Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 14.04.2015 betreffend Verhältnis von Schülerzahlen und Funktionsstellen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Funktionsstellen an Schulen werden gemäß den Schülerzahlen der jeweiligen Schulen zugewiesen. Während in einigen Regionen Hessens abnehmende Schülerzahlen zu beobachten sind, wachsen an anderer Stelle Schulen weit über das bisherige Maß. Mit steigenden Schülerzahlen ist ein organisatorischer Mehraufwand verbunden, der sich in einer entsprechenden Ausstattung der Schule mit Funktionsstellen abbilden sollte. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Besoldung von Schulleitungsstellen wie auch die Ausbringung von Stellen für weitere Schulleitungsmitglieder ist an Aufgabenwertigkeiten wie auch an die Schülerzahl gekoppelt. Diese Vorgaben sind im Hessischen Besoldungsgesetz, Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2. DRModG) vom 27. Mai 2013 (GVBl. Nr. 11, S. 218), fortgeschrieben. Neben einer punktuellen Anhebung der Besoldung von Funktionsstellen erfolgte hier auch eine Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen nachgeordneter Funktionsstellen. In allen Schulformen des allgemeinbildenden Bereichs sowie der Schulen für Erwachsene dienen die Funktionen der erweiterten Schulleitung "zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (z.W.v.SLA)". Diese Veränderung eröffnet den Schulleitungen dieser Schulformen die Möglichkeit einer an den spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen der Einzelschule ausgerichteten Strukturierung von Aufgabenbereichen für die jeweilige Funktionsstelle. Mit der Größe einer Schule wächst auch die Zahl der Schulleitungsmitglieder. Das vorgenannte Besoldungsgesetz gibt die Wertigkeit der Schulleiterstellen und der Stellen der Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor. Die Ausbringung und Bewertung der Stellen der weiteren Schulleitungsmitglieder z.W.v.SLA erfolgt gemäß Erlass zur Neustrukturierung von Funktionsstellen an den allgemein bildenden Schulen und den Schulen für Erwachsene in Hessen vom 18. Dezember 2014 (ABl. 2/15 S. 50) in Abhängigkeit von der Schülerzahl der Schule. Für die Einreihung in die jeweiligen Ämter gilt grundsätzlich, dass die maßgebende Schülerzahl für mindestens drei Jahre gegeben sein muss. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Staffelungen sieht sie für die Zuteilung von Funktionsstellen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vor? Dem Hessischen Besoldungsgesetz folgend werden die Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im jeweiligen Haushaltsplan des Landes ausgebracht . Die Staffelungen für die Zuteilung von Funktionsstellen (Wertigkeiten der Ämter wie auch die Zahl der weiteren Schulleitungsmitglieder) an allgemeinbildenden Schulen sind dem beigefügten Erlass vom 18. Dezember 2014 - gegliedert nach Schulformen - zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Eingegangen am 15. Juli 2015 · Ausgegeben am 17. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1822 15. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1822 An Beruflichen Schulen werden die Funktionsstellen für Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben durch die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter nach regionalen Erfordernissen verteilt. Hierzu existiert eine Entscheidungshilfe, welche regelmäßig, so zuletzt im Amtsblatt 01/2014, Seite 28, veröffentlicht wird. Diese orientiert sich an der Anzahl der zugewiesenen Lehrerstellen für die Beruflichen Schulen (vgl. Anlage 2). Frage 2. Welche allgemeinbildenden Schulen weisen eine Schülerzahl auf, die in der höchsten Staffelgruppe ("mehr als ... ") liegt und wie hoch sind die jeweiligen Schülerzahlen dort derzeit? Die Schülerzahlen sind der Statistik HESIS (Stand: April 2015) entnommen (vgl. Anlage 3). Die Besoldungszuordnung basiert auf diesen aktuellen Schülerzahlen und unter der Voraussetzung , dass die maßgeblichen Schwellen in den nächsten drei Jahren nicht tangiert werden. Die Schülerzahlen der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren errechnen sich nach