Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 26.02.2015 betreffend öffentliches Vermögen durch Immobilien und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat ermittelt, dass der Wert des öffentlichen Wohnungseigentums seit 2010 um mehr als 20 % auf 290 Mrd. € gestiegen ist. In Hessen ist insbesondere in Frankfurt der Wert der Immobilien seit 2010 um 23 % gestiegen. Frankfurt hat mit rund einem Fünftel dabei bundesweit den größten Anteil an Wohnungen im öffentlichen Eigentum. Laut Berechnungen des IW könnte Frankfurt beim Verkauf der kommunalen Wohnungen seine Schulden nahezu vollständig tilgen und sich damit Spielräume für kommunale Politikbereiche schaffen. Die zusätzlichen Mittel ließen sich z.B. direkt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, für Kinderbetreuung, Schulen oder für gezielte Unterstützung sozial schwacher Haushalte einsetzen. Der bisherige Umweg über die städtische Wohnungsgesellschaft, die oft zusätzliche Aufgaben erfüllen muss, die dem Ziel einer Schaffung von bezahlbarem Wohnraum widersprechen, wäre dann nicht mehr notwendig. Düsseldorf und Dresden haben diesen Weg erfolgreich bestritten. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Soweit der Fragesteller auf Wohnungen im Eigentum des Landes Hessen eingeht, wird sich in der Beantwortung lediglich auf das direkte Wohneigentum des Landes bezogen. Nur in diesem Fall wäre der vom Fragesteller unterstellte Zusammenhang (Veräußerung und Schuldenreduzierung ) zutreffend. Nicht zutreffend wäre dieser Zusammenhang im Falle von Beteiligungen des Landes Hessen an Unternehmen, die im Besitz von Wohnungsbeständen sind. So hält das Land Hessen beispielsweise 56,02 % an der Gesellschaft Nassauische Heimstätte, die mehrere Tausend Mieteinheiten in ihrem Bestand hat. Eine Veräußerung der Mieteinheiten würde nicht direkt zu einer Schuldenreduzierung führen. Vielmehr müsste das Land seine Beteiligung an der Gesellschaft veräußern , um einen seinem Anteil an der Beteiligung entsprechenden Erlös zur Schuldenreduzierung zu realisieren. Daher unterbleibt eine solche hypothetische Betrachtung. Darüber hinaus ist eine Veräußerung auch nicht geplant. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Wohnungsbestand in Landeseigentum in Hessen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden? Im Eigentum des Landes Hessen, verwaltet durch das Hessische Immobilienmanagement, stehen überwiegend Gewerbegebäude, da sich das Land in den 90er Jahren von seinen Wohnungsbeständen durch einen Paketverkauf an die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen getrennt hat. Lediglich in einigen Objekten finden sich noch einzelne Dienstwohnungen, die unten stehend aufgelistet sind. Eingegangen am 20. Juli 2015 · Ausgegeben am 22. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1653 20. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1653 Hessisches Ministerium der Finanzen: Das Hessische Immobilienmanagement verwaltet zentral nachstehende 53 Wohneinheiten: Darmstadt .................................................... 26 Wohneinheiten Frankfurt ..................................................... 5 Wohneinheiten Marburg ...................................................... 2 Wohneinheiten Friedberg ....................................................... 1 Wohneinheit Kassel .......................................................... 4 Wohneinheiten Korbach ....................................................... 4 Wohneinheiten Wiesbaden ................................................... 