Kleine Anfrage des Abg. Gremmels (SPD) vom 11.03.2014 betreffend Umweltlotterie und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welchen Sinn und Zweck verfolgt die Landesregierung mit der Einführung einer sogenannten Umweltlotterie in Hessen? Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes benötigen entsprechende finanzielle und vor allem zielgerichtete Unterstützung. Mit der Einführung einer Umweltlotterie in Hessen wollen wir zusätzliche Finanzmittel zur Förderung einer umweltgerechten, zukunftsfähigen Entwicklung akquirieren. Frage 2. a) In welchen Bundesländern gibt es bereits Umweltlotterien? Staatliche Umweltlotterien (jeweils BINGO - Die Umweltlotterie) werden in folgenden Ländern veranstaltet: Bremen (seit 2009), Hamburg (seit 2002), Mecklenburg-Vorpommern (seit 2001), Niedersachsen (seit 1997), Sachsen-Anhalt (seit 2007), Schleswig-Holstein (seit 1998). Frage 2. b) Welche Erfahrungen wurden in diesen Bundesländern mit der Umweltlotterie gemacht? Gemäß Aussage der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung ist "BINGO - Die Umweltlotterie “ die erfolgreiche Kombination einer Lotterie mit einer wöchentlichen, einstündigen TV-Livesendung im NDR, sonntags 17.00 bis 18.00 Uhr. In der Infotainment-Sendung wird neben der Ziehung der Gewinnzahlen auch über geförderte Projekte aus dem Bereich der Destinatäre berichtet, sodass für das im Mittelpunkt der Förderung stehende ehrenamtliche Engagement für den Natur- und Umweltschutz eine zusätzliche Würdigung und Werbung erzielt werden. Nach Auskunft der Stiftung erzielt die Umweltlotterie 300.000 bis 600.000 Losverkäufe pro Woche. Die Umsätze schwanken in Abhängigkeit von der Höhe des Jackpots und der Jahreszeit. Die Einführung dieser Lotterie war nach Auskunft der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung nicht mit Umsatzrückgängen bei anderen Lotterien verbunden. Als ursächlich hierfür wird das Erreichen neuer Zielgruppen angesehen. Die Einnahmen werden wie folgt verwendet: 40 % Gewinnausschüttung, ca. 25 % Destinatäre (in Mecklenburg-Vorpommern rd. 35 %), 18,4 % laufende Kosten, 16,6 % Lotteriesteuer. Frage 2. c) Welche Einnahmen wurden in diesen Bundesländern mit der Umweltlotterie erzielt? In den entsprechenden Ländern wurden mit der Umweltlotterie die nachfolgenden Erträge zur Verfügung gestellt: 2011 2012 2013 Bremen 240.000 € 250.000 € 263.000 € Hamburg 676.000 € 623.000 € 737.000 € Mecklenburg-Vorpommern 1.620.000 € 1.566.000 € 1.709.000 € Niedersachsen 9.266.000 € 8.706.000 € 9.502.000 € Sachsen-Anhalt 1.542.000 € 1.405.000 € 1.457.000 € Schleswig-Holstein 2.537.000 € 2.390.000 € 2.488.000 € Eingegangen am 5. Juni 2014 · Ausgegeben am 10. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/178 05. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/178 Frage 3. Mit welchen Einnahmen rechnet die Landesregierung durch die Umweltlotterie in Hessen? Für die Einführung einer Umweltlotterie bedarf es sorgfältiger und umfangreicher Vorarbeiten, mit denen im Umweltministerium begonnen wurde. Eine konkrete Beantwortung der Frage kann erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Ausgestaltung der Umweltlotterie in Hessen hinreichend konkretisiert ist. Frage 4. Welche Destinatäre würden aus den Einnahmen einer hessischen Umweltlotterie in welcher Weise profitieren? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5. Welche Auswirkungen hätte eine Umweltlotterie in Hessen auf den Umsatz des bestehenden Lot- to-Toto-Systems und damit auf dessen Destinatäre? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 20. Mai 2014 Priska Hinz