Kleine Anfrage der Abg. Faeser (SPD) vom 25.02.2015 betreffend Barrierefreiheit am Bahnhof Hochheim und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Bahnhof Hochheim ist nicht barrierefrei, so dass Menschen mit Behinderung zum Beispiel keine direkte Zugverbindung nach Frankfurt Hauptbahnhof nutzen können und Umwege in Kauf nehmen müssen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ist ein wichtiges Ziel der Hessischen Landesregierung . Dazu gehört auch barrierefreie Mobilität im Schienenverkehr. Daher unterstützt das Land die Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr mit freiwilligen, ergänzenden Förderleistungen. In Hessen sind das die Kommunen und deren Verkehrsverbünde. Es obliegt grundsätzlich diesen Aufgabenträgern, den rechtlichen Anforderungen entsprechende und sachgerechte Verkehrsinfrastrukturen zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie die Deutsche Bahn Station&Service AG gesetzlich zur Förderung der Barrierefreiheit angehalten. Die Rahmenvereinbarung zum Bahnhofsmodernisierungsprogramm Hessen ist ein Vertrag, der von der Deutsche Bahn Station&Service AG, den drei in Hessen zuständigen Verkehrsverbünden und dem Land Hessen im Jahr 2011 geschlossen wurde. Für das Programm sind Beiträge der DB AG von 129 Mio. €, des Landes in Höhe von rund 84 Mio. € sowie von Seiten der Verbünde und Kommunen als Aufgabenträger von rund 45 Mio. € vorgesehen. Die in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Projekte sind konkret benannt. Bei der Auswahl werden unter anderem die Bedeutung der Verkehrsstation, deren Zustand und die Zahl der Reisenden als Auswahlkriterien zugrunde gelegt. Die Hessische Landesregierung kann eine von ihr unterstützte Maßnahme nicht einseitig in die Rahmenvereinbarung aufnehmen. Dies ist im Einvernehmen mit den Vertragspartnern möglich. Die Aufnahme in die Rahmenvereinbarung gewährleistet allein keine Realisierung eines Vorhabens , hierfür sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst müssen die Aufgabenträger (Verkehrsverbund und Kommune) die DB AG mit der Durchführung von Planungen beauftragen . Auf Grundlage der Planungen kann seitens des Landes die konkrete Förderfähigkeit des Vorhabens bewertet werden. Ferner muss die Kommune bereit sein, den erforderlichen Eigenanteil an den Kosten zu tragen. Außerdem müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Förderung vorliegen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wird die Landesregierung den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Hochheim in die Rahmenver- einbarung "Modernisierung der Personenbahnhöfe in Hessen" aufnehmen? Wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht? Die Hessische Landesregierung begrüßt und unterstützt eine Aufnahme des Bahnhofs Hochheim in die Rahmenvereinbarung zum Bahnhofsmodernisierungsprogramm. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat diese Aufnahme den Vertragspartnern vorgeschlagen, nachdem sich die Stadt Hochheim hierum beim RMV bemüht hat. Für die Realisierung des Ausbaus ist die Bereitschaft der Stadt Hochheim erforderlich, ihren Anteil an den Planungs- und Baukosten zu tragen. Der RMV hat diesen Anteil zuletzt über- Eingegangen am 7. April 2015 · Ausgegeben am 10. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1650 07. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1650 schlägig auf 400.000 € geschätzt. Eine konkrete Bereitschaft der Kommune zur Übernahme der Kostenanteile ist der Hessischen Landesregierung nicht bekannt. Frage 2. Ist die Landesregierung bereit, das Fördervolumen für Bahnhofsprojekte in der Rahmenvereinba- rung "Modernisierung der Personenbahnhöfe in Hessen" zu erhöhen, um zusätzliche Bahnhöfe zu modernisieren? Wenn nein, warum nicht? Da nach der Rahmenvereinbarung Mischfinanzierungen vorgesehen sind, kann durch eine einseitige Ausdehnung der Fördermittel des Landes die Modernisierung zusätzlicher Bahnhöfe nicht unmittelbar bewirkt werden. Im Übrigen ist die Hessische Landesregierung zur Verausgabung von freiwilligen Fördermitteln insoweit bereit, als der Hessische Landtag diese im Haushaltsgesetz veranschlagt. Wiesbaden, 26.März 2015 Tarek Al-Wazir