Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 24.02.2015 betreffend Studienseminar Eschwege und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Das Studienseminar Eschwege (GHRF) soll seine Eigenständigkeit als sog. Hauptstelle verlieren und an das Studienseminar Kassel (GHRF-Bereich) angegliedert werden. Die Zuständigkeit für die Außenstelle in Bad Hersfeld soll von Eschwege auf Fulda übergehen. Der rechtliche Status, die Kompetenzen, die Zuständigkeiten , die personelle und sächliche Ausstattung des Standortes Eschwege sind bisher nicht abschließend geklärt. Vorbemerkung des Kultusministers: Die hessische Landesregierung sieht die große Bedeutung und den Nutzen einer landesweit flächendeckenden Lehrerausbildung in der zweiten Phase. An einigen Studienseminarstandorten sind die Zahlen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) in den letzten Einstellungsdurchgängen deutlich zurückgegangen. Ziel bleibt es weiterhin, trotz des demografischen Wandels diese Standorte zu erhalten. Als Lösung wird das Studienseminar Eschwege mit der Außenstelle Bad Hersfeld in zwei Außenstellen umgewandelt, um Synergieeffekte - nicht zuletzt im Personalbereich - zu erzielen und die vorhandenen Ressourcen sinnvoll und effektiv einzusetzen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann, durch wen und auf welchem Wege wurde entschieden, dass das Studienseminar für den GHRF-Bereich in Eschwege nicht mehr als selbstständiges Seminar geführt werden soll? Mit der Errichtung des Landesschulamtes zum 1. Januar 2013 wurde der Status der Studienseminare in regionale Niederlassungen des Landesschulamtes umgewandelt. Auf Basis der Auswertung der Einstellungszahlen von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst wurde die Entscheidung getroffen, im Rahmen der Erhaltung aller hessischen Studienseminarstandorte das Studienseminar GHRF Eschwege in eine Außenstelle umzuwandeln und dem Studienseminar GHRF Kassel zuzuordnen. Frage 2. Welche Gremien, welche Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsorgane waren an dieser Entschei- dung beteiligt? Eine solche Beteiligung erfolgte nicht, da es sich nicht um eine Schließung des Standortes handelt und die Studienseminare nur den Status von regionalen Niederlassungen des Landesschulamts haben. Frage 3. Welchen rechtlichen Status soll das Studienseminar in Eschwege künftig erhalten, wenn die zu- ständige Hauptstelle beim Studienseminar in Kassel liegen soll? Das Studienseminar wird künftig den rechtlichen Status einer Außenstelle haben. Die Leitung der Außenstelle obliegt dem Studienseminarleiter des Studienseminars GHRF Kassel. In Abwesenheit des Leiters werden die Amtsgeschäfte durch eine ständige Stellvertreterin bzw. einen ständigen Stellvertreter des Seminarleiters geführt. Frage 4. Wie soll künftig gewährleistet werden, dass das Studienseminar in Eschwege dauerhaft als Aus- bildungsstandort erhalten bleibt? Der geplante Umwandlungsprozess und der damit verbundene künftige Status einer Außenstelle gewährleisten die Erhaltung des Ausbildungsstandortes. Mit der Zuordnung des Studienseminars GHRF Eschwege als Außenstelle zum Studienseminar GHRF Kassel und der Zuordnung der Eingegangen am 1. April 2015 · Ausgegeben am 2. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1641 01. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1641 Außenstelle Bad Hersfeld zum Studienseminar GHRF Fulda können die rückläufigen Ausbildungszahlen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst am Studienseminar GHRF Eschwege aufgefangen werden, da somit zwei personalstarke Studienseminare in eher strukturschwächeren Regionen entstehen. Frage 5. Welche Auswirkungen auf die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt Hersfeld-Rotenburg/Werra-Meißner und dem Studienseminar Eschwege vom 28.05.2009 hat die vorgesehene Neuregelung? Die Zielsetzung und die Arbeitsschwerpunkte der Kooperationsvereinbarung über Entwicklungs-, Förder- und Qualifizierungsvorhaben im Rahmen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung werden von der Landesregierung begrüßt und sind im Sinne der Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Lehrerbildung zu sehen. Durch die Umwandlung wird die Kooperationsvereinbarung nicht beeinflusst. Sie kann von der Außenstelle weitergeführt werden. Frage 6. Welche Auswirkungen auf die oben angegebene Kooperationsvereinbarung hat die Neuregelung für die "Lernwerkstatt"? Die Kooperationsvereinbarung wird - wie schon in der Antwort zu Frage 5 dargelegt - nicht beeinflusst . Daher sind auch keine Auswirkungen auf die "Lernwerkstatt" zu erwarten, die als "regionales Kompetenzzentrum für die Durchführung von Veranstaltungen und die Koordination der Entwicklungs-, Förder- und Qualifizierungsvorhaben" sowie als Anlaufstelle von den Kooperationspartnern sehr geschätzt wird. Frage 7. Wann wird die für die Existenzsicherung des Standorts Eschwege notwendige Besetzung einer of- fiziellen Stellvertretungsstelle a) ausgeschrieben werden, b) im Besetzungsverfahren eingeleitet werden? Die Übergabe und Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Alltagsgeschäfte sowie die Wahrung von Kontinuität in steuernder Leitung sind klar im Sinne des Hessischen Kultusministeriums . Die Ausschreibung erfolgt zeitnah, das Besetzungsverfahren wird nach Ende der Bewerbungsfrist eingeleitet. Frage 8. Wird die Verwaltungsstelle in Eschwege in vollem Umfang erhalten bleiben, eine der Vorausset- zungen für die Existenzsicherung des Standorts Eschwege? Nach dem aktuellen Stand der Planung der Umwandlung wird die Leitung der Außenstelle Eschwege in Abwesenheit des Leiters des Studienseminars GHRF Kassel und der Außenstelle Eschwege von einer ständigen Stellvertreterin oder einem ständigen Stellvertreter wahrgenommen . Diese/dieser wird zur Erledigung der Aufgaben von Verwaltungskräften unterstützt. Die Verwaltungsstelle in Eschwege wird folglich erhalten bleiben. Frage 9. Teilt die Landesregierung meine Einschätzung, dass das Studienseminar Eschwege über Jahrzehn- te eine gute Ausbildungsstätte für LiV war und die Verankerung in der Region für die Qualitätsentwicklung an vielen Schulen einen wesentlichen Beitrag leistete? Die Landesregierung schätzt die über Jahrzehnte qualitativ hochwertige und nachhaltige Arbeit des Studienseminars GHRF Eschwege sehr und kennt die bedeutende Rolle des Studienseminars im Prozess der Zusammenarbeit der Ausbildungspartner in der Region sowie der damit verbundenen Qualitätsentwicklung. In Kenntnis der pädagogischen und fachlichen Professionalität des Personals am Studienseminar Eschwege steht nach Auffassung der Landesregierung einer Weiterarbeit der künftigen Außenstelle Eschwege auf diesem hohen Qualitätsstandard nichts im Wege. Wiesbaden, 25. März 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz