Kleine Anfrage der Abg. Angela Dorn, Ursula Hammann und Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 09.03.2015 betreffend Ausweisung von Kernflächen im Hessischen Staatswald und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Im Hessischen Staatswald sollen die so genannten Kernflächen, Flächen auf denen keine Bewirtschaftung stattfindet und wo sich die Natur entwickeln kann, ausgeweitet werden. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: Nach der Koalitionsvereinbarung für die 19. Legislaturperiode haben sich die die Regierungskoalition tragenden Parteien Ziele für die künftige Waldbewirtschaftung in Hessens Wäldern gesetzt und streben unter anderem an, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder bei der gesamten hessischen Waldfläche auf 5 % gesteigert wird. Der hessische Staatswald soll dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen und 8 % seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen. Im Hessischen Staatswald wurden im Jahr 2013 bereits insgesamt 19.754 Hektar Kernflächen aus der Nutzung genommen. Dies entspricht etwa 6 % der Baumbestandsfläche. Aus der Differenz zu 8 % ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund 5.800 Hektar, die darüber hinaus noch im Staatswald aus der Nutzung genommen werden sollen. Dies entspricht einer Gesamtstilllegungsfläche von 25.500 Hektar. Zur Umsetzung wurde der Landesbetrieb HessenForst beauftragt, Flächen zu identifizieren und dabei die Naturschutzverbände zu beteiligen. Die Vorgaben hierzu sind mit Erlass vom 21. Januar 2015 niedergelegt. Der Prozess soll bis zum 30. November 2015 abgeschlossen sein. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand bei der Ausweisung von Kernflächen im Hessischen Staatswald? Der Landesbetrieb Hessen-Forst hat nach den vom Ministerium vorgegebenen Kriterien Suchräume im Staatswald definiert und im Februar 2015 den Forstämtern landesweit den Auftrag erteilt, in diesen Suchräumen die Erweiterungsflächen anhand der konkreten örtlichen Anforderungen zu planen. Ergänzend zu diesen Suchräumen beziehen die Forstämter in ihre Planungsüberlegungen mit ein:  Vorschläge der Verbände aus dem bisherigen Kernflächenverfahren, soweit diese damals nicht berücksichtigt werden konnten.  Vorschläge der Forstämter aus dem bisherigen Verfahren, die damals als Priorität 2 eingestuft waren und nicht berücksichtigt werden konnten.  Aktuelle Vorschläge der anerkannten Naturschutzverbände. Derzeit laufen diese Planungsarbeiten in den Forstämtern. Frage 2. In welchen Zeitabschnitten wird die Landesregierung die Ausweisung der Kernflächen vornehmen und welchen Zeitraum sieht sie insgesamt für den Umsetzungsprozess vor? Die Planungen und Auswahlprozesse der Forstämter laufen bis Ende Mai 2015. Am 12. Juni 2015 wird der Landesbetrieb Hessen-Forst das bis dahin erarbeitete Flächenkonzept mit den Na- Eingegangen am 7. April 2015 · Ausgegeben am 9. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1706 07. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1706 turschutzvereinigungen, den Forstverbänden und mit Greenpeace erörtern. Unter Einbeziehung dieser Besprechungsergebnisse erfolgt danach die weitere Konkretisierung der Planung. Bis Ende November 2015 wird der Landesbetrieb Hessen-Forst das Auswahlergebnis dem Ministerium zur abschließenden Bestätigung vorlegen. Frage 3. Inwieweit sind die anerkannten Naturschutzverbände in den Planungs- und Umsetzungsprozess eingebunden? Auch dieser Auswahlprozess wird wieder in enger Zusammenarbeit mit den anerkannten Naturschutzverbänden und den lokalen Fachleuten aus den Reihen dieser Verbände durchgeführt werden . Es erfolgt eine mehrfache Beteiligung und Einbeziehung:  Die Forstämter beteiligen bei ihrem Planungs-und Auswahlprozess die örtlichen Vertreter und Fachleute der lokalen Naturschutzvereinigungen.  Der Landesbetrieb hat die Landesvorstände der anerkannten Naturschutzvereinigungen über den Planungs- und Auswahlprozess informiert und sie direkt gebeten, Flächenvorschläge der Landesbetriebsleitung oder den Forstämtern zuzuleiten, mit der Empfehlung, diese Vorschläge mit ihren lokalen Vertretern abzustimmen.  