11 Wohneinheiten Weiterhin befinden sich noch nachstehende Wohnungseinheiten im Besitz des Landes Hessen, sie werden jedoch von den jeweiligen Ressorts eigenständig verwaltet. Staatskanzlei: Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei befinden sich zwei Wohnungen. Eine in der Rosselstraße 19 im 1. OG und eine in der Taunusstraße 4-6 im 5. OG, jeweils in Wiesbaden. Es handelt sich hierbei um die Dienstwohnung des Ministerpräsidenten und die Hausmeisterwohnung der Staatskanzlei. Hessisches Ministerium der Justiz: Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz werden im hessischen Justizvollzug noch 152 Landesmietwohnungen, 1 Dienstwohnung und 1 Apartmenthaus mit 32 Zimmern selbst verwaltet. Im Einzelnen nach Standorten: Butzbach.................................................57 Wohnungseinheiten Darmstadt ...............................................36 Wohnungseinheiten Friedberg ................................................. 4 Wohnungseinheiten Rockenberg .............................................26 Wohnungseinheiten Schwalmstadt ........................................... 9 Wohnungseinheiten Weiterstadt .............................................. 2 Wohnungseinheiten Weiterstadt ......................... 1 Apartmenthaus mit 32 Einzelzimmern Wiesbaden ...............................................18 Wohnungseinheiten H.B. Wagnitz-Seminar Wiesbaden .................... 1 Wohnungseinheit Gesamt: .....................................................185 Wohneinheiten Im übrigen Geschäftsbereich der Justiz befinden sich Dienstwohnungen im Besitz des Hessischen Immobilienmanagements. Diese sind an die Dienststellen untervermietet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass als Dienstwohnungen bei der Justiz folgende Wohneinheiten geführt werden, bei denen die Besonderheit besteht, dass über die Belegung die Justizverwaltung entscheidet: Dieburg (Amtsgericht) .................................... 1 Wohnungseinheit Frankfurt (Landgericht) ................................. 1 Wohnungseinheit Wetzlar (Amtsgericht) .................................... 1 Wohnungseinheit Hessisches Kultusministerium: Im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums sind folgende Dienstwohnungen erfasst : Wiesbaden, Luisenstraße 34 ................................................. 1 Hessenkolleg Frankfurt ...................................................... 5 Hessenkolleg Wiesbaden ..................................................... 1 Hessenkolleg Wetzlar .......................................................... 1 Internatsschule Schloss Hansenberg, Geisenheim ....................... 4 Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung, Groß-Gerau ....................................................................... 1 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1653 3 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Dienstwohnungen existieren ausschließlich in den Straßenmeistereien von Hessen Mobil - Straßen - und Verkehrsmanagement. Der Bestand stellt sich wie folgt dar: Gemeinde (Sitz der Straßenmeisterei) Anzahl der Wohnungen Bad Arolsen ...................................................................... 3 Borken ............................................................................. 1 Frankenberg ...................................................................... 3 Friedberg .......................................................................... 3 Geisenheim........................................................................ 3 Grebenhain ....................................................................... 3 Groß-Gerau....................................................................... 3 Hofheim ........................................................................... 3 Hünfeld ............................................................................ 3 Korbach ........................................................................... 3 Lauterbach........................................................................ 3 Neuhof ............................................................................. 