Kleine Anfrage der Abg. Bauer, Arnoldt, Banzer, Bächle-Scholz, Boddenberg, Caspar, Heinz, Irmer, Kasseckert, Klaff-Isselmann, Klein, Lannert, Meysner, Ravensburg, Schwarz, Serke, Stephan, Tipi, Utter, Veyhelmann, Wallmann, Wiegel (CDU) vom 09.02.2015 betreffend Präventionsarbeit der Hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung ist die polizeiliche Präventionsarbeit ein wichtiger Baustein. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Grundsätzlich besteht bundesweit Einigkeit darüber, dass die Polizei nur einen Teilbeitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Kriminalprävention leisten kann. Da sie aber die Auswirkungen und Fehlentwicklungen unmittelbar feststellt, wirkt sie oft initiierend, muss dabei aber bemüht sein, die anderen, originär zuständigen Verantwortungsträger zu aktivieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist die Präventionsarbeit der Hessischen Polizei organisiert? Im Jahr 2008 wurde - einem Landtagsauftrag folgend - der Präventionsbereich der Hessischen Polizei neu strukturiert. Ziel war es, die konsequente organisatorische Bündelung der Präventionsarbeit zu gewährleisten, um die in den Regionen bestehenden Präventionsinitiativen und die polizeiliche Präventionsarbeit zusammenzuführen und zielgerichtet zu koordinieren. Darüber hinaus erhielten Opferschutz und polizeiliche Jugendarbeit einen besonderen Stellenwert. In der Konsequenz wurde ein viergliedriges Organisationsmodell für die Kriminal- und Verkehrsprävention in Hessen entwickelt, das sich vom Landespolizeipräsidium über das Hessische Landeskriminalamt , die Polizeipräsidien bis in die Polizeidirektionen erstreckt. Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ist innerhalb der Abteilung Einsatz des Landespolizeipräsidiums ein Sachbereich zentral für die strategische Ausrichtung der polizeilichen Präventionsarbeit - einschließlich der hessenweit einheitlichen und gesamtheitlichen Themensteuerung (Zusammenführung von Verkehrs- und Kriminalprävention) - zuständig. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) als Zentralstelle für "Kriminal- und Verkehrsprävention " leistet die Grundlagenarbeit zur Vorbereitung der hessenweiten Umsetzung zentraler Präventionsthemen. Darunter ist beispielsweise die inhaltliche Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen nach dem "Werkzeugkasten-Prinzip", das Zurverfügungstellen von einheitlichen Druckwerken sowie eine regelmäßige Abstimmung von Präventionsmaßnahmen zu aktuellen Phänomenen zu verstehen. Weiterhin pflegt das Landeskriminalamt zur Umsetzung der gemeinsamen Präventionsmaßnahmen Kontakte und Kooperationen zu landesweiten Verbänden, Institutionen und Organisationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HLKA bringen zudem ihr polizeiliches Fachwissen in verschiedenen Arbeitsgruppen des Landespräventionsrates ein. Zur fachlichen Weiterentwicklung der hessischen Präventionsarbeit kann das HLKA aufgrund seiner Beteiligung in der bundesweiten Gremienarbeit auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen. Die dritte Ebene ist die der Polizeipräsidien. Hier werden innerhalb der Abteilung Einsatz in einem Stabsbereich die regionalen Präventionsmaßnahmen gebündelt und koordiniert. Die viel- Eingegangen am 7. April 2015 · Ausgegeben am 10. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1645 07. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1645 fältigen Maßnahmen in den unterschiedlichen Phänomenbereichen bzw. für die verschiedenen Zielgruppen werden durch hauptamtliche Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zentral für die Präsidiumsbereiche gesteuert und umgesetzt. Auf diesen drei vorgenannten Ebenen werden mit Opferschutz, polizeilicher Jugendarbeit, Migration , städtebaulicher Kriminalprävention, Verkehr, sicherheitstechnischer Beratung und Cyberkriminalität jeweils die gleichen Aufgabengebiete bearbeitet. Dem besonderen Stellenwert des polizeilichen Opferschutzes und der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen wird Rechnung getragen, indem auch auf der vierten Ebene, den Polizeidirektionen , hauptamtliche Koordinatoren arbeiten. Weiterhin sind hier die Verkehrserzieherinnen/ -erzieher der Jugendverkehrsschulen sowie besondere Organisationseinheiten, die zugleich Sachbearbeitung und Prävention mit dem Fokus auf Jugendkriminalität leisten, wie "die Häuser des Jugendrechts" und "Sachbereiche BaSu21"(Besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren) angesiedelt. Frage 2. Bestehen für unterschiedliche Kriminalitätsbereiche (z.B. Cyberkriminalität) spezielle Angebote? Die hessische Polizei verfügt über vielfältige, spezifische Präventionsangebote zu folgenden Kriminalitätsbereichen:  Bankenschutz,  Betrug,  Diebstahl und Einbruch,  Gefahren im Internet (Prävention Cybercrime),  Gewalt,  Jugendkriminalität,  Kulturgüterschutz,  Medienkompetenz,  Opferschutz,  pol. Suchtprävention,  Raub,  Sexualdelikte,  Städtebau und Kriminalprävention,  Zivilcourage. Um der Themenvielfalt und den unterschiedlichen Bedarfen der Bevölkerung gerecht zu werden , wird das bundesweit erarbeitete und umfangreiche (Medien-)Angebot des Programms der polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) zielgerichtet eingesetzt. Darüber hinaus richtet es sich nicht nur an den einzelnen Bürger, sondern auch speziell an Multiplikatoren wie Eltern /Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen/Lehrer, Journalistinnen/Journalisten, Polizeibeamtinnen /-beamte. Hierfür stehen spezielle Medienpakete zur Verfügung, beispielhaft zu den Themen Gewalt, Neue Medien, die u. a. Lehrfilme, Begleithefte, Broschüren/Themenfaltblätter beinhalten . Ergänzt werden die "ProPK-Medien" durch landes-/regionalspezifische Materialien, z.B. (deliktsspezifische ) Themenfaltblätter zum "Enkeltrick", "Falsche Polizisten", Radfahr-/Lkw-Faltkarte (mit Schwerpunkt Verkehrsprävention). Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder wurde die programmunterlegte Sympathiefigur "Kinderkommissar LEON" geschaffen. Mit ihr werden Grundschülerinnen/-schüler altersgerecht über bestimmte Kriminalitätserscheinungsformen, wie Diebstahl und Gefahren im Internet, aufgeklärt sowie die Eltern/Erziehungsberechtigten über kindgerechte Vorbeugungsmöglichkeiten informiert. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt im Bereich der Verkehrsprävention mit "Sicherer Schulweg" und "LEON-Hilfeinseln" (www.polizei.hessen.de/icc/leon). Frage 3. Wie wird die polizeiliche Beratung gewährleistet? Die polizeiliche Beratung im Rahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention wird in unterschiedlichster Form gewährleistet. Der Schwerpunkt liegt hier in den polizeilichen Beratungsstellen bzw. den Polizeiläden (Standorte in Frankfurt, Kassel und Offenbach/Main) mit der persönlichen Beratung der Bürgerinnen und Bürger durch die polizeilichen (Fach-) Beraterinnen und Berater. Speziell zum Thema Wohnungseinbruch besteht darüber hinaus das Angebot einer sicherheitstechnischen Beratung unmittelbar an den Beratungsobjekten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1645 3 Um die Zielgruppen möglichst umfassend zu erreichen, werden Informationsmaterialien/ - inhalte zu den breit gefächerten Präventionsthemen in Form von Printmedien, (z.B. Broschüren, Themenfaltblätter, Plakate, Postkarten, Aufkleber) bereitgehalten. Eine breite, zielgerichtete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Nutzung sozialer Netzwerke, wie Facebook sowie dem Internetauftritt der Hessischen Polizei, ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern sich weitere Informationen zu erschließen. Ergänzend dazu besteht das Angebot der Kontaktaufnahme und Beratung per Internet über die Beratungsstellenpostfächer, z.B. beratungsstelle .hlka@polizei.hessen.de. Im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit sind weitere Personen und Institutionen zur Weiterverbreitung von polizeilichen Präventionsthemen eingebunden. Beispielsweise werden anlassbezogene "Warnmeldungen" an Kooperations-/Netzwerk-/Ansprechpartner, z.B. Einzelhandels-/Bankenverbände, Berufsgenossenschaften, Behörden, Institutionen herausgegeben , um durch den entstehenden Multiplikator-Effekt eine Vielzahl von Menschen zu erreichen . Beispielhaft ist auch eine Kooperationsvereinbarung mit der Verbraucherzentrale Hessen e.V. zu nennen, die als gemeinsame Zielsetzung verfolgt, das Bewusstsein der Bevölkerung für die Gefahren für Eigentum und Vermögen zu stärken, ihre Kenntnisse über Tatbegehungsweisen zu verbessern, wirksame Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für die richtige Reaktion im Schadensfall zu geben. Frage 4. Wie war die Auslastung des Präventionsmobil der Hessischen Polizei in den letzten drei Jahren? Das Präventionsmobil war im Jahr  2011 insgesamt 96 Tage im Einsatz (davon Hin-/ Rückfahrt ca. 11 Tage),  2012 insgesamt 173 Tage im Einsatz (davon Hin-/ Rückfahrt ca. 22 Tage),  2013 insgesamt 128 Tage im Einsatz (davon Hin-/ Rückfahrt ca. 24 Tage),  2014 insgesamt 106 Tage im Einsatz (davon Hin-/ Rückfahrt ca. 25 Tage). Wiesbaden, 25. März 2015 Peter Beuth