der Fußnote 5 zu Besoldungsgruppe A 15 HBesG. Frage 3. Welche beruflichen Schulen weisen eine Schülerzahl auf, die in der höchsten Staffelgruppe ("mehr als ... ") liegt und wie hoch sind die jeweiligen Schülerzahlen dort derzeit? Schulen und Schülerzahlen sind in Anlage 4 dargestellt. Frage 4. Gibt es Höchstgrenzen für Schülerzahlen, über die eine Schule hinaus nicht wachsen sollte? Das Hessische Schulgesetz (HSchG) definiert keine Maximalgröße für Schulen, setzt aber gleichwohl pädagogische Maßstäbe für eine vernünftige Schulorganisation: "Schulen sollen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts - und Erziehungsarbeit erlaubt" (§ 144a HSchG). Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Schulgröße angemessen ist, "sind die sich aus den normativen Regelungen der einzelnen Bildungsgänge und Schulformen, den Lehrplänen und den Stundentafeln ergebenden Anforderungen sowie die qualitativen Vorgaben dieser Vorschrift ". [Kommentierung von Köller, § 144a Anm. 2.1.] Frage 5. Mit welchen zusätzlichen Funktionsstellen können Schulen rechnen, deren Schülerzahl weit über der unter "mehr als ..." genannten Anzahl (höchste Staffelgruppe) liegt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 6. Beabsichtigt die Landesregierung den unter 5. beschriebenen Sachverhalt zu ändern und gegebenenfalls eine weitere Staffelgruppe einzuführen? Mit dem Hessischen Besoldungsgesetz, Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2. DRModG) vom 27. Mai 2013 (GVBl. Nr. 11, S. 218), wurde bereits die Besoldung der Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen angehoben. Auch erfolgt die Besoldungszuordnung der Schulleiterinnen und Schulleiter von verbundenen Schulen nun nicht mehr allein nach der Zahl der Real- und Förderstufenschülerinnen und -schüler, sondern alternativ nach der Gesamtschülerzahl, wodurch eine Einreihung in ein höheres Amt möglich ist. Ferner sieht das vorgenannte Besoldungsgesetz weitere Funktionsstellen an Schulen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben vor. Sie sind im Stellenplan zum Haushaltsplan mit Wertigkeiten von A 12 plus Amtszulage bis A 15 ausgewiesen. Die Zuordnung an die Schulen erfolgt nach den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Erlassen aus 2013 und 2014. An den allgemein bildenden Schulen ist hierbei die Schülerzahl ein wesentliches Kriterium. Mit der Größe einer Schule steigt die Zahl der Personen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben , die mit dem Amt auch eine höhere Besoldung erhalten. Bei den beruflichen Schulen erfolgt die Zuweisung der Funktionsstellen für Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben durch die Staatlichen Schulämter nach den regionalen Erfordernissen. Dieses Zuweisungsverfahren ist bei den beruflichen Schulen allgemein akzeptiert und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1822 3 Damit wird den in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochenen demografischen Entwicklungen in jeder Richtung Rechnung getragen. Eine Änderung der aktuellen Regelungen durch Einführung weiterer Staffelgruppen ist nicht vorgesehen. Wiesbaden, 3. Juli 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 Erlass zur Neustrukturierung von Funktionsstellen an den allgemeinbildenden Schulen und den Schulen für Erwachsene in Hessen Erlass III.A.2-TE-999.004.000-63- vom 18. Dezember 2014 (ABl. 2/15, S. 50) Durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (2. DRModG) vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) erfolgt durch Änderungen im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) neben einer punktuellen Anhebung der Besoldung von Funktionsstellen auch eine Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen nachgeordneter Funktionsstellen. In allen Schulformen des allgemein bildenden Bereichs sowie der Schulen für Erwachsene dienen die Funktionen der erweiterten Schulleitung „zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (z. W. v. SLA)“. Diese Veränderung eröffnet den Schulleitungen dieser Schulformen die Möglichkeit einer an den spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen der Einzelschule ausgerichteten Strukturierung von Aufgabenbereichen für die jeweilige Funktionsstelle. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auch die derzeitige Verteilung von Funktionsstellen der erweiterten Schulleitung an allen allgemein bildenden Schulen sowie an den Schulen für Erwachsene neu zu regeln. Ziel ist es hierbei, das Verhältnis von Schulleitungsaufgaben und Anzahl der zur Verfügung stehenden Funktionsstellen im Sinne einer gerechteren, schulformspezifischen Verteilung im haushaltsrechtlichen Gestaltungsrahmen zu optimieren und transparent darzustellen. Grundlegende Kriterien hierfür sind insbesondere die Schülerzahlen bzw. die Komplexität des jeweiligen Systems und seiner Aufgaben. Förderschulen Maßgeblich für die Einstufung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren ständiger Vertreterinnen und Vertreter ist die Gesamtschülerzahl der Förderschule. Bei der Berechnung der Schülerzahl an sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren wird die Anzahl der von einem sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum geförderten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen hälftig hinzugerechnet. Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer als Leiterin bzw. Leiter eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums an einer allgemeinen Schule erhalten als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eine Amtszulage. Die Ämter der Zweiten Förderschulkonrektorinnen und -konrektoren werden zum 1. März 2014 in das Amt einer Förderschulkonrektorin/eines Förderschulkonrektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben übergeleitet. 2 Förderschulen, Förderschulzweige und Förderschulabteilungen Schülerinnen und Schüler Förderschulre ktor/-in Förderschulkonrektor /-in als ständige Vertreter/-in Förderschulko nrektor/-in z. W. v. SLA Förderschullehrer/-in als Abteilungsleiter/-in oder als Stufenleiter/-in Förderschulkonrektor/-in z. W. v. SLA als Leiter/-in eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums an einer allgemeinen Schule Förderschulen und Förderschulzweige Schule mit Förderschwerpu nkt Lernen² bis zu 100 A 14 101-200 A 14 + AZ A 14 201-350 A 15 A 14+AZ mehr als 350 A 15 A 14+AZ A 14 Sonstige Förderschule ² bis zu 60 A 14 61-120 A 14 + AZ A 14 121-180 A 15 A 14+AZ mehr als 180 A 15 A 14+AZ A 14 Förderschulabteilungen Förderschulabtei lung an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule / Stufe an einer Förderschule A 13 + AZ 1 Sonderpädagogi sches Beratungs- und Förderzentrum an einer allgemeinen Schule 1 bis zu 50 an einer allgemeinen Schule A 13 + AZ 1 mehr als 50 an einer allgemeinen Schule A 14 3 1 Gemäß Fußnote 3 zu Besoldungsgruppe A 13 HBesG erhalten höchstens 30 Prozent der Förderschullehrerinnen und – lehrer als Abteilungsleiterinnen und –leiter oder als Stufenleiterinnen und –leiter eine Amtszulage nach Anlage VII. ² Gemäß Fußnote 3 zu Besoldungsgruppe A 14 HBesG werden für die Berechnung der Schülerzahlen sonderpädagogischer Beratungs- und Förderzentren die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der Förderschule und zur Hälfte die Anzahl der von dem sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum geförderten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen zugrunde gelegt. Die Anzahl der vom sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum geförderten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen errechnet sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung und aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die vorbeugende Maßnahmen an allgemeinen Schulen erhalten. Bei Schülerinnen und Schülern, die vorbeugende Maßnahmen an allgemeinen Schulen erhalten, wird die Anzahl anteilig entsprechend der Dauer der Beratungs- und Fördertätigkeit gewichtet. ³ Gemäß Fußnote 9 zu Besoldungsgruppe A 14 HBesG sind auch Förderschulkonrektorinnen und –konrektoren als Leiterinnen und Leiter eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum an einer allgemeinen Schule der Besoldungsgruppe A 14 zugeordnet, soweit sie nicht als Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer nicht in Besoldungsgruppe A 13, Fußnote 3 eingestuft sind (s.o.). 