Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 26.02.2015 betreffend Rundfunkgebührenbeitrag für Asylbewerber und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragesteller: Presseberichten vom 26. Februar 2015 ("FAZ", "WAZ") ist zu entnehmen, dass der Beitragsservice (früher GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 800 Flüchtlinge in Dortmunder Sammelunterkünften angeschrieben hat, um festzustellen, ob eine Beitragspflicht besteht. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Kleine Anfrage des Abg. Rock betrifft eine Frage des Vollzuges des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). Die Staatskanzlei hat hierzu eine Stellungnahme des Hessischen Rundfunks eingeholt, die der nachfolgenden Antwort zugrunde liegt. Zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen des Themas sei vorab darauf hingewiesen, dass Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV von der Beitragspflicht auf Antrag befreit werden können und dass Unterkünfte für Asylbewerber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 RBStV auch nicht dem „Wohnungsbegriff“ unterfallen, der Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht im privaten Bereich bildet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es auch in Hessen die Praxis des Beitragsservice, Asylbewerber anzuschreiben, um festzu- stellen, ob diese der Beitragspflicht unterliegen? Nach Auskunft des Hessischen Rundfunks gibt es weder in Hessen noch bundesweit eine Praxis des Beitragsservices, gezielt Asylbewerber anzuschreiben, um festzustellen, ob diese der Beitragspflicht unterliegen. Asylbewerber sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV). Sobald Asylbewerber von der zuständigen Stadt oder Sozialbehörde allerdings melderechtlich erfasst werden, werden auch ihre Meldedaten an den Beitragsservice weitergeleitet. Der Beitragsservice prüft, ob die gemeldete Person mit einem Beitragskonto erfasst ist. Existiert kein Beitragskonto, wird ein Schreiben des Beitragsservices an den Adressaten des Meldesatzes übermittelt. Für den Beitragsservice ist, gestützt allein auf die Meldedaten, nicht erkennbar, ob es sich bei der gemeldeten Person um einen Asylbewerber handelt, so dass vorkommen kann, dass bisweilen auch Asylbewerber angeschrieben werden, obwohl den Rundfunkanstalten durchaus bewusst ist, dass Asylbewerber keinen Rundfunkbeitrag zu leisten haben. Frage 2. Ist es in Hessen möglich, dass Landkreise und kreisfreie Städte Asylbewerber dem Beitragsser- vice pauschal melden, so dass die Feststellung der Beitragspflicht im Einzelfall entfällt? Nach Einschätzung des Hessischen Rundfunks wäre eine pauschale Meldung der Asylbewerber zwar eine denkbare Möglichkeit der Vereinfachung. Die Rundfunkanstalten planen aber, einen anderen Weg zu beschreiten: Sie wollen die Kommunen bitten, ihnen die Adressen der Gemeinschaftsunterkünfte und die Adressen von Wohnungen, in denen Asylbewerber wohnen oder Hotels , in denen Asylbewerber vorübergehend eine Unterkunft finden, zu nennen. Die Adressen werden dann von weiteren Anschreiben ausgenommen, ohne dass die Rundfunkanstalten Namen von Asylbewerbern speichern oder erfassen. Eingegangen am 14. April 2015 · Ausgegeben am 16. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1665 14. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1665 Frage 3. Falls nicht, was müsste getan bzw. geändert werden, damit dies möglich wird? Wie unter 2.d dargestellt, planen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in Zukunft möglichst gar nicht mehr in die Lage zu geraten, Meldedaten von Asylbewerbern zu erhalten und ggfs. unwissentlich Asylbewerber anzuschreiben. Der Beitragsservice hat hierzu für die Kommunen ein Merkblatt entwickelt, das ich der Antwort auf die Kleine Anfrage als Anlage beifüge . Abschließend bleibt anzumerken, dass nach Auskunft des Hessischen Rundfunks bislang irrtümlich angemeldete Asylbewerber bei Kenntnis der Anmeldung unverzüglich wieder abgemeldet und ihre Konten gelöscht wurden. Wiesbaden, 13. April 2015 Axel Wintermeyer Anlagen