Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 16.03.2015 betreffend Beschaffenheit der Salzhalden des Kalibergbaus und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Aufstandsflächen der Salzhalden sind in der Vergangenheit nicht immer technisch vorbereitet worden, um das Eindringen von Sickerwasser zu verhindern. Auch gibt es Vermutungen, dass nicht immer nur Rückstandssalze aus der Kalisalzaufbereitung aufgehaldet wurden. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die Aufhaldung der bei der Kalirohsalzaufbereitung anfallenden festen Rückstände erfolgte und erfolgt im Rahmen der hierfür erforderlichen behördlichen Zulassungen. Die einzuhaltenden Anforderungen richteten und richten sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Mit dem Stand der Technik entwickelten sich die Anforderungen an die Aufhaldung im Lauf der Zeit fort. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie groß ist die jeweilige Aufstandsfläche der derzeit betriebenen bzw. der stillgelegten Salzhal- den des Kalibergbaus? Halde Aufstandsflächen Ende 2014: Hattorf ..........................................................82,0 ha Wintershall Halde IV ........................................94,5 ha Wintershall Halde III (stillgelegt) ........................... 6,4 ha Neuhof- Ellers ................................................84,0 ha Frage 2. Wie groß ist der jeweilige Anteil (absolut und in %) der durch technische Maßnahmen verdichte- ten Aufstandsflächen? Hattorf ohne techn. Verdichtung ca. 58 ha 71 v.H. mit techn. Verdichtung ca. 24 ha 29 v.H. Wintershall Halde IV ohne techn. Verdichtung ca. 43,5 ha 46 v.H. mit techn. Verdichtung ca. 51,0 ha 54 v.H. Wintershall Halde III ohne techn. Verdichtung ca. 6,4 ha 100 v.H. Neuhof- Ellers ohne techn. Verdichtung ca. 45 ha 54 v.H. mit techn. Verdichtung ca. 39 ha 46 v.H. Eingegangen am 14. April 2015 · Ausgegeben am 16. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1740 14. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1740 Frage 3. Welche Durchlässigkeitsbeiwerte weisen die jeweiligen verdichteten bzw. unverdichteten Aufstandsflächen auf? Hattorf ohne techn. Verdichtung kf = 1 x 10-8 m/s bis 1 x 10-10 m/s mit techn. Verdichtung kf = 1 x 10-9 m/s bis 1 x 10-10 m/s Wintershall Halde IV ohne techn. Verdichtung kf = 1 x 10-8 m/s bis 1 x 10-9 m/s mit techn. Verdichtung kf = 1 x 10-9 m/s Wintershall Halde III ohne techn. Verdichtung kf = 1 x 10-8 m/s bis 1 x 10-9 m/s Neuhof Ellers ohne techn. Verdichtung kf = 1 x 10-7 m/s mit techn. Verdichtung kf = 1 x 10-8 m/s bis 1 x 10-9 m/s Frage 4. Wurden bzw. werden auf den derzeit betriebenen bzw. der stillgelegten Salzhalden nur Rück- standssalze aus der Kali-Aufbereitung abgelagert oder wurden bzw. werden auch andere Abfälle unter, innerhalb oder auf den vorgenannten Salzhalden abgelagert? Sowohl auf den betriebenen Halden der Standorte Hattorf und Wintershall sowie des Standortes Neuhof- Ellers als auch auf der 1976 stillgelegten Halde Wintershall III wurden und werden nur feste bergbauliche Abfälle der Kalirohsalzaufbereitung abgelagert. Frage 5. Falls auch andere Abfälle abgelagert wurden oder werden: In welchen der vorgenannten Halden wurden a) in welchem Zeitraum, b) welche Abfälle (Abfallbezeichnung, Abfallschlüsselnummer), c) in welcher Menge in welchen Haldenbereichen eingebaut? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 6. Auf welcher Rechtsgrundlage und wann wurden die in Nr. 2 nachgefragten Ablagerungen auf den derzeit betriebenen bzw. der stillgelegten Salzhalden zugelassen? Hattorf  Gewerbepolizeilicher Genehmigungsantrag vom 27. Juni 1918, Urkunde vom 21. Juli 1920 "Chlorkaliumfabrik mit Rückstandshalde",  Rahmenbetriebsplan vom 23. November 1976, zugelassen am 29. Dezember 1977,  Rahmenbetriebsplan vom 30. Mai 2000, planfestgestellt am 25. November 2004. Wintershall Halde IV:  Rahmenbetriebsplan vom 21. Mai 1974, zugelassen am 04. Juni 1975,  Rahmenbetriebsplan vom 09. Dezember 1988, zugelassen am 05. Juli 1995. Wintershall Halde III: Betriebsplan der Gewerkschaft Wintershall für die Übertagebetriebe vom 27. April 1953 mit der Zulassungsverfügung des Bergamtes Kassel vom 15. Juli 1953. Nach Inbetriebnahme der Halde IV am 8. September 1976 ist die Aufhaldung auf die Halde III eingestellt worden. Neuhof- Ellers  Gesamtbetriebsplan vom 20. Oktober 1954. zugelassen am 01. Juli 1954,  Betriebsplan vom 05. März 1955, zugelassen am 04. April 1955,  Betriebsplan vom 26. November 1957, zugelassen 21. August 1958,  Betriebsplan vom 30. Dezember 1963, zugelassen am 08 Oktober 1964,  Rahmenbetriebsplan vom 23. Mai 1979, zugelassen am 21. September 1982,  Rahmenbetriebsplan vom 09. März 2000, planfestgestellt am 24. April 2003. Wiesbaden, 2. April 2015 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser