Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 18.01.2014 betreffend wie steht die neue Landesregierung zur Hutzelfeuertradition? und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Wie in meiner Kleinen Anfrage (18/7804) bereits festgestellt, gefährdet eine "Orientierungshilfe" des Umweltministeriums die Hutzelfeuertradition in Osthessen. Erste Hutzelfeuer wurden bereits abgesagt. Auf dem sozialen Netzwerk Facebook sind mittlerweile fast 5.500 Menschen der Gruppe zur Rettung des Hutzelfeuers beigetreten. Die Menschen und Verantwortlichen der örtlichen Vereine verstehen nicht, aus welchem Grund eine jahrhundertealte Tradition so aufs Spiel gesetzt wird. Kurz vor seiner Ernennung als neuer Sozialstaatssekretär stellte Dr. Wolfgang Dippel noch als Bürgermeister von Fulda in der Fuldaer Zeitung vom 9. Januar 2014 fest, dass einige Punkte in dem MinisteriumsPapier in der Praxis so nicht umsetzbar seien. Dr. Dippel moniert vor allem auch, dass "Wiesbaden die Verantwortung auf uns abwälzt. Es sind zwar nur Empfehlungen, juristisch aber werden ich beziehungsweise die Verantwortungsträger in Gemeinden und Stadtteilen trotzdem belangt, wenn die Orientierungshilfe nicht eingehalten wird." Diese Aussage des neuen Staatssekretärs aus seiner Zeit als Bürgermeister wurde bislang vom Umweltministerium aber zurückgewiesen. Zurück bleibt die Unsicherheit, ob die "Orientierungshilfe" nun haftungs- oder versicherungsrechtliche Folgen für die Veranstalter hat. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: Die Feststellung des Fragestellers, die "Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern" des Umweltministeriums gefährde die Hutzelfeuertradition in Osthessen, ist unrichtig. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Orientierungshilfe das Produkt einer gemeinsamen Arbeit des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums des Innern und für Sport darstellt . Das Innenressort war dabei insbesondere deshalb einzubinden, weil es für den Brandschutz verantwortlich ist. In diesem Sinne gefährdet die Orientierungshilfe die Hutzelfeuertradition auch nicht, sondern gibt im Gegenteil notwendige Hilfestellungen, damit diese Tradition auch künftig gefahrlos weitergeführt werden kann. Vergleichbare Leitfäden gibt es auch in anderen Bundesländern. Dass Brandgefahren konkret bestehen, zeigt nicht zuletzt der Unfall in Osthessen aus dem Jahre 2009, als es beim Entzünden eines Hutzelfeuers zu einer Verpuffung mit zwei Verletzten gekommen war. Dementsprechend war die Orientierungshilfe im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und von diesen ausdrücklich begrüßt worden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1: Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung des ehemaligen Fuldaer Bürgermeisters Dr. Wolfgang Dippel, dass die Verantwortungsträger von Städten und Gemeinden juristisch belangt werden, wenn sie die Orientierungshilfe nicht einhalten? Die Orientierungshilfe enthält keine verbindlichen Regelungen, sondern gibt wichtige Hinweise für die Anzeige, die Verwendung der Brennmaterialien, die Durchführung und Aufsicht sowie die Gefahrenabwehr bei der Durchführung von Brauchtumsfeuern. Insbesondere wird klargestellt , dass in einem Brauchtumsfeuer keine Abfälle wie z.B. Altreifen oder beschichtetes bzw. behandeltes Altholz mitverbrannt werden dürfen. Da von offenem Feuer Gefahren ausgehen Eingegangen am 21. Februar 2014 · Ausgegeben am 25. Februar 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/18 21. 02. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/18 können, zielt die Orientierungshilfe darüber hinaus auf die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, Tieren, natürlichen Lebensgrundlagen und Sachwerten bei der Durchführung von Brauchtumsfeuern. Hierdurch ergibt sich für die Kommunen, in deren Gebiet die Feuer durchgeführt werden, aber auch für die Veranstalter, größere Rechtssicherheit, da erläutert wird, auf welche Art und Weise gesetzliche Bestimmungen eingehalten und Schäden vermieden werden können. Frage 2: Wenn die Landesregierung diese Einschätzung nicht teilt, warum? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Sieht die Landesregierung versicherungsrechtliche Probleme, wenn zum Beispiel eine Versiche- rung die Nichteinhaltung der Orientierungshilfe im Schadensfalle als Fahrlässigkeit auslegt? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, stellt die Orientierungshilfe keine neuen rechtlichen Verpflichtungen auf, sondern weist auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen hin bzw. erläutert diese. Beispielsweise hat der Veranstalter eines (Brauchtums-)Feuers bestimmte Verkehrssicherungspflichten zu beachten, die unabhängig von der Orientierungshilfe bestehen. Versicherungsrechtliche Probleme durch die Orientierungshilfe sieht die Landesregierung daher nicht. Frage 4. Arbeitet die Landesregierung, wie angekündigt, bereits an einer Überarbeitung der Orientie- rungshilfe? Nein. Eine Überprüfung der in der Orientierungshilfe enthaltenen Hinweise hat ergeben, dass deren Überarbeitung nicht erforderlich ist, weil die zu einzelnen Punkten vorgetragene Kritik nicht gerechtfertigt ist. Frage 5: Welche Änderungen plant die Landesregierung, um die Orientierungshilfe überhaupt erst in der Praxis umsetzbar zu machen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 6: Teilt die Landesregierung die Auffassung der FDP-Fraktion, dass ein gänzlicher Verzicht auf die "Orientierungshilfe" notwendig wäre, um die Verunsicherung bei den Vereinen zu beenden? Die vom Fragesteller behauptete Verunsicherung bei den Vereinen besteht nach den Feststellungen des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht. Soweit im Zusammenhang mit der Orientierungshilfe in Osthessen vereinzelte Fragen aufgetaucht waren, wurden diese sachgerecht beantwortet. Die Orientierungshilfe enthält notwendige Informationen für die Kommunen und Veranstalter, damit bei der Durchführung von Brauchtumsfeuern keine Gefahren für Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachwerte entstehen. Ein Verzicht hierauf würde bei den Veranstaltern von Brauchtumsfeuern Verunsicherung darüber auslösen, wie diese Gefahren vermieden werden können. Wiesbaden, 17. Februar 2014 Priska Hinz