Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 24.02.2015 betreffend Windkraftanlagenplanung in den Gemeinden Flörsbachtal und Jossgrund und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Planungen zum Bau von Windkraftanlagen in den Gemeinden Jossgrund und Flörsbachtal sind der Landesregierung bekannt? In den beiden genannten Gemeinden ist ein Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Windenergieanlagen (Windpark Flörsbachtal-Roßkopf) anhängig, die sich über Standorte in den Gemarkungen Flörsbachtal und Jossgrund erstrecken. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Flörsbachtaler Ortsteils Pfaffenhausen, unmittelbar an der bayerischen Landesgrenze. Weitere Planungen in den Gemeinden Flörsbachtal/Jossgrund sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 2. Wie weit sind die o.g. Planungen fortgeschritten? Der Genehmigungsantrag wurde am 6. März 2014 eingereicht. Die Unterlagen waren seinerzeit nicht vollständig. Am 15. September 2014 wurde der Antrag gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG auf ein förmliches Genehmigungsverfahren erweitert. Weiterhin wurde durch die Antragstellerin freiwillig eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Am 23. Februar 2015 wurden die ergänzten/überarbeiteten Unterlagen vorgelegt. Die Beteiligung der Fachbehörden wurde seitens der Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, am 25. Februar 2015 eingeleitet. Die Unterlagen werden von den beteiligten Fachbehörden zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Dafür wurde den Fachbehörden eine Frist zur Rückmeldung bis zum 30. März 2015 gesetzt. Die erforderliche Veröffentlichung des Vorhabens und die Offenlage der Unterlagen kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen für ausreichend vollständig erklärt worden sind. Frage 3. Ist mit Genehmigungen der o.g. Windkraftanlagen zu rechnen? Falls ja: wann? Falls nein: aus welchen Gründen nicht? Zum jetzigen Verfahrensstand ist hierzu keine Aussage möglich. Wiesbaden, 9. März 2015 Priska Hinz Eingegangen am 17. März 2015 · Ausgegeben am 20. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1631 17. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG