Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 06.03.2014 betreffend Betreuung behinderter Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder mit Behinderungen wurden in hessischen Kinderbetreuungseinrichtungen in wie vielen Gruppen zum 01.03.2013 betreut (bitte nach Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Der nachfolgende Auszug aus Tabelle 15 der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 1. März 2013 enthält die nach Gebietskörperschaften gegliederten Angaben zu der jeweiligen Anzahl der Kinder, die in einer hessischen Kindertageseinrichtung Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. SGB XII erhalten haben. Lfd. Nr. Kreisfreie Stadt (St.) Landkreis Kinder mit Eingliederungshilfe nach SGB XII / SGB VIII 1 Darmstadt, Wissenschaftsst. 168 2 Frankfurt am Main, St. 669 3 Offenbach am Main, St. 133 4 Wiesbaden, Landeshauptst. 145 5 Bergstraße 258 6 Darmstadt-Dieburg 205 7 Groß-Gerau 211 8 Hochtaunuskreis 234 9 Main-Kinzig-Kreis 307 10 Main-Taunus-Kreis 187 11 Odenwaldkreis 71 12 Offenbach 200 13 Rheingau-Taunus-Kreis 116 14 Wetteraukreis 135 15 Reg.-Bez. D a r m s t a d t 3 039 16 Gießen 339 17 Lahn-Dill-Kreis 282 18 Limburg-Weilburg 124 19 Marburg-Biedenkopf 190 20 Vogelsbergkreis 83 21 Reg.-Bez. G i e ß e n 1 018 22 Kassel, documenta-St. 297 Eingegangen am 14. April 2014 · Ausgegeben am 16. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/164 14. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/164 23 Fulda 183 24 Hersfeld-Rotenburg 68 25 Kassel 193 26 Schwalm-Eder-Kreis 161 27 Waldeck-Frankenberg 194 28 Werra-Meißner-Kreis 91 29 Reg.-Bez. K a s s e l 1 187 30 Land H e s s e n 5 244 Quelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, 1. März 2013, Tabelle 15, Hessisches Statistisches Landesamt Angaben dazu, in wie vielen Gruppen diese Kinder betreut wurden, liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor. Frage 2. Wie viele Kinder davon waren unter drei Jahre alt (bitte nach Jugendamtsbezirken aufschlüs- seln)? Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik enthält darüber hinausgehende Informationen zu Kindern mit Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII / dem SGB XII nur auf hessenweiter Ebene . Hiernach wurden am 01.03.2013 hessenweit 141 Kinder unter drei Jahren mit Behinderung in hessischen Kindertageseinrichtungen betreut. Frage 3. In wie vielen Einrichtungen wurden dabei - jeweils ein Kind mit Behinderung, - jeweils zwei Kinder mit Behinderungen , - jeweils mehr als zwei Kinder mit Behinderungen betreut? Da die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik hierzu keine Angaben enthält, wird zur Beantwortung der Frage auf die Daten zurückgegriffen, die der Landesregierung aus der Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen vorliegen. Im Rahmen der Förderung der Tagesbetreuung von Kindern im Kindergartenalter wurde nach § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 2. Januar 2007 (GVBl. I S.7), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. November 2011 (GVBl. I S. 702) im Jahr 2013 für 806 Kindertageseinrichtungen eine Pauschale für ein Kind mit Behinderung gezahlt, für 530 Kindertageseinrichtungen wurden zwei Pauschalen für Kinder mit Behinderung gezahlt und für 605 Kindertageseinrichtungen wurden mehr als zwei Pauschalen für Kinder mit Behinderung gezahlt. Im Rahmen der Landesförderung für die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit und ohne Behinderung in Kinderkrippen und altersübergreifenden Tageseinrichtungen nach § 2 a der o.a. Verordnung wurde für 48 Einrichtungen der Erhöhungsbetrag für ein Kind mit Behinderung erstattet, für fünf Einrichtungen wurde der Erhöhungsbetrag für zwei Kinder mit Behinderung und für zwei Einrichtungen der Erhöhungsbetrag für mehr als zwei Kinder mit Behinderung erstattet. Frage 4. In welchem Umfang wurden in diesen Fällen tatsächlich Gruppenreduzierungen vorge- nommen? Über die tatsächliche Belegung von Gruppen, in denen Kinder mit Behinderung betreut werden, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2013 nach der o.g. Verordnung für 4.791 Kinder im Kindergartenalter die Pauschale für Kinder mit Behinderung und für 69 Kinder unter drei Jahren die Integrationsförderung gewährt wurde. In diesen Fällen ist Voraussetzung der Förderung, dass der Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung der Maßnahmenpauschale nach bzw. analog der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz vorliegt, welche eine Reduzierung der Gruppengröße vorsieht . Frage 5. Welche Einnahmeverluste müssten - die Daten für das Jahr 2013 zum Stichtag zugrunde ge- legt - Träger in Kauf nehmen, wenn der auf den besetzten Platz bezogene Finanzierungsmodus des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) ohne weitere Kompensationen angewandt würde? Über die Einnahmen der Träger von Kindertageseinrichtungen liegen der Landesregierung keine Daten vor, die eine entsprechende Vergleichsberechnung erlauben würden. Es ist jedoch darauf Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/164 3 hinzuweisen, dass die Landesförderung für Kinder mit Behinderung mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz gegenüber der vorherigen Rechtslage erhöht wurde. Die Koalitionsvereinbarung sieht eine weitere Erhöhung der Landesförderung für Kinder mit Behinderung unter der Bedingung vor, dass sich die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung auf die Aufrechterhaltung der bisherigen guten Standards einigen können. Die erhöhte Landesförderung soll nach Einigung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung gewährt werden. Frage 6. Teilt die Landesregierung die z.T. durch die Kommunalen Spitzenverbände vertretene Auffas- sung, dass eine Reduzierung der Gruppengröße keine Auswirkungen auf die Qualität der gemeinsamen Betreuung von behinderten und nicht-behinderten Kindern hat? Frage 7. Auf welche objektiven Tatsachen oder wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich ggf. eine solche Auffassung? Die Fragen 6 und 7 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung sieht sich der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, wonach eine Erhöhung der Landesförderung für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung die Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz unter Aufrechterhaltung der bisherigen Standards und Einbeziehung der Kinder unter drei Jahren voraussetzt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtspflege für das Wohl der Kinder mit Behinderungen die Qualität gewährleisten und daher Gruppengröße, Personalbemessung und Gewährung der Fachkraftstunden beibehalten . Wiesbaden, 4. April 2014 Stefan Grüttner