Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 04.03.2015 betreffend Anrechnung von Vorleistungen bzw. beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge an hessischen Hochschulen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Beruflich qualifizierte Studentinnen und Studenten sind tendenziell erfolgreicher als ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, wie empirische Untersuchungen zeigen. Sie treten zu früheren Zeitpunkten Prüfungen in einem Modul an und erreichen dort tendenziell ein besseres Ergebnis. Zudem absolvieren sie ihr Studium vergleichsweise zielstrebiger und somit häufiger in der Regelstudienzeit. Darüber hinaus bereichern beruflich gebildete Studierende mit ihrer Berufs- und Praxiserfahrung oftmals Lehrveranstaltungen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Balance zwischen Hochschulausbildung und Berufsausbildung ist für den Erfolg unseres Landes von enormer Bedeutung. Berufliche und akademische Bildung haben für die Landesregierung den gleichen Stellenwert; sie will deswegen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter verbessern und etwaige Stoppschilder und Sackgassenschilder ausräumen. Infolgedessen wurde im Hochschulpakt 2016 bis 2020 den Hochschulzugang betreffend vereinbart , dass die Hochschulen abgestimmte Maßnahmen und Angebote entwickeln werden, damit von beruflich Qualifizierten die Möglichkeiten zum Hochschulstudium stärker als bisher wahrgenommen werden können. Ziel der Landesregierung ist es, mehr und neue Querverbindungen zwischen beiden Bildungsbereichen zu schaffen. Daher sollen duale und berufsbegleitende Studiengänge ausgebaut und weiterentwickelt werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Studierende mit Vorleistungen bzw. beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschul- studiengänge studieren an hessischen Hochschulen? (bitte für die einzelnen Hochschulen und ihre Fachbereiche getrennt aufführen) An der Technischen Universität Darmstadt waren im Wintersemester 2014/15 insgesamt 26.547 Studierende eingeschrieben. Davon kann 403 Studierenden eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit beruflicher Qualifizierung zugeordnet werden. Sie teilt sich auf die Fachbereiche wie folgt auf: Fachbereich Anzahl Architektur 31 Bauingenieurwesen und Geodäsie 25 Biologie 7 Chemie 11 Elektrotechnik und Informationstechnik 25 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften 87 Eingegangen am 30. April 2015 · Ausgegeben am 6. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1684 30. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 Humanwissenschaften 77 Informatik 64 Maschinenbau 17 Material- und Geowissenschaften 14 Mathematik 12 Mechanik 3 Physik 9 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 21 Studierende mit beruflich erworbener Kompetenz 403 Die Daten der Studierendenstatistik der Goethe-Universität Frankfurt am Main zeigen, dass im Wintersemester 2014/2015 insgesamt 261 Studierende immatrikuliert sind, die als beruflich Qualifizierte gelten, also durch ihre berufliche Qualifikation die HZB erworben haben (von insgesamt 46.437). Die Mehrzahl hat aufgrund eines Vorbildungsabschlusses die allgemeine Hochschulreife erlangt. Der andere Teil ist durch die Hochschulprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulreife gekommen. Weitere berufliche Vorleistungen werden nicht erfasst und können deshalb nicht ausgewertet werden. Fachbereich Anzahl Fachbereich 01 (Rechtswissenschaft) 21 Fachbereich 02 (Wirtschaftswissenschaft + Wirtschaftspädagogik) 17 Fachbereich 03 (Gesellschaftswissenschaften: Soziologie + Politikwissenschaft) 18 Fachbereich 04 (Erziehungswissenschaft) 67 Fachbereich 05 (Psychologie + Sportwissenschaften) 8 Fachbereich 06 (Evangelische Theologie) 10 Fachbereich 07 (Katholische Theologie) 1 Fachbereich 08 (Philosophie, Geschichtswissenschaft, Ethnologie) 17 Fachbereich 09 (Sprach- und Kulturwissenschaften) 20 Fachbereich 10 (Neuere Philologien) 22 Fachbereich 11 (Geowissenschaften + Geographie) 7 Fachbereich 12 (Informatik + Mathematik) 33 Fachbereich 13 (Physik) 7 Fachbereich 14 (Biochemie, Chemie, Pharmazie) 7 Fachbereich 15 (Biowissenschaften) 1 Fachbereich 16 (Humanmedizin, Zahnmedizin) 5 Goethe-Universität gesamt 261 Darüber hinaus wurden im Rahmen der universitätsweiten Studierendenbefragung im WS 2012/13 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ca. 8500; 22 % aller Studierenden, repräsentative Stichprobe) gefragt, ob sie vor Studienbeginn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen oder eine Berufstätigkeit ausgeübt hatten. Inwiefern die jeweiligen Ausbildungen bzw. die gesammelten Berufserfahrungen inhaltlich mit dem im Anschluss gewählten Studiengang übereinstimmen , geht aus den Daten nicht hervor. Die Frage lautete: "Was haben Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zu Studienbeginn gemacht?" Es waren Mehrfachnennungen möglich. Im Folgenden werden die Ergebnisse für die Fachbereiche differenziert angegeben , zunächst für die Option "Eine Berufsausbildung abgeschlossen", anschließend für die Op- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 3 tion "Eine Berufstätigkeit ausgeübt". Laut der Umfrage haben ca. 8 % eine Berufsausbildung abgeschlossen, zusätzlich aber auch eine (andere) HZB (bspw. ein Abitur) erworben, so dass die Berufsausbildung bei Immatrikulation nicht angegeben wurde, was die Diskrepanz der Daten zwischen Statistik und Befragung erklärt. Die Daten zeigen deutlich, dass bei den Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dennoch das Abitur (bzw. eine vergleichbare HZB) der Regelfall ist. Fachbereich Häufigkeit Fachbereich 01 (Rechtswissenschaft) nein 688 ja 39 gesamt 727 Fachbereich 02 (Wirtschaftswissenschaft + Wirtschaftspädagogik) nein 700 ja 110 gesamt 810 Fachbereich 03 (Gesellschaftswissenschaften: Soziologie + Politikwissenschaft) nein 746 ja 45 gesamt 791 Fachbereich 04 (Erziehungswissenschaft) nein 765 ja 85 gesamt 850 Fachbereich 05 (Psychologie + Sportwissenschaften) nein 388 ja 34 gesamt 422 Fachbereich 06 (Evangelische Theologie) nein 112 ja 7 gesamt 119 Fachbereich 07 (Katholische Theologie) nein 28 ja 3 gesamt 31 Fachbereich 08 (Philosophie, Geschichtswissenschaft, Ethnologie) nein 330 ja 18 gesamt 348 Fachbereich 09 (Sprach- und Kulturwissenschaften) nein 524 ja 25 gesamt 549 Fachbereich 10 (Neuere Philologien) nein 906 ja 64 gesamt 970 Fachbereich 11 (Geowissenschaften + Geographie) nein 427 ja 23 gesamt 450 Fachbereich 12 (Informatik + Mathematik) nein 451 ja 22 gesamt 473 Fachbereich 13 (Physik) nein 261 ja 4 gesamt 265 Fachbereich 14 (Biochemie, Chemie, Pharmazie) nein 531 ja 40 gesamt 571 Fachbereich 15 (Biowissenschaften) nein 281 ja 19 gesamt 300 Fachbereich 16 (Humanmedizin, Zahnmedizin) nein 650 ja 153 gesamt 803 Goethe-Universität gesamt nein 7888 ja 699 gesamt 8587 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 Fachbereich Häufigkeit Fachbereich 01 (Rechtswissenschaft) nein 671 ja 56 gesamt 727 Fachbereich 02 (Wirtschaftswissenschaft + Wirtschaftspädagogik) nein 708 ja 102 gesamt 810 Fachbereich 03 (Gesellschaftswissenschaften: Soziologie + Politikwissenschaft) nein 720 ja 71 gesamt 791 Fachbereich 04 (Erziehungswissenschaft) nein 758 ja 92 gesamt 850 Fachbereich 05 (Psychologie + Sportwissenschaften) nein 382 ja 40 gesamt 422 Fachbereich 06 (Evangelische Theologie) nein 109 ja 10 gesamt 119 Fachbereich 07 (Katholische Theologie) nein 29 ja 2 gesamt 31 Fachbereich 08 (Philosophie, Geschichtswissenschaft, Ethnologie) nein 315 ja 33 gesamt 348 Fachbereich 09 (Sprach- und Kulturwissenschaften) nein 503 ja 46 gesamt 549 Fachbereich 10 (Neuere Philologien) nein 892 ja 78 gesamt 970 Fachbereich 11 (Geowissenschaften + Geografie) nein 415 ja 35 gesamt 450 Fachbereich 12 (Informatik + Mathematik) nein 442 ja 31 gesamt 473 Fachbereich 13 (Physik) nein 252 ja 13 gesamt 265 Fachbereich 14 (Biochemie, Chemie, Pharmazie) nein 526 ja 45 gesamt 571 Fachbereich 15 (Biowissenschaften) nein 282 ja 18 gesamt 300 Fachbereich 16 (Humanmedizin, Zahnmedizin) nein 667 ja 136 gesamt 803 Goethe-Universität gesamt nein 7772 ja 815 gesamt 8587 An der Justus-Liebig-Universität Gießen sind 130 Studierende mit einer HZB als beruflich Qualifizierte gemäß der "Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010" (gemäß § 54 Abs. 6 HHG) eingeschrieben. Im Rahmen einer Quote werden Berufsausbildungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen bei der Zulassung