Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 06.03.2014 betreffend Trassenverlauf und Leitungsvorhaben Ultranet und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Netzbetreiber Amprion und Transnet BW haben erste Vorschläge für die Trasse des Projektes Ultranet präsentiert, die zwischen Osterrath und Philippsburg verlaufen soll. Ein großer Teil dieser Route führt auch durch das Land Hessen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das Vorhaben "Ultranet", für das der Bundesgesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf festgestellt hat, ist Gegenstand des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG). Im Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz ist das Vorhaben unter Nr. 2 als ‚Höchstspannungsleitung Osterrath - Philippsburg; Gleichstrom ‘ aufgelistet und als länderübergreifendes Pilotprojekt für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜLeitung )) gekennzeichnet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Weise war und ist das Land bei der Bedarfsermittlung, der Planung und Durchfüh- rung des Projektes "Ultranet" eingebunden? Die Bedarfsermittlung, Planung und Genehmigung von Vorhaben zum Ausbau des Stromübertragungsnetzes sind durch bundesrechtliche Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Bundesbedarfsplangesetz sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eingehend geregelt. Das Land Hessen hat im Bundesrat an der Erarbeitung der bundesgesetzlichen Regelungen mitgewirkt. Die Bundesnetzagentur prüft die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes, darüber hinaus führt sie für die länderübergreifenden Leitungen das Bundesfachplanungsverfahren sowie das Planfeststellungsverfahren durch und entscheidet über die Trassenkorridore und Baugenehmigungen. Auf Bitten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur haben die berührten Bundesländer auf Fachebene in einer projektbezogenen Arbeitsgruppe mitgewirkt. Die Mitwirkung der Ländervertreter orientiert sich an den im Februar 2013 veröffentlichten Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung. Frage 2. Wie hat das Land dabei die potenziell betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden sowie die Bür- gerinnen und Bürger in die Planung eingebunden? Die Verantwortung für den Trassenverlauf liegt beim Vorhabenträger sowie der Bundesnetzagentur . In den durchzuführenden Verfahren sind die Länder zu beteiligende Akteure, ebenso wie Fachbehörden, Gebietskörperschaften sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Länder können nach den Bestimmungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes jedoch eigene Trassenvorschläge in das Verfahren einbringen und Einwendungen gegen die abschließende Entscheidung der Bundesnetzagentur vorbringen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) hat Rechtsrahmen und Planungsansätze der Bundesnetzagentur und der Vorhaben- Eingegangen am 16. April 2014 · Ausgegeben am 25. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/165 16. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/165 träger in Fachausschüssen der Regionalversammlung Nord- und Südhessen sowie beim hessischen Städtetag vorgestellt. Frage 3. Wie wird die Landesregierung dafür sorgen, dass die Planung in einem transparenten Verfahren erfolgt? Die Landesregierung erwartet, dass die Bundesnetzagentur das Bundesfachplanungsverfahren anhand der Empfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung durchführt. So fordert die Ministerkonferenz für Raumordnung beispielsweise bereits in der frühen Phase der Findung und Analyse von "Grobkorridoren" eine aktive Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger in allen weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen . Das Land Hessen erwartet in erster Linie von der Bundesnetzagentur, dass die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen bereits zur Vorbereitung der Bundesfachplanungsverfahren angehört und erörtert werden. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass sämtliche Verfahrensschritte, von der Bedarfsermittlung bis zur Genehmigung, mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Fachbehörden und Gebietskörperschaften durchzuführen sind. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt und den geplanten Trassenkorridor? Der Vorhabenträger plant nach eigenen Angaben Anfang Juni 2014 seinen Vorschlag für den Trassenkorridor von Osterrath bis Philippsburg zu präsentieren. Die Landesregierung erwartet, dass die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens vom Vorhabenträger und der Bundesnetzagentur im Bundesfachplanungsverfahren - anhand von Lastflussberechnungen und -darstellungen der einspeisenden Erzeugungsanlagen -nochmals transparent und nachvollziehbar darlegt wird. Frage 5. Wie sieht die aktuelle Planung bezüglich des Trassenverlaufs aus? Am 16. Januar 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW in Bürstadt kommunale und regionale Vertreter sowie Vertreter von Interessensverbänden über den möglichen Verlauf der HGÜ-Leitung "Ultranet", im Abschnitt zwischen Pfungstadt und Wallstadt in Südhessen, informiert. Am 22. Januar 2014 fand zudem ein Bürger-Informationsabend statt. Auf diesen Veranstaltungen präsentierte der Vorhabenträger für die HGÜ-Leitung von Osterrath nach Philippsburg auch mehrere Trassenkorridorstränge, aus denen im weiteren Planungsprozess der Vorschlag für einen Trassenkorridor sowie die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen zu ermitteln sind. Vorgetragene Anregungen wurden seitens der Übertragungsnetzbetreiber aufgenommen und in die weitere Prüfung einbezogen. Entsprechend dem zuvor in der o. g. projektbezogenen Arbeitsgruppe sowie auf den Veranstaltungen vorgestellten Planungsstand kristallisiert sich für die HGÜ-Leitung "Ultranet" von Osterrath nach Philippsburg ein Trassenkorridor heraus, bei dem die Gleichstromleitung zu rund 90 % auf bestehenden Freileitungsgestängen (Wechselstromleitungen) geführt werden soll. In einigen Abschnitten, u.a. im Bereich Pfungstadt - Wallstadt, wäre ein Neubau von Trassenabschnitten erforderlich. Dieser Trassenkorridor würde mit ca. 340 km - im Vergleich aller untersuchten Trassenkorridorstränge - die insgesamt kürzeste Streckenlänge aufweisen. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, einen Teil der HGÜ-Leitung als Erdkabel zu führen? Frage 7. Welche Abschnitte der Trasse auf hessischen Boden könnten nach derzeitigem Stand als Erdka- bel geführt werden? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Führung eines Teils der HGÜ-Leitung "Ultranet" als Erdkabel ist nicht vorgesehen, da das Vorhaben im Bundesbedarfsplangesetz nicht als Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 BBPlG festgelegt worden ist. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/165 3 Frage 8. Wie wird sich die Landesregierung in den weiteren Planungsprozess einbringen? Die Landesregierung wird sich auch weiterhin in die Ausgestaltung des Verfahrens einbringen und darauf hinwirken, dass eine umfassende Beteiligung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bereits vor und innerhalb der Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens sowie des Planfeststellungsverfahrens stattfindet. Den Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung sind weitere Anforderungen zu entnehmen. Wiesbaden, 31. März 2014 Tarek Al-Wazir