Im Juni wird die Landesbetriebsleitung das bis dahin erarbeitetet Flächenkonzept u.a. auch den anerkannten Naturschutzvereinigungen vorstellen und mit ihnen erörtern. Frage 4. Nach welchen konkreten Kriterien werden die Ausweisungsflächen gewählt? Der Planungs-und Auswahlprozess für die Kernflächenerweiterung erfolgt nach folgenden Kriterien :  Gesamtfläche: 5.800 Hektar,  Einige größere Flächen von 100 bis 500 Hektar,  Durchschnittsgröße der neu zu bildenden oder der arrondierten Flächen: 50 Hektar,  Mindestgröße der auszuwählenden Flächen: 10 Hektar,  Es sollen Altbestände, möglichst ab 140 Jahren, sowie unterschiedliche Waldentwicklungsphasen vertreten sein,  Konformität mit dem FSC-Standard zu Referenzflächen,  Soweit möglich Lage in Natura-2000-Gebieten. Frage 5. Welche Arten von Waldgesellschaften und welche Baumarten stellen bisher den überwiegenden Bestandteil der Kernflächen dar? Die nachfolgenden Übersichten zeigen für die bisher bis 2014 ausgewiesenen Kernflächen die Verteilung auf die Waldgesellschaften (Übersicht 1) und die Baumarten (Übersicht 2). Die Flächen sind Netto-Holzbodenflächen aus der Forsteinrichtung (ohne Wege und Gewässer, ohne Sukzessionsflächen), daher etwas niedriger als die Gesamtsumme aller bisherigen Kernflächen von 19.754 Hektar. Die Baumartenauswertung bezieht sich auf die Baumarten der Hauptschicht. Die Buche dominiert mit 47,6 %. Die Baumartenvielfalt einschließlich der Nadelholzanteile ergibt sich daraus, dass es sich selten um Reinbestände mit nur einer Baumart handelt, sondern überwiegend um Mischbestände mit mehreren Baumarten. Wiesbaden, 27. März 2015 In Vertretung:Dr. Beatrix Tappeser Anlagen ____ ____ ____ Anlage 1 Übersicht 1 Waldgesellschaften BEZEICHNUNG Fläche (ha) Anteil % Hainsimsen-Buchenwald mit Traubeneiche 7.120,8 36,9 Waldmeister-Buchenwald 2.796,9 14,5 montaner Hainsimsen-Buchenwald 2.145,5 11,1 Sternmieren-Hainbuchen/Stieleichen-Wald 1.833,3 9,5 montaner Waldmeister-Buchenwald 1.128,3 5,9 Flattergras-Buchenwald 711,9 3,7 Tieflagen- Hainsimsen-Buchenwald mit Traubeneiche 575,3 3,0 Rasenschmielen-Buchen-/Stieleichenwald 369,4 1,9 Buchen/Stieleichenwald 359,7 1,9 Eschen/Bergahorn-Schlucht- und Blockwald 340,3 1,8 Tieflagen- Waldmeister-Buchenwald 235,2 1,2 montaner Waldschwingel-Buchenwald 224,4 1,2 Buchen/Traubeneichenwald 216,4 1,1 Schwarzerlenbruch 170,3 0,9 Moorbirken/Erlenbruch 154,6 0,8 Waldgersten-Buchenwald 149,4 0,8 Heidelbeer-Traubeneichen/Buchenwald 123,9 0,6 Seggen- bzw. Blaugras Buchenwald, Felsenahorn-Eichenwald 103,9 0,5 Eschen-/Erlenwald 86,8 0,5 Tieflagen- Flattergras-Buchenwald 85,0 0,4 Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwald 83,7 0,4 Birkenbruch 58,2 0,3 Rasenschmielen-Hainsimsen-Buchenwald 57,8 0,3 Tieflagen- Heidelbeer-Traubeneichen/Buchenwald 28,4 0,1 Tieflagen- Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwald 28,2 0,1 montaner Heidelbeer-Buchenwald 23,2 0,1 Pfeifengras-Birken-/Stieleichenwald 16,5 0,1 Birken-Traubeneichenwald 15,8 0,1 montaner Waldmeister- (Waldschwingel-) Buchenwald 11,8 0,1 Seggen- und Blaugras-Buchenwald 6,9 0,0 montaner Waldgersten-Buchenwald 4,5 0,0 Rasenschmielen-Eschen-/Bergahorn-/Buchenwald 4,1 0,0 Birken-Stieleichenwald 1,4 0,0 1 Anlage 2 Übersicht 2 Baumarten Baumart Anteil der Flächen in der Hauptschicht (ha) Anteil % Buche 9.191,1 47,6 Eiche 3.703,7 19,2 Fichte 1.322,5 6,9 Kiefer 1.004,8 5,2 Esche 884,9 4,6 Hainbuche 568,3 2,9 Erle 536,5 2,8 Eur. Lärche 460,4 2,4 Ahorn 381,4 2,0 Weide 320,1 1,7 Pappel 259,2 1,3 Birke 258,6 1,3 Douglasie 93,0 0,5 Linde 82,9 0,4 Vogelkirsche 53,3 0,3 Eberesche 31,5 0,2 Ulme 26,3 0,1 Aspe 21,7 0,1 Robinie 17,6 0,1 Schwarznuß 15,9 0,1 Roteiche 12,4 0,1 Kastanie 9,6 0,0 Schwarzkiefer 9,1 0,0 Wildobst 7,6 0,0 Tanne 5,4 0,0 Elsbeere 5,4 0,0 Strobe 4,6 0,0 Jap. Lärche 2,5 0,0 Sitkafichte 0,9 0,0 Sonst. Laubholz 0,6 0,0 Tsuga 0,1 0,0 Seite 2 von 2