Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 11.03.2014 betreffend Betreuungsangebote an hessischen Grundschulen und Realisierung des Pakts für den Nachmittag und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Grundschulen, die über ein Betreuungsangebot verfügen, seit dem Schuljahr 1998/1999 in Hessen entwickelt und von welchem Träger werden diese angeboten? Die Hessische Landesregierung beteiligt sich an der Finanzierung der Betreuungsangebote mit einer pauschalen Zuwendung pro Schule und Haushaltsjahr in Höhe von 5.112,92 €. Diese Zuwendung können die Schulträger den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechend vor Ort flexibel verteilen. Ausschließlich der Schulträger entscheidet über die Einrichtung bzw. über die Trägerschaft der einzelnen Angebote; daher sind vom Hessischen Kultusministerium keine Aussagen über den jeweiligen Träger möglich. Die Anzahl der eingerichteten Angebote an Grundschulen je Schuljahr sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Schuljahr Anzahl der eingerichteten Angebote an Grundschulen* 2001/2002 867 2002/2003 946 2003/2004 1.005 2004/2005 1.016 2005/2006 1.035 2006/2007 1.051 2007/2008 1.068 2008/2009 1.079 2009/2010 1.089 2010/2011 1.098 2011/2012 1.111 2012/2013 1.108 2013/2014 1.102 * Die Zahlen beziehen sich auf eine jährliche Umfrage zum Schuljahresbeginn bei den Schulträgern. Eingegangen am 25. April 2014 · Ausgegeben am 2. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/177 25. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/177 Frage 2. Wie viele Schulen verfügen derzeit über ein Ganztagsangebot (aufgeschlüsselt nach Grundschul- und Sekundarbereich I sowie Profil)? Im Schuljahr 2014/2015 verfügen insgesamt 916 Schulen von 1.691 allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I einschließlich der Förderschulen in Hessen über ein Ganztagsangebot. Als Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 arbeiten 379 Grundschulen und verbundene Grundschulen sowie 317 weiterführende Schulen der Sekundarstufe I und 59 Förderschulen. Als Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 arbeiten 31 Grundschulen und verbundene Grundschulen sowie 44 weiterführende Schulen der Sekundarstufe I und 4 Förderschulen. Als Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 3 arbeiten 6 Grundschulen und verbundene Grundschulen sowie 17 weiterführende Schulen der Sekundarstufe I und 59 Förderschulen. Frage 3. Welchen Zeitplan und Maßnahmenkatalog verfolgt die Landesregierung, um den Pakt für den Nachmittag gemeinsam mit den Kommunen, Schulen, Vereinen und Kirchen auf den Weg zu bringen? Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4, 5, 6 und 8 zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die Planung und weitere Umsetzung des "Pakts für den Nachmittag" wird zurzeit in Gesprächen zwischen dem Hessischen Kultusminister und den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Für den Mai 2014 ist hierzu eine gemeinsame Sitzung der Kulturausschüsse der Spitzenverbände geplant, um gemeinsam mit dem Kultusministerium Eckpunkte der Umsetzung zu beraten. Erst in der Folge wird es möglich sein, Einzelheiten zur Planung und Umsetzung des "Pakts für den Nachmittag" festzulegen. Frage 4. Von welchem finanziellen Mehrbedarf und welchem Mehrbedarf an Stellen geht die Landesre- gierung für die Realisierung ihrer Zielsetzung aus, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr ein Betreuungsangebot im Rahmen des "Pakts für den Nachmittag" zu realisieren (aufgeschlüsselt nach finanziellen Mehrbedarf für die Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm, dem Betreuungsangebot und insgesamt)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5. In welcher Höhe prognostiziert die Landesregierung in ihrer derzeitigen Planung die Beteili- gungskosten der Kommunen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 6. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann bereitstellen, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und notwendigen Ressourcen für eine Betreuung von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung hinsichtlich der erforderlichen Aufwendungen der Kommunen die Frage der Konnexität? Bei den Angeboten der Schulträger und Kommunen handelt es sich um freiwillige Leistungen, daher ist die Frage der Konnexität hier nicht berührt. Frage 8. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ein qualitativ und pädagogisch hochwertiges Bildung- und Betreuungsangebot sicherzustellen, in dem eine Hausaufgabenbetreuung integriert ist, die es ermöglicht, dass die Kinder und Jugendliche mit fertigen Hausaufgaben nach Hause gehen und so am Nachmittag Freizeit für Vereine, ehrenamtliches Engagement oder Entspannung haben? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Wiesbaden, 14. April 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz