Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 26.03.2015 betreffend juristische Auseinandersetzungen um Honorarforderungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KVH) mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. Die KVH verteilt unter Beachtung der regionalen Euro-Gebührenordnung, der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie des Verteilungsmaßstabs die Gesamtvergütungen an die Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren und ermächtigte Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, getrennt für die Bereiche der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung. Die Honorarbescheide können mit Widerspruch und Klage angefochten werden. Die KVH führt nach eigener Aussage keine Statistiken, denen die Anzahl juristischer Auseinandersetzungen um Honorarforderungen, Honorarvolumina und Kosten der betreffenden Streitigkeiten jeweils getrennt nach Jahren entnommen werden können. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele juristische Auseinandersetzungen um Honorarforderungen hat es bei der Kassenärzt- lichen Vereinigung Hessen (KVH) in den Jahren 2007 bis 2014 jeweils gegeben? Mit Schreiben vom 20.04.2015 teilt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu dieser Frage die folgenden Daten mit: In den Jahren 2007 bis 2014 ist die folgende Anzahl von Gerichtsverfahren zu Honorarstreitigkeiten gegen die KVH eingegangen: - Sozialgericht: ....................... 3.354 - Landessozialgericht: .................. 221 - Bundessozialgericht: ................... 30 Frage 2. Um welches Honorarvolumen ging es dabei in den einzelnen Jahren insgesamt? Wie die KVH mitteilt, ist hierzu keine Auskunft möglich, da eine entsprechende Statistik nicht geführt wird. Frage 3. Wie viele Verfahren hat die KVH in den einzelnen Jahren jeweils gewonnen, wie viele verloren? Hierzu teilt die KVH mit Schreiben vom 20.04.2015 folgendes mit: Sozialgericht (gesamt 3.354) Gewonnen wurden von der KVH 1.383 Verfahren. Dies entspricht 41,23 % der Verfahren. Verloren wurden von der KVH 1.204 Verfahren. Dies entspricht 35,90 % der Verfahren. Noch offen aus dem Zeitraum sind bei Gericht 767 Verfahren. Dies entspricht 22,87 % der Verfahren. Eingegangen am 4. Mai 2015 · Ausgegeben am 6. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1794 04. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1794 Landessozialgericht (gesamt 221) Gewonnen wurden von der KVH 96 Verfahren, also 43,44 % Verloren wurden von der KVH 82 Verfahren, also 37,10 % Noch offen aus dem Zeitraum sind bei Gericht 43 Verfahren, also 19,46 % der Verfahren. Bundessozialgericht (gesamt 30) Gewonnen wurden von der KVH 14 Verfahren. Dies entspricht 46,67 % der Verfahren. Verloren wurden von der KVH 15 Verfahren. Dies entspricht 50 % der Verfahren. Noch offen aus dem Zeitraum ist ein Verfahren. Dies entspricht 3,33 % Die Verfahren, die die KVH ganz oder teilweise verloren hat, wurden hierbei jeweils als verlorene Verfahren gewertet. Frage 4. Welches jeweilige Honorarvolumen in den einzelnen Jahren betrifft gewonnene Verfahren der KVH, welches verlorene? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Frage 5. Mit welchem jeweiligen Prozentsatz in den einzelnen Jahren betrafen die Auseinandersetzungen a) Einzelpraxen; b) Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, c) Medizinische Versorgungszentren? Laut Mitteilung der KVH vom 20.04.2015 werden hierzu keine Statistiken geführt. Es kann daher lediglich eine Aussage getroffen werden, welcher Anteil an den gesamten Verfahren von Einzelpraxen (EP) und Gemeinschaftspraxen (GP) einschließlich Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) geführt wurden. Dies vorangeschickt ergeben sich folgende Zahlen: Sozialgericht (gesamt 3.354) MVZ/GP: 907 Verfahren - dies entspricht 27,04 % EP: 2.447 Verfahren - dies entspricht 72,96 % Landessozialgericht (gesamt 221) MVZ/GP: 66 Verfahren - dies entspricht 29,86 % EP: 155 Verfahren - dies entspricht 70,14 % Bundessozialgericht (gesamt 30) MVZ/GP: 8 Verfahren - dies entspricht 26,67 % EP: 22 Verfahren - dies entspricht 73,33 % Frage 6. Welche Kosten haben die juristischen Auseinandersetzungen in den einzelnen Jahren in Summe bei der KVH verursacht? Die KVH erfasst die Gerichts- und Anwaltskosten für alle gerichtlichen Verfahren unabhängig vom Streitgegenstand. Eine gesonderte Statistik, aus der sich herauslesen lässt, welche Kosten die juristischen Auseinandersetzungen bei Honorarstreitigkeiten verursachen, wird laut Auskunft der KVH dort nicht geführt. Wiesbaden, 27. April 2015 Stefan Grüttner