Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 10.03.2015 betreffend Verbundschulen in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Das Hessische Schulgesetz sieht vor, dass Schulen mehrere Standorte haben können, wenn diese Organisationsform eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit sichert und fördert (Verbundschulen). Vorbemerkung des Kultusministers: Die Möglichkeit für Schulträger, gemäß § 11 Abs. 8 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) Schulen zu Verbundschulen zusammenzuschließen, dient insbesondere dem Ziel, Grundschulstandorte in der Fläche zu sichern. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen in den ländlichen Regionen Hessens kann so ein regional gut ausgebautes Angebot sowie eine hohe Qualität des Unterrichts erreicht werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Verbundschulen gibt es in welchen Städten bzw. Gemeinden in Hessen und mit wie vie- len Standorten? Eine nach Städten bzw. Gemeinden des Hauptstandorts gegliederte Übersicht über die Schulen kommunaler Schulträger mit mehreren Standorten, Stand Schuljahr 2014/15, ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2. Welche Verbundschulen sind derzeit in Planung, in welchen Kommunen befinden sich diese und wie viele Standorte umfassen die geplanten Verbundschulen jeweils? In der Anlage 2 wird dargestellt, welchen Planungen und Schulorganisationsmaßnahmen der Schulträger zur Errichtung von Verbundschulen zum Schuljahr 2015/16 oder einem späteren Zeitpunkt zugestimmt wurde. Darüber hinaus liegen dem Kultusministerium aktuell keine Schulentwicklungspläne von Schulträgern zur Prüfung vor, welche die Bildung von Verbundschulen in ihren Planungsgebieten vorsehen. Frage 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass die Leitung und Organisation einer Verbundschule durch den Schulbetrieb an mehreren Standorten mit einem erheblichen Mehraufwand zur Koordinierung verbunden ist? Die Verbundschule gewährleistet Unterricht und Betreuung vor Ort; Teamarbeit und Fachkonferenzarbeit werden auf eine fachlich breitere Grundlage gestellt (Qualitätsentwicklung), im Kollegium erfolgt eine Erweiterung der fachspezifischen Kompetenzen, die Möglichkeiten zur Abdeckung des Vertretungsunterrichts werden verbessert, die zentrale Übernahme von organisatorischen und pädagogischen Aufgaben durch eine Schulleitung entlastet kleine Systeme. Hier sind deutliche Synergieeffekte zu verzeichnen. Die Standorte bleiben für den Unterricht erhalten, davon ist einer der Verwaltungssitz, an dem Aufgaben gebündelt werden. Während viele Aufgaben effizienter bearbeitet werden können (z.B. Elternabende/Elternarbeit, Gestaltung des Vertretungsunterrichts, Entwicklung von Schulcurricula), erfolgt eine Zunahme Eingegangen am 5. Mai 2015 · Ausgegeben am 8. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1713 .05 .05 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1713 von Koordinationsaufgaben für die Schulleitung, die dafür allerdings auf ein größeres Team zurückgreifen kann (Vergabe des Schuldeputats) und durch einen Standortzuschlag entlastet wird. Frage 4. Wie reagiert die Landesregierung auf einen solchen Mehraufwand? Die Landesregierung gewährt Verbundschulen eine standortbezogene Zuweisung und einen Standortzuschlag für zusätzliche Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Ferner ist geplant, die Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern schon vor Beginn der Amtsübernahme zu intensivieren. Frage 5. Erhalten diese Schulen beispielsweise zusätzliche Deputatsstunden oder eine erhöhte Lehrkräfte- zuweisung? Bei Verbundschulen erhöht sich das Deputat für Schulleiterinnen und Schulleiter (Leiterdeputat) für jeden weiteren genehmigten Standort um drei Wochenstunden. Voraussetzung für die Gewährung ist ein paralleles Schulformangebot an den Standorten. Frage 6. Erhalten Lehrkräfte, die an mehreren Schulstandorten unterrichten, ihre Fahrtkosten ersetzt und wenn nein, warum nicht? Lehrkräften, die an mehreren Schulstandorten unterrichten, stehen Reisekostenerstattungen gemäß dem Hessischen Reisekostengesetz zu. Frage 7. Werden diesen Lehrkräften die Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkannt? Gemäß der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung) vom 28.06.2012, § 8 Abs. 1 und 2 erhalten Lehrkräfte, die an mehreren Schulen eingesetzt oder an Schulen, die in räumlich entfernten Gebäuden untergebracht sind, für die dadurch bedingte zusätzliche Belastung, insbesondere Wegezeiten und Teilnahme an Konferenzen, eine oder zwei Wochenstunden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet. Frage 8. Wie gedenkt die Landesregierung den Aufbau von Verbundschulen zu fördern? Das Vorhalten des Schulangebots ist Aufgabe des Schulträgers. Obgleich der demografische Wandel den Schulträger vor große Herausforderungen stellt, hat dieser mit seiner Schulentwicklungsplanung ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sicherzustellen (vgl. § 145 Abs. 3 HSchG). Mit dem Konzept der Verbundschule unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Bewältigung dieser Aufgabe und bietet ein Instrument zum Erhalt von Standorten. Die Errichtung einer Verbundschule ist gemäß § 146 HSchG eine Organisationsmaßnahme und muss ihre Grundlage in einem vom Kultusministerium genehmigten Schulentwicklungsplan des Schulträgers haben. Wiesbaden, 23. April 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu Kl. Anfr. 19/1713  Schulen kommunaler Schulträger mit mehreren Standorten, Stand Schuljahr 2014/2015 Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinde/Stadt Schulen Standorte Fulda Gesamtergebnis 6 14 Fulda 3 7 Hosenfeld 1 2 Hünfeld 1 2 Petersberg 1 3 Hersfeld-Rotenburg Gesamtergebnis 6 12 Bad Hersfeld 2 4 Bebra 1 2 Heringen 1 2 Hohenroda 1 2 Rotenburg a. d. Fulda 1 2 Kassel Gesamtergebnis 4 8 Baunatal 1 2 Hofgeismar 1 2 Immenhausen 1 2 Oberweser 1 2 Kassel, Stadt Kassel 2 4 Schwalm-Eder-Kreis Gesamtergebnis 6 14 Frielendorf 1 4 Fritzlar 2 4 Knüllwald 1 2 Willingshausen 2 4 Waldeck-Frankenberg Gesamtergebnis 13 29 Bad Arolsen 1 2 Bad Wildungen 2 4 Battenberg 1 2 Burgwald 1 2 Frankenberg 1 2 Korbach 2 5 Lichtenfels 1 3 Twistetal 1 2 Waldeck 2 5 Willingen 1 2 Werra-Meißner-Kreis Eschwege 1 2 Wetteraukreis Gesamtergebnis 9 19 Bad Nauheim 2 4 Bad Vilbel 2 4 Friedberg 1 2 Münzenberg 1 2 Niddatal 1 3 Rockenberg 1 2 Wöllstadt 1 2 Gießen Hungen 1 2 Anlage 1 zu Kl. Anfr. 19/1713  Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinde/Stadt Schulen Standorte Lahn-Dill-Kreis Gesamtergebnis 4 9 Dietzhölztal 1 2 Eschenburg 1 2 Herborn 1 3 Wetzlar 1 2 Limburg-Weilburg Gesamtergebnis 8 19 Dornburg 2 5 Hadamar 2 5 Runkel 1 3 Waldbrunn 2 4 Weilmünster 1 2 Marburg-Biedenkopf Gesamtergebnis 13 29 Biedenkopf 1 2 Cölbe 1 2 Kirchhain 1 2 Marburg 3 7 Neustadt 1 2 Rauschenberg 1 2 Stadtallendorf 3 6 Steffenberg 1 3 Wetter 1 3 Vogelsbergkreis Gesamtergebnis 2 4 Schotten 1 2 Schwalmtal 1 2 Darmstadt, Stadt Darmstadt 1 3 Frankfurt am Main, Stadt Frankfurt am Main 3 6 Offenbach am Main, Stadt Offenbach am Main 3 7 Wiesbaden Wiesbaden 2 4 Bergstraße Gesamtergebnis 2 4 Biblis 1 2 Mörlenbach 1 2 Groß-Gerau Groß-Gerau 1 2 Main-Kinzig-Kreis Gesamtergebnis 2 4 Bruchköbel 1 2 Linsengericht 1 2 Main-Taunus-Kreis Kelkheim 1 2 Offenbach Gesamtergebnis 7 14 Dreieich 1 2 Hainburg 1 2 Neu-Isenburg 2 4 Rödermark 1 2 Seligenstadt 2 4 Land Hessen 97 211 Anlage 2 zu Kl. Anfr. 19/1713 Das Kultusministerium hat folgenden Planungen und Schulorganisationsmaßnahmen von Schulträgern zur Errichtung von Verbundschulen zum Schuljahr 2015 / 2016 oder später zugestimmt: Schulträger (Verwaltungs-)Standort Maßnahme Schuljahr Main-Kinzig-Kreis Grundschule Sterbfritz (G), Sinntal-Sterbfritz Zusammenlegung mit den Grundschulen Sinntal-Sannerz, -Mottgers, -Weichersbach, -Oberzell und -Züntersbach zu einer Verbundschule spätestens 2015/16 Grundschule Altengronau (G), Sinntal- Altengronau Zusammenlegung mit der Grundschule Steinau-Marjoß zu einer Verbundschule spätestens 2015/16 Landrückenschule (G), Schlüchtern-Wallroth Zusammenlegung mit der Grundschule Steinau-Hintersteinau zu einer Verbundschule spätestens 2015/16 Grundschule Romsthal (G), Bad-Soden-Salmünster Zusammenlegung mit der Grundschule Kerbersdorf zu einer Verbundschule spätestens 2015/16 Schwalm-Eder-Kreis Schule am Metzenberg (G), Schrecksbach Zusammenlegung mit der GeorgAugust -Zinn-Schule, SchrecksbachRöllshausen , zu einer Verbundschule 2015/16 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gansbachtalschule Lixfeld (G), Angelburg-Lixfeld Zusammenlegung mit der Grundschule Angelburg-Gönnern zu einer Verbundschule 2016/17 1713_Anlagen.pdf KA1713Anlage1 KA1713Anlage2