Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 02.04.2015 betreffend Verunreinigung des Trinkwassers im Wiesbadener Behördenzentrum und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Der Finanzminister hat im Haushaltsausschuss über die Problematik der Verunreinigung des Trinkwassers im Behördenzentrum durch Korrosionsschutzmittel und die Maßnahmen der Landesregierung berichtet. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Bei einer turnusmäßigen Begehung des Behördenzentrums Schiersteiner Berg in Wiesbaden mit dem Gesundheitsamt Wiesbaden wurde am 11. Februar 2015 festgestellt, dass im Trinkwassernetz ein sogenannter Korrosionsinhibitor verwendet wurde, der nicht für die Dosierung in das Trinkwasser zugelassen ist, sondern nur für Brauchwasseranlagen (so z.B. für die Kühltürme im LKA). Hierbei handelt es sich um das Mittel ST DOS K 310 der Firma Schweitzer Chemie. Die entsprechenden Dosieranlagen wurden vom Hessischen Immobilienmanagement (HI) außer Betrieb genommen. Vorsorglich wurde angeordnet, dass ab sofort in den betroffenen Gebäuden das Trinkwasser nicht getrunken oder zur Zubereitung von Getränken und Speisen verwendet werden darf. Betroffen sind das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Hessische Landeskriminalamt sowie die Wiesbadener Finanzämter I und II, nicht jedoch in der Kantine . In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurde die weitere Vorgehensweise festgelegt . Alle Trinkwasser-Entnahmestellen wurden außer Betrieb gesetzt und mit Hinweisschildern versehen. Weiterhin erfolgte unmittelbar die Beauftragung und Terminierung der notwendigen Beprobungen durch das Institut Fresenius sowie gründliche Spülungen der Leitungen zur Reinigung der Trinkwassernetze. HI hat eine hessenweite Überprüfung veranlasst, ob in allen von HI betreuten Dienstgebäuden für die Trinkwasseranlagen zulässige Korrosionsschutzmittel verwendet werden. Es handelt sich landesweit um rd. 100 Dosieranlagen. Die Rückmeldung aller Niederlassungen ergab, dass keine weiteren Fehleinleitungen nicht zulässiger Korrosionsmittel vorgenommen wurden. Zusätzlich hat HI den TÜV Hessen mit der unabhängigen Aufarbeitung der Vorkommnisse und Verfahrensabläufe beauftragt, um daraus Präventivmaßnahmen für die Zukunft zu entwickeln. Es wurden zudem umfangreiche Untersuchungen beauftragt, um zu klären, ob mit der fehlerhaften Befüllung der Dosieranlage in der Vergangenheit eine Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeiter des BHZ verbunden sein könnte. Weiterhin wurde unter Leitung des HMdF eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die aus Leitung und Mitarbeitern des HI sowie den Dienststellenleitungen der im Behördenzentrum ansässigen Dienststellen besteht, um Informationen auszutauschen und das weitere Vorgehen zu erörtern. Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter im Behördenzentrum Schiersteiner Berg in gezielten Info-Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst über den jeweils aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert. Neben einer individuellen Beratung wurde unter anderem auch die Möglichkeit vorsorglicher freiwilliger Blutuntersuchungen für die Beschäftigten angeboten. Um Fragen zu etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen des belasteten Wasserkonsums in der Vergangenheit zu klären, wurde vom Hessischen Immobilienmanagements das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Goethe-Universität in Frankfurt hinzugezogen. Eingegangen am 4. Mai 2015 · Ausgegeben am 6. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1808 04. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1808 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich derzeit die Situation dar? Auf die Vorbemerkung, in der sowohl der Hergang als auch die aktuelle Situation ausführlich dargestellt ist, wird Bezug genommen. Frage 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in Bezug auf die in den betroffenen Behörden arbei- tenden Mitarbeitern ergriffen? In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst und dem Institut für Arbeits-, Sozialund Umweltmedizin der Goethe-Universität Frankfurt wurden Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter durchgeführt. Außerdem wurde eine freiwillige Blutuntersuchung angeboten, an der 1.019 Bedienstete teilgenommen haben und deren Ergebnisse von dem Arbeitsmedizinischen Dienst und dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin ausgewertet wurden. Die Untersuchungsergebnisse wurden den jeweiligen Mitarbeitern schriftlich durch den Arbeitsmedizinischen Dienst mitgeteilt. Weiterhin erfolgen auf Wunsch individuelle Besprechungen der Untersuchungsergebnisse durch den Arbeitsmedizinischen Dienst oder das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin. Frage 3. Welche Maßnahmen werden geprüft und möglicherweise noch Anwendung finden? Aufgrund des Vorfalls wurde der TÜV Hessen beauftragt, die Qualitätssicherungsmechanismen bei HI im Bereich der Trinkwasserhygiene zu überprüfen, mögliche Lücken aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Wiesbaden, 27. April 2015 Dr. Thomas Schäfer