3 Oberweser......................................................................... 3 Ringgau ............................................................................ 2 Rotenburg ......................................................................... 2 Schwalmstadt ..................................................................... 3 Steffenberg ........................................................................ 3 Sterbfritz .......................................................................... 3 Wächtersbach .................................................................... 3 Witzenhausen .................................................................... 2 Wolfhagen ........................................................................ 1 Summe ........................................................................... 53 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Anzahl der im Eigentum des Ressorts für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführten und verwalteten Dienst- und Mietwohnungen wird in der beigefügten Anlage aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden dargestellt. Insgesamt werden 189 Dienstwohnungen und 184 Mietwohnungen im Ressort Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwaltet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Landesbetrieb Hessen-Forst verwalteten Dienstund Mietwohnungen ausschließlich der besonderen betrieblichen Zweckbestimmung dienen und überwiegend im Außenbereich liegen. Auch die von dem Landesbetrieb Landwirtschaft und der Staatsdomäne Beberbeck verwalteten Dienst- und Mietwohnungen dienen der besonderen betrieblichen Zweckbestimmung im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebe und liegen im Außenbereich. Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst: a) Kulturbereich Wiesbaden ..................................................... 2 Wohneinheiten Kassel ......................................................... 52 Wohneinheiten Bad Wildungen ............................................... 2 Wohneinheiten Calden .......................................................... 3 Wohneinheiten Darmstadt ......................................................... 1 Wohneinheit Friedberg .......................................................... 1 Wohneinheit Weilburg .......................................................... 1 Wohneinheit Bad Homburg ................................................. 8 Wohneinheiten Bensheim-Auerbach ......................................... 5 Wohneinheiten Lorsch .......................................................... 3 Wohneinheiten Hanau-Wilhelmsbad ....................................... 12 Wohneinheiten 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1653 Gelnhausen ....................................................... 1 Wohneinheit Steinau ......................................................... 5 Wohneinheiten Seligenstadt .................................................... 8 Wohneinheiten Rüdesheim ....................................................... 1 Wohneinheit Friedberg ......................................................... 1 Wohneinheit Gesamt ......................................................106 Wohneinheiten b) Hochschulbereich Kassel .......................................................... 8 Wohneinheiten Witzenhausen ................................................... 1 Wohneinheit Marburg .................................................... 41 Wohneinheiten Gießen ........................................................ 49 Wohneinheiten Elbsdorfer Grund ............................................ 5 Wohneinheiten Fulda ............................................................. 1 Wohneinheit Friedberg ........................................................ 