Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 03.03.2014 betreffend Folgen des Personalabbaus der Landesregierung für den Verbraucherschutz und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Rund 1800 Stellen will die Landesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im Bereich des Landes Hessen abbauen . Ausgenommen von diesen Kürzungen sind laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag bzw. Aussagen des Innenministers lediglich der Schulbereich, jedoch ohne die Verwaltung, und der Polizeivollzug. Betroffen von den Kürzungen sind somit auch die drei Regierungspräsidien und die Ministerien selbst. Gerade in den Regierungspräsidien sind vielfältige Aufgaben des Verbraucherschutzes angesiedelt, z.B. Immissionsschutz, Lebensmittelhygiene, Qualitätskontrolle. Während der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen am 10. Juli 2014 in Frankfurt führte die Ministerin für Verbraucherschutz Frau Priska Hinz aus, dass Verbraucherschutz ein Bürgerrecht sei. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Im Rahmen der Einsparvorgaben ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) gehalten, bis 2019 im eigenen Zuständigkeitsbereich 480 Stellen einzusparen. Um einer möglichen Aufgabenverdichtung entgegen zu wirken, ist im HMdIS eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Vorschläge für eine umfassende Aufgabenkritik zu erarbeiten. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass das Personal der Regierungspräsidien unabhängig von der fachlichen Verortung der Aufgabe im Einzelplan 03 geregelt wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Sind von den Personalkürzungen Bereiche oder Institutionen im Innenministerium bzw. im für Verbraucherschutz zuständigen Ministerium konkret betroffen, die auch Aufgaben des Verbraucherschutzes bzw. der Verbraucherberatung wahrnehmen? Frage 2. Wenn ja in Frage 1, welche Bereiche und in welchem Stellenumfang? Frage 3. Wird es durch personelle Kürzungen zu Veränderungen bei der Aufgabenwahrnehmung der ge- nannten Ministerien im Verbraucherschutz oder der Verbraucherberatung kommen? Frage 4. Wenn ja in Frage 3, in welchen Bereichen oder Institutionen und in welchem Umfang? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Das HMdIS ist für Angelegenheiten des Verbraucherschutzes nicht zuständig. In der Fachaufsicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) erfüllen die Regierungspräsidien auch Aufgaben im Verbraucherschutz. Durch die Einsparung von 80 Stellen im Einzelplan 09 des HMUKLV, werden nur Verwaltungsstellen eingespart. Ein Abbau von Stellen des Fachpersonals im Bereich Verbraucherschutz ist damit nicht verbunden. Die konkreten Auswirkungen des darüber hinausgehenden Stellenabbaus bei den Regierungspräsidien im Einzelplan 03 des HMdIS sind gegenwärtig noch nicht absehbar. Eingegangen am 27. Mai 2015 · Ausgegeben am 1. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1674 28. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1674 Frage 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die steigenden Anforderungen und zunehmenden Auf- gaben im Bereich des Verbraucherschutzes weiter erledigt werden? Der Bereich des Verbraucherschutzes im HMUKLV hat in 2011 eine Ausweitung in der Organisation und eine Personalaufstockung erfahren, indem die Geschäftsbereiche des wirtschaftlichen und digitalen Verbraucherschutzes und für Finanzdienstleistungen sowie für Grundsatzangelegenheiten , Verbraucherbildung und Öffentlichkeitsarbeit neben dem Ernährungsbereich gestärkt werden konnten. Im Weiteren ist die Aufgabe ein Wirkprozess, in dem verschiedene Akteure auch außerhalb der Landesverwaltung eine Rolle spielen. So wurde im Januar 2015 das Konzept “Verbraucherberatung in Hessen: flexibel, modern und zuverlässig“ vorgestellt. Es sieht neben einer deutlichen Mittelaufstockung der beiden Hauptakteure im Bereich der Verbraucherberatung - der Hessischen Verbraucherzentrale sowie dem DHB Netzwerk Haushalt - die deutliche Ausweitung des Beratungsangebots der hessischen Verbraucherschutzorganisationen vor. Zu den derzeit bestehenden Beratungsangeboten in 17 Städten sollen sechs weitere in Alsfeld, Frankenberg, Gelnhausen, Herborn, Stadtallendorf und Wetzlar-Niedergirmes hinzukommen . Neben der Ausweitung des Netzwerks werden die Beratungsinhalte moderner gestaltet . Zudem ist eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung über E-Mail vorgesehen. Die Fördermittel des Landes wurden um etwa ein Drittel auf rund 2,2 Mio. € erhöht. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. erhält mit Beginn 2015 jährlich 500.000 € mehr an finanzieller Unterstützung durch das Land Hessen. Neben der Ausweitung der Beratungsstellen wird dieses Geld dafür genutzt eine eigene Rechtsabteilung zu gründen. Der kleinere Verband DHB - Netzwerk Haushalt erhält jährlich ein Plus von 37.000 €. Auch dieses Geld wird in die Ausweitung der Beratung, insbesondere in ländlichen Gebieten, investiert. Damit hat die Landesregierung sichergestellt , dass die vielfältigen Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz gestärkt und kompetent erledigt werden können. Frage 6. Wird die Landesregierung alle Bereiche des Verbraucherschutzes ebenfalls aus den Stellenkür- zungen herausnehmen? Eine Herausnahme ist aufgrund der vorstehend beschrieben Verfahrensweise nicht erforderlich. Frage 7. Wie vereinbart der Innenminister mögliche Stellenstreichungen bzw. Aufgabenveränderungen im Bereich Verbraucherschutz oder Verbraucherberatung mit Äußerungen der Umweltministerin vom 10. Juli 2014, dass der Verbraucherschutz ein Bürgerrecht sei? Der Verbraucherschutz und dessen Durchsetzung genießen zu Recht einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig haben die Bürgerinnen und Bürger mit der Einführung der Schuldenbremse in Art. 141 der Hessischen Landesverfassung die Landesregierung dazu verpflichtet, Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln. Dabei müssen grundsätzlich alle Verwaltungsbereiche in den Blick genommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1-4 verwiesen. Wiesbaden, 18. Mai 2015 Peter Beuth