3 Grundschulen Die im Hessischen Besoldungsgesetz vorgenommene Anhebung der Wertigkeit der Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen resultiert aus den gestiegenen Anforderungen an diese Funktion und trägt darüber hinaus der Errichtung von Verbundschulen Rechnung. Die Ämter der Zweiten Konrektorinnen und Konrektoren werden zum 1. März 2014 in das Amt einer Konrektorin / eines Konrektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben übergeleitet. Schülerinnen und Schüler insgesamt Rektor/ -in Konrektor/ -in als ständiger Vertreter / ständige Vertreterin Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/-in z. W .v. SLA bis zu 80 A 13 81 – 180 A 13 + AZ 181 – 360 A 14 A 12 + AZ 361 – 540 A 14 + AZ A 13 A 12 + AZ mehr als 540 A 15 A 13 A 12 + AZ A 12 + AZ Grundschulen mit Förderstufe, Grund- und Hauptschulen, Hauptschulen Die Schulleitungen der Grundschulen mit Förderstufe, der Grund- und Hauptschulen und der Hauptschulen erfahren durch die teilweise Anhebung ihrer Funktionsstellen, aber auch durch zusätzliche Funktionsstellen in der erweiterten Schulleitung insgesamt eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation. Alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung tragen die Amtsbezeichnung „Konrektorin / Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben“. Maßgeblich für die Einstufung der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren ständiger Vertreterinnen und Vertreter sowie für die Zuordnung der Stellen der Konrektorinnen und Konrektoren ist die Gesamtschülerzahl aller Schulstufen. Sind Förderstufen an Grundschulen eingerichtet, so gelten diese Schulen als Grund- und Hauptschulen (Nr. 16 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B). Grundschulen mit Förderstufe, Grund- und Hauptschulen, Hauptschulen Schülerinnen und Schüler insgesamt Rektor/ -in Konrektor/ -in als ständ. Vertreter/ -in Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA bis zu 360 A 14 A 13 + AZ 361 – 540 A 14 + AZ A 14 A 13 + AZ mehr als 540 A 15 A 14 A 13 + AZ A 13 + AZ 4 Realschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen, Haupt- und Realschulen und Mittelstufenschulen Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Realschulen und der miteinander verbundenen Schulen erfahren durch die teilweise Anhebung ihrer Funktionsstellen, aber auch durch zusätzliche Funktionsstellen in der erweiterten Schulleitung insgesamt eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation. Alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung tragen die Amtsbezeichnung „Konrektorin/Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben“. Bei miteinander verbundenen Schulen kann die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt alternativ zur Zahl der Schülerinnen und Schüler an dem Realschulzweig, der Förderstufe und der Aufbaustufe oder an dem Realschulzweig der Mittelstufenschule als Grundlage für die Einstufung der Rektorinnen und Rektoren und deren ständiger Vertreterinnen und Vertreter sowie für die Einstufung und die Anzahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung berücksichtigt werden. Realschulen Schülerinnen und Schüler insgesamt (identisch mit Schülerzahl RFöA) Rektor/ -in Konrektor/ -in als ständ. Vertreter/ -in Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA bis 180 A 14 A 13 + AZ 181 – 360 A 14 + AZ A 14 A 13 + AZ 361 – 540 A 15 A 14 + AZ A 14 A 14 541 – 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 13 + AZ mehr als 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 14 Grund-, Haupt- und Realschulen Schülerinnen und Schüler insgesamt Schülerzahl RFöA Rektor/-in Konrektor/ - in als ständ. Vertreter/-in Konrektor/ - in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA bis zu 360 bis zu 180 A 14 A 13 + AZ 361 – 540 181 - 360 A 14 + AZ A 14 A 13 + AZ 541 – 770 361 - 540 A 15 A 14 + AZ A 14 A 14 541 - 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 13 + AZ mehr als 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 14 5 Haupt- und Realschulen Schülerinnen und Schüler