berücksichtigt. Das Verfahren ist geregelt in der "Satzung der Justus-LiebigUniversität Gießen für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 1. Juni 2005" in der gültigen Fassung. Bewerberinnen- und Bewerberdaten werden nicht archiviert, so dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie viele der in zulassungsbeschränkten Studiengängen eingeschriebenen Studierenden über Vorleistungen bzw. berufliche Kompetenzen verfügen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 5 Die Daten sind an der Universität Kassel zentral nicht ermittelbar. Von den 26.727 Studierenden der Philipps-Universität Marburg im Wintersemester 2014/15 sind insgesamt 104 beruflich qualifizierte Studierende (siehe nachfolgende Tabelle). Dies entspricht einem Anteil von 0,39 % an der Studierendenschaft. Die Studierenden teilen sich auf die Fachbereiche wie folgt auf: Fachbereich Eingeschriebene beruflich Qualifizierte, allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Eingeschriebene beruflich Qualifizierte, fachgebundene Hoch- schulzugangsberechtigung Eingeschriebene beruflich Qualifizierte, gesamt 01 Rechtswiss. 10 2 12 02 Wirtschaftswiss. 5 5 03 Gesellschaftswiss. und Philosophie. 13 1 14 04 Psychologie 3 3 05 Theologie 3 3 06 Geschichte und Kulturwiss. 1 1 09 Germanistik und Kunstwiss. 2 2 10 Fremdsprachl. Philologien 8 1 9 12 Mathematik und Informatik 10 1 11 13 Physik 0 15 Chemie 6 6 16 Pharmazie 2 2 17 Biologie 2 1 3 19 Geografie 0 20 Medizin 10 10 21 Erziehungswissenschaften 20 3 23 Gesamt 93 11 104 An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main schreiben sich durchschnittlich 16 Hochschulwechslerinnen und -wechsler pro Jahr ein. Eventuell vorhandene Vorleistungen werden angerechnet. Beruflich erworbene Kompetenzen sind nur für einen Masterstudiengang (MA) im Fachbereich 3 (Darstellende Kunst) von Bedeutung. Allgemein werden außerhochschulisch erworbene Leistungen auf Antrag angerechnet. In einem Bachelorstudiengang (BA) im Fachbereich 1 (Künstlerische Ausbildung) ist das grundsätzlich der Fall (Konzerte , Teilnahme an Meisterkursen etc.). Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main erfasst Vorleistungen bzw. berufliche Kompetenzen nicht und kann daher keine verbindliche Aussage darüber treffen, wie viele der eingeschriebenen Studierenden über Vorleistungen bzw. beruflich erworbenen Kompetenzen verfügen . In der Hochschule Darmstadt werden weder berufliche Vorleistungen bzw. beruflich erworbene Kompetenzen der Studierenden noch Anerkennungen in diesem Bereich im zentralen System der Studierendenverwaltung statistisch erfasst. An der Frankfurt University of Applied Sciences sind im Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015 2245 Studierende mit Berufsausbildung immatrikuliert. Eine differenzierte Darstellung ist nicht vorhanden. Eine Erfassung, ob es sich bei Studierenden um Personen mit Vorleistungen bzw. beruflich erworbener Kompetenzen handelt, findet an der Hochschule Fulda nicht statt. Im Wintersemester 2014/15 waren an der Technischen Hochschule Mittelhessen 148 Studierende auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Hochschulgesetz sowie der §§ 1, 2 Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen (GVBl. 13/2010) immatrikuliert. Eine differenzierte Darstellung im Sinne der Fragestellung ist aufgrund des vorhandenen Datenbestandes nicht möglich. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 Frage 2. Welche Vorteile und Nachteile bringen Vorleistungen bzw. beruflich erworbene Kompetenzen beim Studium? Aufgrund der geringen Fallzahlen an den meisten hessischen Hochschulen ist insoweit eine fundierte Analyse nicht möglich. Es ist aber naheliegend, dass Studierenden weitere Lebens- und Berufserfahrungen sicher zugutekommen und beim Absolvieren einer Hochschulausbildung hilfreich sein können. Frage 3. Welche Chancen oder Bereicherung stellen jene Studierende aus Sicht des Ministeriums und aus Sicht der Hochschule dar? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen gilt: Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main weist darauf hin, dass Studierende mit Vorleistungen bzw. beruflich erworbenen Kompetenzen in den technischen Kursen und Werkstätten positiv auffallen. Die Frankfurt University of Applied Sciences weist bzgl. des im Studiengang Soziale Arbeit verwendeten AnKE-Verfahrens (Anrechnung der Kompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern auf den Bachelor Soziale Arbeit) auf Folgendes hin: Die Erzieher/-innen stellen für die Hochschule eine attraktive Studierendengruppe dar: Sie studieren zielorientiert, sind deshalb hoch motiviert und bewältigen das Studium schneller und auf jeden Fall im Rahmen der Regelstudienzeit . Sie bringen Praxiserfahrungen in die Lehre ein, was die Lehrveranstaltungen bereichert . Auch andere Studierende können von diesen Vorerfahrungen profitieren. Da diese Studierenden während des Anerkennungsjahres bereits im Beruf standen, bringen sie "Arbeitstugenden " mit ins Studium ein wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, und Verantwortungsbewusstsein, die ihnen bei der Bewältigung des Studiums zu Gute kommen. Indirekt können diese Studierenden für die Regelstudierenden eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Hochschule Fulda sieht eine Chance darin, dass Studierende mit beruflicher Vorerfahrung die Studieninhalte mit Praxisbeispielen bereichern und in einigen Fachgebieten tiefer gehende Kenntnisse/Kompetenzen einbringen können. Auch könnten Soft-Skills der beruflich Erfahrenen für die Studierenden, die Studiengruppe, das Studienprojekt oder Gremienarbeit vorteilhaft sein. Frage 4. Welche Anrechnungsmöglichkeiten gibt es für Vorleistungen bzw. beruflich erworbener Kompe- tenzen auf Hochschulstudiengänge an hessischen Hochschulen? (Bitte für die einzelnen Hochschulen und ihre Fachbereiche getrennt aufführen) Gemäß KMK-Beschluss vom 28.06.2002 wurde die Möglichkeit zur Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium eröffnet. Am 18.09.2008 hat die KMK beschlossen, dass die Hochschulen verpflichtet sind, von den bestehenden Möglichkeiten der Anrechnung Gebrauch zu machen und Verfahren und Kriterien für die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln. Diese Beschlusslage wurde in den "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" in der Fassung vom 04.02.2010 übernommen und konkretisiert (vgl. dazu auch das aktuelle Rundschreiben des Akkreditierungsrates zur "Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten" vom 19.12.2014). Studien- und Prüfungsordnungen müssen entsprechende Regelungen enthalten; ist das nicht der Fall, wird dies im Rahmen der regelmäßigen Akkreditierungsverfahren ab 01.01.2015 von den Akkreditierungskommissionen beauflagt. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen ermöglichen müssen, dass bis zur Hälfte der in einem Studium zu erwerbenden Leistungspunkte via Anrechnung erbracht werden können. Im Übrigen gilt: Nach § 16 Abs. 3 der Allgemeine Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) vom 19. April 2004 (Staatsanzeiger Nr. 25 vom 21. Juni 2004, S. 1998) in der Fassung der 4. Novelle vom 23. August 2012 (Satzungsbeilage IV/2012, S. 48 ff) werden berufspraktische Tätigkeiten auf Praktika angerechnet. Prüfungsleistungen werden nach §§ 16 Abs. 2, 16 Abs. 3 APB anerkannt, wenn die Kompetenzen im Wesentlichen übereinstimmen. Dies gilt auch für außerhalb der Hochschule erworbene Leistungen unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 6 HHG. Dies wird auch im Rahmen der Akkreditierung regelmäßig überprüft. Die Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen ist durch die Rahmenordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main universitätsweit einheitlich festgelegt. § 32 der Rahmenordnung muss in allen Ordnungen der Studiengänge umgesetzt werden: § 32 Anrechnung von außerhalb einer Hochschule erworbenen Kompetenzen: "Für Kenntnisse und Fähigkeiten, die vor Studienbeginn oder während des Studiums außerhalb einer Hochschule erworben wurden und die in Niveau und Lernergebnis Modulen des Studiums Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 7 äquivalent sind, können die CP der entsprechenden Module auf Antrag angerechnet werden. Die studiengangsspezifische Ordnung kann diejenigen Module benennen, bei denen in der Regel eine Anrechnung in Betracht kommt. Die Anrechnung erfolgt individuell durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag der oder des