1 Wohneinheit Villmar .......................................................... 2 Wohneinheiten Frankfurt .................................................... 13 Wohneinheiten Offenbach ...................................................... 2 Wohneinheiten Groß-Gerau .................................................... 3 Wohneinheiten Darmstadt ................................................... 82 Wohneinheiten Geisenheim .................................................... 7 Wohneinheiten Gesamt ..................................................... 215 Wohneinheiten Frage 2. Welchen Wert haben die jeweiligen Wohnungsbestände? Für die in der Antwort aufgeführten Wohnungen kann kein Wert im Sinne eines möglichen Verkaufserlöses benannt werden, da Wertgutachten erst beauftragt werden, wenn eine Veräußerung angestrebt wird. Da ein solches Wertgutachten im Einzelfall Kosten von 2.000 € und mehr verursachen kann, ist eine flächendeckende Bewertung der Immobilien nach Wertgutachten ökonomisch nicht sinnvoll. Der Ausweis eines Buchwerts gibt in der Regel den Wert der Wohnung unzutreffend wieder, da er durch die Abschreibungen im Zeitablauf im Wert gemindert wurde, der tatsächliche Marktwert aufgrund von Lage oder Ausstattung durchaus darüber liegen kann. Ebenso ist ein darunterliegender Marktwert bspw. durch stärkere Abnutzung, geänderte Marktbedingungen oder einmalige Schadensereignisse möglich. Der Buchwert kann zudem auch nicht immer auf die Wohnung an sich bezogen werden, da Bedienstetenwohnungen oftmals innerhalb von im Landesbesitz befindlichen Gebäuden gelegen sind, so dass ein isolierter Verkauf der Wohnung an sich gar nicht möglich wäre. Daher wurde auf eine Angabe von Werten für die Wohnungen grundsätzlich verzichtet. Frage 3. Wie hoch ist der Wohnungsbestand im kommunalen Eigentum in Hessen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden? Frage 4. Welchen Wert haben die Wohnungsbestände im kommunalen Eigentum aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden? Frage 5. Wie hoch ist der Schuldenstand der Städte und Gemeinden mit Wohnungseigentum jeweils? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3. bis 5. gemeinsam beantwortet. Entsprechende statistische Materialien, welche die Beantwortung der Fragen ermöglichen würde , liegen nicht vor. Es muss in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass für die Gemeinden insbesondere zu den Fragen 3. und 4. keine Berichtspflicht - zum Beispiel gegenüber dem Hessischen Statistischen Landesamt - besteht und die Kommunalaufsichten als reine Rechtsaufsichten einen Anspruch auf einen Bericht nur bei dem Verdacht einer Rechtsverletzung einfordern können (§ 137 HGO). Im Sinne des Fragestellers können sich entsprechende Anhaltspunkte hinsichtlich der angefragten Quantitäten lediglich aus den Ergebnissen gemäß Zensus 2011 (Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte, Bundesland Hessen am 9. Mai 2011) Fundstelle: https://ergebnisse.zensus2011.de/#StaticContent:06,ROOT, ergeben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1653 5 Aus Tabelle 1.1 des Berichtes zum Zensus ist zu ersehen, dass zum Stichtag 09. Mai 2011 in Hessen 1.399.633 Gebäude mit Wohnraum bestanden, welche 2.926.182 Wohnungen umfassten . Hiervon entfielen auf Kommunen oder kommunale Wohnungsunternehmen 22.905 Gebäude mit 152.777 Wohnungen. Frage 6. Welche Pläne hat die Landesregierung im Hinblick auf den Umgang mit den landeseigenen Wohnungen in Frankfurt und anderen Kommunen? Grundsätzlich wird die Veräußerung einer landeseigenen Immobilie nur angestrebt, sofern die Immobilie entbehrlich ist. Wird eine Immobilie für Landeszwecke benötigt, wird sie nicht veräußert . Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2. verwiesen. Frage 7. Wie schätzt die Landesregierung die Chance ein, dass Kommunen Wohneigentum zur Schuldentilgung verkaufen und die wohnungspolitischen Ziele stattdessen aus dem Haushalt finanzieren? Die Kommunen haben im Rahmen des ihnen in Art. 28 GG eingeräumten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung und Zuständigkeit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Wohneigentum veräußern und die daraus erzielten Erlöse ggf. zur Schuldentilgung verwenden . Da sich die Kommunen insofern in einem verfassungsrechtlich geschützten Rahmen bewegen , hat die Landesregierung keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Kommunen, Wohneigentum zur Schuldentilgung bzw. Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Der Landesregierung liegen für die Gesamtheit der hessischen Kommunen keine Informationen über das Potential aus Wohneigentum zur Haushaltskonsolidierung vor. Es ist ihr von daher auch keine solide Einschätzung der Chancen möglich, dass Kommunen Wohneigentum zur Schuldentilgung verkaufen und die wohnungspolitischen Ziele stattdessen aus dem Haushalt finanzieren. Frage 8. Wie hoch ist der Wert des kommunalen Wohneigentums in Frankfurt? Frage 9. Mit welchem Verkaufserlös könnte die Stadt Frankfurt beim Verkauf ihrer Wohnungen rechnen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8. und 9. gemeinsam beantwortet. Eine verbindliche Auskunft über den bilanziellen Wert des Wohnungseigentums der Stadt Frankfurt am Main kann lediglich durch die Stadt Frankfurt selbst erfolgen. Das Land Hessen verfügt über keine eigenen Erhebungen in dieser Sache. Frage 10. Wie hoch ist der Schuldenstand Frankfurts? Der Schuldenstand der Stadt Frankfurt zum 31.12.2013 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 1.545.838.467 € davon: Schulden des Kernhaushalts 1.466.215.469 € Beteiligungen des Kernhaushalts 79.622.998 € Anteilige Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen - Beteiligungen des Kernhaushalts - 3.553.180.142 € Schulden des öffentlichen Bereichs insgesamt 5.099.018.609 € Wiesbaden, 2. Juli 2015 In Vertretung: Dr. Weyland Anlagen Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Hessen-Forst 1 36211 Alheim 1 64665 Alsbach-Hähnlein 1 36304 Alsfeld 1 36326 Antrifttal 1 2 64832 Babenhausen 1 57319 Bad Berleburg 1 34380 Bad Emstal 2 36251 Bad Hersfeld 1 61350 Bad Homburg 1 34385 Bad Karlshafen 1 2 63628 Bad Soden-Salmünster 1 37242 Bad Sooden-Allendorf 1 34537 Bad Wildungen 1 1 35088 Battenberg 1 1 36179 Bebra 1 64743 Beerfelden 1 64625 Bensheim 1 65614 Beselich 3 1 63599 Biebergemünd 1 35444 Biebertal 2 1 35216 Biedenkopf 1 69488 Birkenau 2 1 59969 Bromskirchen 1 63654 Büdingen 1 1 35099 Burgwald 1 35510 Butzbach 1 34379 Calden 1 5 64287 Darmstadt 1 35232 Dautphetal 1 64807 Dieburg 1 35716 Dietzhölztal 1 1 35685 Dillenburg 1 65599 Dornburg 1 63303 Dreieich 1 3 34549 Edertal 1 63329 Egelsbach 1 1 36115 Ehrenberg 1 36124 Eichenzell 1 64683 Einhausen Hess. 1 36132 Eiterfeld 1 65817 Eppstein 1 64390 Erzhausen 1 35713 Eschenburg 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Hessen-Forst 2 36325 Feldatal 1 35463 Fernwald 1 36103 Flieden 1 63639 Flörsbachtal 1 61197 Florstadt 1 35110 Frankenau 2 35066 Frankenberg 1 60386 Frankfurt am Main 1 36289 Friedewald 1 61381 Friedrichsdorf - Köppern 1 1 34621 Frielendorf 1 34560 Fritzlar 2 36039 Fulda 1 64658 Fürth 1 36129 Gersfeld 1 35394 Gießen 1 34630 Gilserberg 1 35075 Gladenbach 1 36323 Grebenau 1 36355 Grebenhain 1 34393 Grebenstein 1 64347 Griesheim 1 37247 Großalmerode 1 64401 Groß-Bieberau 2 1 64823 Groß-Umstadt 1 1 35305 Grünberg 1 34302 Guxhagen 1 34317 Habichtswald 1 65589 Hadamar 2 1 35708 Haiger 1 6 63457 Hanau 2 34346 Hann. Münden 1 36282 Hauneck 1 65321 Heidenrod 1 34298 Helsa 2 36266 Heringen 5 37235 Hess. Lichtenau 1 36115 Hilders 1 69434 Hirschhorn 1 1 64729 Höchst 3 34142 Hofbieber 2 1 34369 Hofgeismar 1 36315 