Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 08.04.2015 betreffend zur Zukunft der Straßenmeistereien in Weilburg und Brechen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Auf meine mündliche Frage Nr. 234 hat Herr Staatsminister Al-Wazir im Rahmen der 39. Plenarsitzung der 19. Wahlperiode erklärt, dass es Überlegungen gebe, die beiden Straßenmeistereien in Weilburg und Brechen in einer neuen Straßenmeisterei an der B 49 im Abschnitt zwischen Limburg und Beselich zusammen zu führen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Meistereien Weilburg und Brechen betreuen im Vergleich zu anderen Meistereien zurzeit jeweils vergleichsweise "kleine" Netzlängen. Zudem weisen beide Meistereigehöfte einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit ihren Plänen, die Straßenmeistereien in Weilburg und Brechen in einer neuen Straßenmeisterei an der B 49 im Abschnitt zwischen Limburg und Beselich zusammen zu führen? Der Neubau ist ein Ersatz für die beiden sanierungsbedürftigen Gehöfte. Der Neubau erfolgt nach neuesten Gestaltungsgesichtspunkten hinsichtlich Arbeitseffizienz, betrieblicher Abläufe, Energieeffizienz und Umweltschutz. Frage 2. Gehen mit der geplanten Zusammenführung kurz-, mittel- oder langfristig Veränderungen beim Personal oder bei den Umfängen der bisherigen Stellenpläne einher? Grundsätzlich richtet sich der Personalbedarf einer Meisterei im Wesentlichen nach der Größe des zu betreuenden Netzes. Dies wird die Grundlage für die Bemessung des Personals für die neue Meisterei sein, wenn diese ihren Betrieb aufnimmt. Frage 3. Wie soll gewährleistet werden, dass die Einsatzgebiete der beiden bisherigen Straßenmeistereien in Weilburg und Brechen vom künftigen neuen Standort aus ebenso schnell und intensiv betreut werden können, wie dies bisher bei zwei Standorten der Fall gewesen ist? Die neue Straßenmeisterei wird an einer zentralen Stelle errichtet werden, so dass viele Bereiche des Gebietes der jetzigen Straßenmeistereien Weilburg und Brechen künftig schneller erreicht werden als bisher. Durch den besonders leistungsfähigen Verkehrsweg B 49 sowie die Bundesstraßen B 54, B 456, B 417 und B 8 ist die gute Erreichbarkeit aller Gebiete gewährleistet . Zusätzlich wird in besonderen Fällen mit den Nachbarmeistereien kooperiert. Dies gilt insbesondere im Winterdienst. Die Entfernung vom Standort der neuen Straßenmeisterei zu den Meistereistandorten in Weilburg und Brechen ist mit 16 km und 13 km auf überwiegend autobahnähnlichen Bundesstraßen zügig zu überbrücken. Eingegangen am 27. Mai 2015 · Ausgegeben am 1. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1812 27. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1812 Frage 4. Rechnet die Landesregierung damit, durch die Zusammenführung Einsparungen erzielen zu können, und falls ja, in welchen Bereichen und in welcher Höhe? Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, erfolgt der Neubau nach den neuesten Erkenntnissen. Damit ist zunächst qualitativ mit Verbesserungen in den Leistungsausführungen zu rechnen. In wie weit dies zu nennenswerten Einsparungen führen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Frage 5. Durch welche organisatorischen Maßnahmen soll nach einer Zusammenführung sichergestellt werden, dass der Winterdienst in der rauen Mittelgebirgslandschaft eine schnelle Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte im gesamten Einsatzgebiet vornehmen kann? Der Winterdienst wird in allen Meistereien nach hessenweit einheitlichen Anforderungen gestaltet . Hierin sind Festlegungen der Offenhaltungs- und Umlaufzeiten bestimmt. Durch die entsprechende Gestaltung der Räum- und Streurouten wird die Qualität des Winterdienstes sichergestellt . Diese Kriterien gelten auch für die neue Meisterei. Außerdem bleibt Weilburg als Stützpunkt erhalten, was insbesondere der Durchführung des Winterdienstes zu Gute kommt. Frage 6. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Neubau und die Einrichtung und Aus- stattung der neuen Straßenmeisterei an der B 49 im Abschnitt zwischen Limburg und Beselich? Die Baukosten einschließlich Grunderwerb werden für den Neubau auf ca. 6,8 Mio. € geschätzt . Genauere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. Frage 7. Welche Folgenutzungen sind für die seitherigen Grundstücke bzw. Liegenschaften der Straßen- meistereien in Weilburg und Brechen angedacht? Das Grundstück der Straßenmeisterei Brechen ist bereits an einen Dritten verkauft worden und wird bis spätestens zum 1. April 2020 geräumt. Auf dem Gelände der Straßenmeisterei Weilburg verbleibt ein Stützpunkt. Evtl. kann eine Teilfläche verkauft werden. Wiesbaden, 12. Mai 2015 Tarek Al-Wazir