Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 20.03.2015 betreffend Planfeststellungsverfahren im Straßenbau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Gibt es eingeleitete Planfeststellungsverfahren für Bundes- oder Landesstraßen, die nach dem 01.02.2014 nicht fortgesetzt worden sind? Frage 2. Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Frage 3. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Verfahren nicht fortgesetzt werden? Frage 4. Wann werden die Verfahren wieder fortgesetzt werden? Frage 5. Sind die betroffenen Städte und Gemeinden jeweils von der Nichtweiterführung der Verfahren in Kenntnis gesetzt worden? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eingestellt wurde das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Teilortsumgehung der Stadt Friedberg. Das Land hatte der Stadt die Vorfinanzierung nach KIM II angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot nicht angenommen, so dass für das Projekt keine Finanzierungsperspektive besteht. Das Verfahren wird nicht fortgesetzt. Die Stadt Friedberg wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Frage 6. Ist in den Fällen, in denen der Bund Baulastträger ist, dieser über diesen Umstand informiert worden und hat der Bund der Verfahrensweise zugestimmt? Planfeststellungsverfahren, in denen der Bund Baulastträger ist, wurden nicht eingestellt. Insofern bestand kein Anlass zur Information. Wiesbaden, 20. April 2015 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 28. April 2015 · Ausgegeben am 29. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1766 28. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG