Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 27.03.2015 betreffend mögliche Nitratbelastung des Grundwassers im Bereich von Windkraftanlagen (WKA) im Wald - insbesondere bei der Errichtung von WKA in den Trinkwasserzonen II und III und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Bei Kahlschlägen oder großflächigem Windwurf im Wald führt die stärkere Belichtung des Waldbodens zu einer vermehrten Aktivität des Edaphons, mit der eine schnellere Mineralisierung der postmortalen organischen Substanz (Humus) einhergeht. Durch die Überschuss-Mineralisierung und die bakterielle Oxidation von NH3 zu NO3- (Nitrifikation) erhöht sich die Gefahr einer Nitratauswaschung ins Grund- und somit in das Trinkwasser. Im Körper des Menschen wird Nitrat in Nitrit und in Nitrosamine umgewandelt, deren weitere Zerfallsprodukte derzeit von der medizinischen Fachwelt als kanzerogene Substanzen eingestuft werden. Bei der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Wald kommt es zu weitreichenden Rodungen. Dabei werden im Anschluss nicht nur der gerodete Bereich, sondern auch die unmittelbar daran angrenzenden Waldareale über relativ große Strecken stärker belichtet. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Gibt es Untersuchungen zur Frage der verstärkten Nitratauswaschung im Bereich von Windparks im Wald - insbesondere in den Schutzzonen II und III von Wasserschutzgebieten? In Hessen wurden keine Untersuchungen zu einer möglichen verstärkten Nitratauswaschung im Bereich von Windkraftanlagen in Waldgebieten durchgeführt. Frage 2. Falls ja, sind die Ergebnisse einsehbar? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Falls nein, warum wurden diesbezüglich keine Untersuchungen durchgeführt? Die Rodungsflächen für im Wald liegende Windkraftanlagen sind in der Regel, im Verhältnis zum Gesamteinzugsgebiet einer oder mehrerer Wassergewinnungsanlagen, klein. Eine nachhaltige Gefährdung des Grundwassers durch Nitrat, ausgelöst durch den Waldumbruch und die dann evtl. vorübergehend stärkere Mineralisation auf den freiliegenden Flächen, wird daher als gering eingestuft. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Stickstoffeintrag in das Grundwasser durch eine Rodung nicht dauerhaft stattfindet. Bisherige Proben der Routineuntersuchungen des Rohwassers von zur Trinkwasserversorgung genutzten Wassergewinnungsanlagen zeigen keine signifikanten Hinweise auf eine nachhaltige Änderung der Nitratkonzentrationen, die sich in Zusammenhang mit den dort befindlichen Flächen der Windkraftanlagen bringen lassen. Frage 4. Sieht das Umweltministerium eine potenzielle Gefährdung durch eine verstärkte Nitratbelastung des Grundwassers bei Windparks im Wald mit WKA in den Schutzzonen II und III? Aufgrund der derzeit vorliegenden Daten zur Grundwasserbeschaffenheit in Hessen wird eine potenzielle Gefährdung durch eine verstärkte Nitratbelastung des Grundwassers bei Windparks im Wald in den Schutzzonen II und III nicht gesehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in Hessen hohe Nitratkonzentrationen in landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten gemessen werden. Bei Einzugsgebieten mit einer ausschließlichen bzw. überwiegenden Flächennutzung durch Wald liegen die Nitratkonzentrationen in der Regel in einem niedrigen bis sehr niedrigen Bereich (< 15 mg/l). Eingegangen am 10. Juni 2015 · Ausgegeben am 19. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1799 10. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1799 Frage 5. Falls ja, sind Untersuchungen zur Nitratbelastung im Umfeld von WKA im Wald geplant? Entsprechende Untersuchungsprogramme sind aus den oben aufgeführten Gründen derzeit nicht geplant. Wiesbaden, 28. Mai 2015 Priska Hinz