trutzhain SchwalmEder 70.000 54.000 80.000 60.000 100.000 76.000 180.000 141.000 24. Spangenberg - Stadtkern SchwalmEder 399.000 243.000 220.000 142.000 250.000 164.000 200.000 125.000 25. Stadtallendorf - Inseln in der Stadt MarburgBiedenkopf 247.000 138.000 80.000 44.000 150.000 83.000 400.000 229.000 26. Steinbach (Taunus) - Östliches Stadtgebiet und Innenstadt 100.000 71.000 27. Wetzlar - Niedergirmes Lahn-Dill 600.000 425.000 758.000 527.000 480.000 339.000 844.000 571.000 28. Wiesbaden - Biebrich Südost 100.000 66.000 350.000 237.000 29. Wiesbaden - Schelmengraben 400.000 263.000 45.000 30.000 Summe 8.748.800 5.832.000 7.254.000 4.834.000 6.229.000 4.152.000 11.519.000 7.672.000 Die Fördermittel setzen sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. 0163_Anlagen.pdf Tabelle1 0163_Anlage02.pdf Tabelle1