Homberg/Ohm 2 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Hessen-Forst 2 36088 Hünfeld 2 34376 Immenhausen 1 1 34632 Jesberg 2 63637 Jossgrund 1 36148 Kalbach 1 61184 Karben 3 15 34131 Kassel 1 34260 Kaufungen 1 63699 Kefenrod 1 35274 Kirchhain 1 36275 Kirchheim 2 36320 Kirtorf 2 34593 Knüllwald 1 61462 Königstein 1 35094 Lahntal 2 1 68623 Lampertheim 1 35428 Langgöns 1 35440 Linden 1 64678 Lindenfels 1 35792 Löhnberg 1 1 35102 Lohra 1 36251 Ludwigsau 1 64750 Lützelbach 1 63533 Mainhausen 1 63477 Maintal 4 1 35043 Marburg 1 37290 Meißner-Germerode 2 34212 Melsungen 1 35756 Mittenaar 2 64546 Mörfelden-Walldorf 1 69509 Mörlenbach 1 34326 Morschen 1 35325 Mücke 1 63165 Mühlheim 1 64367 Mühltal 1 35117 Münchhausen 1 35516 Münzenberg 1 1 64569 Nauheim 1 69239 Neckarsteinach 1 36286 Neuenstein 3 36119 Neuhof 2 63263 Neu-Isenburg 1 2 34262 Neukirchen 3 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Hessen-Forst 2 1 63667 Nidda 1 36272 Niederaula 1 65527 Niedernhausen 1 36167 Nüsttal 1 61239 Ober- Mörlen 3 34399 Oberweser 1 63073 Offenbach 1 63683 Ortenberg 1 34633 Ottrau 1 36100 Petersberg 1 64319 Pfungstadt 1 36163 Poppenhausen 1 65479 Raunheim 2 35282 Rauschenberg 2 34359 Reinhardshagen 1 2 64560 Riedstadt 1 64668 Rimbach 1 37296 Ringgau 1 63517 Rodenbach 1 63322 Rödermark 1 2 63110 Rodgau 1 1 36329 Romrod 1 1 36217 Ronshausen 1 35119 Rosenthal 1 64380 Roßdorf 1 1 36199 Rotenburg a. d. Fulda 1 64747 Rothenberg 2 65385 Rüdesheim am Rhein 1 65428 Rüsselsheim 1 64850 Schaafheim 1 65388 Schlangenbad 1 1 61389 Schmitten 2 1 63679 Schotten 1 34613 Schwalmstadt 1 1 64342 Seeheim-Jugenheim 1 63500 Seligenstadt 1 65618 Selters 1 64759 Sensbachtal 1 35768 Siegbach 2 1 36391 Sinntal 2 34320 Söhrewald 1 36205 Sontra 1 1 34286 Spangenberg 4 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Hessen-Forst 1 35260 Stadtallendorf 2 1 36396 Steinau a.d. Straße 4 64590 Stockstadt am Rhein 1 65232 Taunusstein 1 1 35327 Ulrichstein 2 34516 Vöhl 1 1 37284 Waldkappel 1 1 69483 Wald-Michelbach 1 37287 Wehretal 1 2 35781 Weilburg 1 35789 Weilmünster 2 61276 Weilrod 1 1 35435 Wettenberg 2 35083 Wetter 1 35578 Wetzlar 15 65199 Wiesbaden 1 36208 Wildeck 1 34628 Willingshausen 1 1 37215 Witzenhausen 1 35288 Wohratal 1 34466 Wolfhagen 1 34289 Zierenberg Zwischensumme: Landesbetrieb HessenForst 185 149 s.o. s.o. Dezentrale Organisationsstruktur. Der überwiegende Teil der Wohnungen befindet sich im Außenbereich und in Liegenschaften, die auch im Rahmen der betrieblichen Aufgabenwahrnehmung genutzt werden. Für den forstlichen Betrieb mit seinen vielfältigen Betriebszweigen ist die Vorhaltung der Dienstwohnungen unabdingbar. 5 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hahn vom 26.02.2015, Drs. 19/1653 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftsbereich HMUKLV Anzahl der Dienstwohnungen Anzahl der Mietwohnungen PLZ Stadt/Gemeinde Bemerkungen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 2 9 36251 Bad Hersfeld Außenbereich - Landwirtschaftlicher (ldw.) Betrieb. Für den ldw. Betrieb mit seinen vielfältigen Betriebszweigen ist die Vorhaltung der Dienstwohnungen unabdingbar (z.B. Betreuung des Viehbestands). Aufgrund der räumlichen Nähe und der sich aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ergebenden möglichen Emissionen ist ein Verkauf von Mietwohnungen nicht vertretbar. Landesbetrieb Hessische Staatsdomäne Beberbeck 2 26 34369 Beberbeck Hofgeismar Außenbereich - Landwirtschaftlicher (ldw.) Betrieb. Für den ldw. Betrieb mit seinen vielfältigen Betriebszweigen ist die Vorhaltung der Dienstwohnungen unabdingbar (z.B. Betreuung des Viehbestands). Aufgrund der räumlichen Nähe und der sich aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ergebenden möglichen Emissionen ist ein Verkauf von Mietwohnungen nicht vertretbar. Gesamt HMUKLV 189 184 6