Modulverantwortlichen. Voraussetzung sind schriftliche Nachweise (z.B. Zeugnisse, Zertifikate) über den Umfang, Inhalt und die erbrachten Leistungen . Insgesamt dürfen nicht mehr als 50 % der im Studiengang erforderlichen CP durch Anrechnung ersetzt werden. Die Anrechnung der CP erfolgt ohne Note. Dies wird im Zeugnis entsprechend ausgewiesen." Die Justus-Liebig-Universität Gießen arbeitet zur Zeit daran, den entstandenen Regelungsbedarf hochschulweit durch eine einheitliche Regelung umzusetzen, die die Anerkennung von bis zu 50% der zu erbringenden Leistungspunkte gewährleistet und studiengangsspezifische Regelungen ermöglicht. Anrechnungen von außerhochschulisch erbrachten Leistungen erfolgen bislang auf Antrag an den entsprechenden Prüfungsausschuss und werden im Einzelfall entschieden. Gemäß § 19 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Bachelorstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 13. September 2010 können "nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, […] nur bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden." In den Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 ist in § 20 Abs. 2 lt. den Vorgaben der KMK geregelt: "Nachgewiesene Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind gem. Abs. 1 bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgegebenen Credits anzurechnen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen." Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main hat ein verbindliches Procedere für die Anrechnung von Vorleistungen entwickelt. Studierende beantragen die Anrechnung beim Prüfungsamt, das den Antrag, ggf. in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen , prüft und die Anrechnung gemäß der Lissabon-Konvention vornimmt. Das gilt für alle Fachbereiche, wobei für den Fachbereich 2 (Lehrämter, Wissenschaft und Komposition) noch die Anrechnung bei Lehramtsstudiengängen (Staatsexamen) hinzukommt. Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen allgemein ist für alle Fachbereiche gemäß den KMK-Vorgaben geregelt. Vorleistungen bzw. beruflich erworbene Kompetenzen können in beiden Fachbereichen (Produktgestaltung und Visuelle Kommunikation) der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main auf Antrag als Praktikum bzw. als einzelner Leistungsnachweis in technischen Kursen und/oder Werkstattkursen anerkannt werden. Im Bereich der grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge nutzt die Hochschule Darmstadt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit der Einzelfallanerkennung durch die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche. Speziell in den dualen Studiengängen findet eine enge Verzahnung von beruflicher Praxis mit dem Studium statt. Der Erwerb von Kompetenzen im Unternehmen wird dabei durch die Hochschule intensiv begleitet und betreut. Im Bereich der weiterbildenden Masterprogramme ermöglicht der Fernstudienmaster Elektrotechnik auf der Basis des §16 Abs. 2 HHG über ein Pilotprogramm "Vom Meister zum Master" den Zugang zum Master ohne ersten Hochschulabschluss auf der Basis von beruflich erworbenen Kompetenzen. Die rechtliche Grundlage für eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Module der Studiengänge wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences im Dezember 2012 geschaffen, indem sie in ihre Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen den § 22 neu einfügte, der die Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen regelt. Nach dem hochschulinternen sogenannten AAEK-Verfahren (Verfahren zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen) ist es Studierenden möglich, sowohl individuell als auch pauschal eine Anrechnung zu beantragen. Bei der individuellen Anrechnung werden von den Antragstellenden Lernergebnisse, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit, ehrenamtlichen oder familiären Engagements erworben wurden , individuell dokumentiert und belegt und im Rahmen einer Äquivalenzprüfung im jeweiligen Studiengang hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit überprüft. Bei der pauschalen Anrechnung werden zunächst bezogen auf eine Gruppe von Personen mit vergleichbaren Abschlüssen, wie z.B. Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule, Lern- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 ergebnisse im Rahmen einer Äquivalenzprüfung hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit auf spezifische Module des jeweiligen Studiengang identifiziert und für anrechnungsfähig befunden. Studierende , die der entsprechenden Personengruppe angehören, werden auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Belege diese Module pauschal angerechnet. Für den Studiengang Pflege wird ein dem AnKE-Verfahren (siehe Antwort zu Frage 3) ähnliches Verfahren entwickelt und voraussichtlich zum Wintersemester 2015/2016 erstmalig erprobt . An der Hochschule Fulda wird die Handhabung der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen in den Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule ausgeführt: §15 Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen "(1) Für Kompetenzen, die vor Studienbeginn oder während des Studiums außerhalb einer Hochschule erworben wurden, können die ECTS-Punkte der entsprechenden Module auf Antrag angerechnet werden, wenn die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten in Niveau und Lernergebnis den Modulen des Studiums, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind. Voraussetzung für die Anrechnung von ECTS-Punkten ist der Nachweis in einem vom Fachbereich beschlossenen und im Rahmen der Akkreditierung geprüften Verfahren. (2) Die Anrechnung der ECTS-Punkte erfolgt ohne Note und wird im Abschlusszeugnis entsprechend ausgewiesen. (3) In einem Studiengang können bis zu 50 % der ECTS-Punkte durch die Anrechnung ersetzt werden." Für die Anrechnung von Vorleistungen und beruflich erworbenen Kompetenzen gelten an der Technischen Hochschule Mittelhessen auf Grundlage des § 23 HHG und gem. §§ 14 und 23 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und für Masterprüfungsordnungen der Technischen Hochschule Mittelhessen: "§ 14: Außerhalb einer Hochschule oder staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf Antrag angerechnet werden, wenn die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Modulen oder Modulleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig und die Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung überprüft worden sind. Insgesamt dürfen nicht mehr als 50 % der im Studiengang erforderlichen Modulleistungen durch die Anrechnung ersetzt werden. (…) § 23: Studienbewerberinnen oder -bewerbern mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 HHG bzw. Studierenden, die auf andere Weise als durch ein Hochschulstudium besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erworben haben, die für die erfolgreiche Beendigung des Bachelorstudiums erforderlich sind, können nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung Module oder Modulleistungen erlassen oder nach § 14 (…) angerechnet werden." Frage 5. Gibt es Bestrebungen die Anrechnungsmöglichkeiten zu verbessern? Wenn ja, inwiefern? Die Anrechnungsmöglichkeiten werden gemäß den KMK-Beschlüssen und Vorgaben sowie der Rahmensetzungen für Akkreditierungen umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Sollen kürzere Studienzeiten ermöglicht werden, wenn Vorleistungen bzw. beruflich erworbener Kompetenzen vorhanden sind? Wenn nein, warum nicht? Werden Vorleistungen anerkannt, reduziert sich die zu erwerbende Anzahl an Leistungspunkten (CP) um den anerkannten Wert, ausgehend von 180 CP für einen Bachelor-Studiengang und 120 CP für einen Master-Studiengang. Bei einem festgesetzten Studienumfang von 30 CP pro Semester ergibt sich durch Anerkennung je nach Umfang der anzuerkennenden Leistungspunkte eine entsprechende formale Reduktion der Studiendauer. Eine Verkürzung der Studiendauer im Sinne der Einsparung ganzer Semester wird dadurch nicht zwingend erreicht. Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main weist darauf hin, dass sie eine Verkürzung der Studienzeit unter Anrechnung von Vorleistungen/beruflich erworbenen Kompetenzen nicht für sinnvoll hält. Die Form des Diplomstudiums an der Hochschule schreibe ein zehnsemestriges Studium vor. Dies sei notwendig, um dem künstlerisch-gestalterischen Entwicklungsprozess Rechnung zu tragen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1684 9 Frage 7. Wie werben die hessischen Hochschulen die Gruppe der beruflich Qualifizierten als potenzielle Studierende und welche strategischen Überlegungen gibt es bei der Akquise dieser Zielgruppe? Die Philipps-Universität Marburg, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main, die Hochschule Darmstadt und die Hochschule RheinMain verfolgen aktuell keine weiterführenden strategischen Überlegungen in dieser Frage. Auf den Webseiten des Studiensekretariats der Technischen Universität Darmstadt werden beruflich Qualifizierte besonders adressiert und finden unter dem Stichwort Studienberechtigung > Hochschulreife > Studienberechtigung für beruflich qualifizierte Studieninteressierte ein speziell für sie zugeschnittenes Informationsangebot. Die Goethe-Universität Frankfurt am Main informiert auf ihren Webseiten für Studieninteressierte unter der Rubrik Hochschulzugang ausführlich über die Möglichkeiten, als berufliche Qualifizierte/r an die Universität zu gelangen. Der Senat wird im Sommersemester die Zulassungsvoraussetzungen für die Grundständigen Studiengänge an der Goethe-Universität diskutieren und im Nachgang ggf. eine entsprechende Strategie beschließen. An der Justus-Liebig-Universität Gießen bietet die Zentrale Studienberatung intensive Beratungsangebote für beruflich Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Die wesentlichen Informationen sind unter http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/voraussetzungen/bq zusammengestellt. Ein spezifisches Bewerbungsangebot für diese Zielgruppe besteht darüber hinaus zurzeit nicht. Es existiert ein intensiver Informationsaustausch zwischen Universität Kassel, Handwerkskammer , Industrie- und Handelskammer zu diesem Thema. Die Allgemeine Studienberatung bietet eine spezielle Sprechstunde für beruflich Qualifizierte zur Information über Studien- und Anerkennungsmöglichkeiten . Weiterbildende Studienangebote - auch mit Masterabschluss - zielen auf spezielle Gruppen beruflich Qualifizierter. An der Frankfurt University of Applied Sciences erhält die Gruppe der beruflich Qualifizierten umfangreiche Informationen zu den Möglichkeiten der Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen, Studieren ohne Abitur usw. über die Homepage der Hochschule und insbesondere durch das vom ESF und BMBF geförderte Projekt MainCareer. Im Rahmen des Projektes MainCareer wurde die Broschüre "Studieren ohne Abitur" erstellt. Sie wurde für die Zielgruppe der Studieninteressierten mit beruflichen Vorbildungen konzipiert, die keine schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung haben und sich über die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte in Hessen informieren möchten. Die Kooperationen mit den Fachschulen für Sozialpädagogik im Rahmen des AnKE-Verfahrens (siehe Antworten zu Frage 3) tragen zur Verbesserung der Information der Zielgruppe der Erzieherinnen und Erzieher über den Studiengang Soziale Arbeit B.A. bei. Eine Zielgruppenanalyse an nahezu allen Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen machte das AnKEVerfahren dort bekannt. Im AnKE-Verfahren wurden Merkblätter zum Verfahren, Plakate, Flyer entwickelt und veröffentlicht und werden regelmäßig Beratungstermine und "AnKETogether " angeboten. Die Hochschulzeitung CAZ berichtet regelmäßig über das MainCareerProjekt und die dortigen Aktivitäten zur Öffnung der Hochschule. Im Bereich der Zentralen Studienberatung der Hochschule Fulda werden sämtliche Möglichkeiten des Hochschulmarketings und der zielgruppengerechten Ansprache genutzt. Die Technische Hochschule Mittelhessen informiert intensiv mittels Infoflyern, Broschüren und über ihre Homepage über die Möglichkeiten einer Studienaufnahme nach § 54 Abs. 2 Nr. 4 HHG sowie nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen. Siehe dazu z.B. unter: http://www.thm.de/pa/beruflich-qualifizierte. Diese Informationspolitik ist auch Ausdruck des Bemühens der Hochschule um mehr Studierende ohne "klassische" HZB. Dieser Zielsetzung folgend kooperieren einzelne Fachbereiche und Zentren hinsichtlich der möglichen Anrechnung von Leistungen mit Schulen oder Technikerschulen . Verträge mit diesen Institutionen sehen konkrete Anrechnungsmöglichkeiten vor. Wiesbaden, 17. April 2015 Boris Rhein