Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 24.02.2015 betreffend Sanierungsstau an hessischen Justizvollzugsanstalten und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welcher konkrete Sanierungs- beziehungsweise Neubaubedarf besteht an den einzelnen Justizvoll- zugsanstalten in Hessen (bitte aufschlüsseln nach Bedarf und Justizvollzugsanstalten)? Frage 2. Wird die Landesregierung die einzelnen erforderlichen Sanierungs- beziehungsweise Neubau- maßnahmen in den hessischen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 in Angriff nehmen? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Zeitpunkt. Falls nein, warum nicht? Frage 3. Welche Kosten sind für die jeweiligen unter Frage 1 genannten Maßnahmen vorgesehen bezie- hungsweise veranschlagt? Wenn keine Veranschlagung erfolgt ist, warum nicht? Frage 4. Sieht die hessische Landesregierung angesichts des Sanierungsstaus in den einzelnen Justizvoll- zugsanstalten die Sicherheitsbelange oder das Resozialisierungsangebot mit einem entsprechenden Behandlungsvollzug als gefährdet an? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die hessischen Justizvollzugsbehörden haben den in den hessischen Vollzugsgesetzen normierten Auftrag, einen konsequenten, auf Sicherheit und Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug zu gewährleisten. Die hierfür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen werden bereitgestellt und zielorientiert unter Berücksichtigung einer sparsamen Haushaltsführung eingesetzt. Zur künftigen Gewährleistung einer optimalen Aufgabenerfüllung auf der Grundlage der hessischen Vollzugsgesetze werden derzeit gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen im Rahmen einer Arbeitsgruppe die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen im Justizvollzug betrachtet. Auf dieser Basis soll unter Berücksichtigung der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Justizvollzugs der daraus resultierende Handlungsbedarf erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Bewertung des Bau- und Sanierungsbedarfs der hessischen Justizvollzugsanstalten. Die Arbeitsgruppe nimmt hierzu eine Bestandsaufnahme der baulichen Situation vor. Auf dieser Basis werden durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe umfassende und ganzheitliche Überlegungen zur Umsetzung von geeigneten und zielgerichteten Sanierungs - bzw. Neubaumaßnahmen bei den hessischen Justizvollzugsanstalten angestellt. Dies soll dann als Grundlage der Planungen der Baumaßnahmen für die nächsten Jahre dienen. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine konkreten Aussagen zu den einzelnen Maßnahmen, dem Zeitpunkt der Realisierung und den jeweils vorgesehenen beziehungsweise veranschlagten Kosten erfolgen können. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung größerer Baumaßnahmen durch die erforderlichen Vorarbeiten für die Bedarfsbeschreibung und die Planung eine gewisse Vorlaufzeit bis zum Baubeginn erfordert. In der Zwischenzeit wird durch die laufende Bauunterhaltung gewährleistet, dass die Sicherheitsbelange und das Resozialisierungsangebot in den hessischen Justizvollzugsanstalten sichergestellt werden. Wiesbaden, 24. März 2015 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 31. März 2015 · Ausgegeben am 2. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1630 31. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG