Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 24.03.2015 betreffend Sanierung der Landesstraße 3147 zwischen Melsungen/Günsterode und Hessisch Lichtenau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/389 hat die Hessische Landesregierung den unbefriedigenden Zustand der L 3147 zwischen Melsungen/Günsterode und Hessisch Lichtenau bestätigt. Weiterhin wurde für die Umsetzung baulicher Maßnahmen auf das Haushaltsjahr 2015 verwiesen. Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 ist vom Hessischen Landtag nunmehr verabschiedet worden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat sich an dem unbefriedigenden Verkehrszustand der L 3147 zwischen Melsungen/Günsterode und Hessisch Lichtenau etwas verändert? Am Zustand der L 3147 hat sich nichts verändert. Frage 2. Stehen Haushaltsmittel für die Behebung dieses unbefriedigenden Zustandes für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung? Im Haushaltsjahr 2015 stehen für die Sanierung der L 3147 zwischen Melsungen/Günsterode und Hessisch Lichtenau keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Frage 3. Wenn nein, warum nicht? Die im Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für neue Maßnahmen wurden überwiegend mit Projekten aus dem Straßenbauprogramm der Jahre 2013/2014 verplant. Diese Vorhaben, die nach objektiven fachlichen Kriterien festgelegt wurden, werden im Landesstraßenbauprogramm 2015 mit Priorität berücksichtigt. Aus diesem Grund stehen für weitere Vorhaben 2015 nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung. Frage 4. Was gedenkt die Hessische Landesregierung konkret zur Verbesserung der unbefriedigenden Verkehrssituation in dem oben beschriebenen Verkehrsabschnitt zu tun? Frage 5. Von welcher zeitlichen Perspektive muss man ausgehen, damit es zu einer Verbesserung dieser unbefriedigenden Verkehrssituation kommt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für die Bauprogramme der nächsten Jahre ist die Fortschreibung der Dringlichkeitsreihung maßgebend, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen. Die L 3147 zwischen Melsungen/Günsterode und Hessisch Lichtenau wird dabei mit bewertet. Voraussetzung für die Aufnahme einer Maßnahme in das Hessische Bauprogramm ist eine hohe Priorität. Wiesbaden, 7. Mai 2015 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 20. Mai 2015 · Ausgegeben am 22. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1779 20. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG