Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 16.03.2015 betreffend neuer Tunnel an der A 66 bei Neuhof und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Am 13. September 2014 wurde nach neunjähriger Bauzeit der Tunnel an der A 66 zwischen den Anschlussstellen Neuhof-Süd und Neuhof-Nord für den Verkehr übergeben. Der damit vollzogene Lückenschluss ist ein Gewinn für die gesamte Region. Dennoch mehren sich die Fragen danach, warum die Geschwindigkeitsbegrenzungen in einem neuen Tunnel vergleichsweise so gering gehalten werden. In der Regel liegen diese bei 60 km/h in Ausnahmefällen bei 80 km/h. Außerdem gibt es Beschwerden über mangelnden Radioempfang im Tunnel. Gerade in Tunneln ist aber bei einem möglichen Stau der Radioempfang eine wichtige Sicherheitseinrichtung für die Autofahrer. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Nach welchen Kriterien werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Tunnel Neuhof fest- gelegt? Um einen möglichst sicheren und störungsfreien Verkehrsablauf im Tunnel zu gewährleisten, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 80 km/h angeordnet. Grundlage für diese Entscheidung ist unter anderen die bundesweit geltende Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT). Frage 2. Ist es geplant im Laufe der Zeit die Geschwindigkeitsbegrenzung evtl. zu erhöhen? Eine Anhebung der Geschwindigkeit ist nicht geplant. Frage 3. Wenn bauliche Gründe dem entgegenstehen, welche sind das? Die Anordnungen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Tunneln ist nur dort vorgesehen, wo ein Tunnel einen durchgehenden Seitenstreifen aufweist und weitere Bedingungen der Beleuchtungs- und Lüftungssteuerung erfüllt sind. Frage 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Radioempfang innerhalb des Tunnels aus Sicherheitsgründen sichergestellt werden sollte? Frage 5. Welche technischen Voraussetzungen sind dazu notwendig? Frage 6. Warum sind diese bislang nicht vollzogen worden? Frage 7. Gibt es Pläne diese nachzuholen? Frage 8. Bis wann wird dies voraussichtlich zu erwarten sein? Die Fragen 4 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte ein Radioempfang innerhalb des Tunnels möglich sein, deshalb wird auch ein Radiokanal durch den Bauherrn finanziert. Weitere Radiokanäle sind Eingegangen am 21. April 2015 · Ausgegeben am 27. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1739 21. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1739 durch die Sendeanstalten zu finanzieren. In Hessen strahlen jeweils der Hessische Rundfunk und Radio/Tele FFH ihren Verkehrsfunksender mit den meisten Hörern (HR 3 und FFH) im Tunnel aus. Darüber hinaus besteht bei den Sendeanstalten kein Interesse weitere Kanäle einzuspeisen. Seit Verkehrsfreigabe sind beide Radiosender störungsfrei im Tunnel zu empfangen. Wiesbaden, 10. April 2015 Tarek Al-Wazir