insgesamt Schülerzahl RFöA Rektor/-in Konrektor/ - in als ständ. Vertreter/-in Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ - in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA bis zu 360 bis zu 180 A 14 A 13 + AZ 361 – 540 181 - 360 A 14 + AZ A 14 A 13 + AZ 541 – 770 361 - 540 A 15 A 14 + AZ A 14 A 14 541 - 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 13 + AZ mehr als 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 14 Mittelstufenschulen Schülerinnen und Schüler insgesamt Schülerzahl RFöA Rektor/-in Konrektor/ -in als ständ. Vertreter/-in Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA Konrektor/ -in z. W. v. SLA bis zu 360 bis zu 180 A 14 A 13 + AZ 361 – 540 181 - 360 A 14 + AZ A 14 A 13 + AZ 541 – 770 361 - 540 A 15 A 14 + AZ A 14 A 14 541 - 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 13 + AZ mehr als 770 A 15 + AZ A 14 + AZ A 14 A 14 A 14 Gesamtschulen Derzeit noch im hessischen Schuldienst tätige Pädagogische Leiterinnen und Leiter in der Besoldungsgruppe A 15 oder A 15 + Amtszulage sowie Stufenleiterinnen und Stufenleiter und Zweigleiterinnen und Zweigleiter in der Besoldungsgruppe A 14 oder A 14 + Amtszulage bleiben bis zum Ausscheiden aus dem Dienst oder einer selbst angestrebten beruflichen Veränderung in ihren bisherigen Funktionen. Die sukzessiv freiwerdenden Stellen werden, wie im Jahr 2006 begonnen, weiterhin kostenneutral in A 14-Funktionsstellen mit der Amtsbezeichnung „Rektorin/Rektor an einer Gesamtschule bzw. Oberstudienrätin/Oberstudienrat zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben“ umgewandelt. Die jetzigen Rektorinnen und Rektoren an einer Gesamtschule als Leiterin oder Leiter der Grundstufe in der Besoldungsgruppe A 13 oder A 13 + Amtszulage bleiben ebenfalls bis zum Ausscheiden aus dem Dienst oder einer selbst angestrebten beruflichen Veränderung in ihren bisherigen Funktionen. Solange diese Funktion an einer Gesamtschule besetzt ist, wird die Schülerzahl der Grundstufe bei der Errechnung der Anzahl der A14-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben in der Sekundarstufe I nicht berücksichtigt. Das ändert sich bei Freiwerden der Stelle. Abgesehen von der Berücksichtigung der Schülerzahl einer Grundstufe nach Freiwerden der sie leitenden Rektorenstelle, bemisst sich die Anzahl der A14-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Gesamtschule mit oder ohne Oberstufe nach der Gesamtschülerzahl der Jahrgänge 5 bis 10. 6 Für die Einstufung der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren ständiger Vertreterinnen und Vertreter an Gesamtschulen ohne Oberstufe ist weiterhin nur die Schülerzahl von Jahrgang 5 an zu berücksichtigen (Nr. 15 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B). Gesamtschulen ohne Oberstufe Schülerinnen und Schüler Jgst. 5 bis 10 (ggf. Jgst. 1 bis 4) Direktor/-in Direktor/-in als ständ. Vertreter/-in Rektor/-in OStR/-in z. W. v. SLA Rektor/-in OStR/-in z. W. v. SLA Rektor/-in OSTR/-in z. W. v. SLA Rektor/-in OStR/-in z. W. v. SLA Rektor/-in OStR/-in z. W. v. SLA 181 – 360 A 15 + AZ A 15 A 14 361 – 540 A 15 + AZ A 15 A 14 A 14 541 – 770 A 15 + AZ A 15 A 14 A 14 A 14 771 – 1000 A 15 + AZ A 15 A 14 A 14 A 14 A 14 1001 - 1300 A 16 A 15 + AZ A 14 A 14 A 14 A 14 mehr als 1300 A 16 A 15 + AZ A 14 A 14 A 14 A 14 A 14 Gesamtschulen mit Oberstufe Gesamtschulen mit Oberstufe erhalten A 14-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben für die Sekundarstufe I analog den Gesamtschulen ohne Oberstufe. Die an die Oberstufe gebundenen Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben in der Besoldungsgruppe A 15 wurden zum 1. März 2014 in das Amt einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben übergeleitet und führen die entsprechende Amtsbezeichnung. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit erhält eine Gesamtschule mit Oberstufe bis zu vier A 15-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben. Für die Festlegung der Aufgabenbereiche und Übertragung von Schulleitungsaufgaben wird auf § 14 Abs. 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 (ABl. S. 870) verwiesen. Die Leitung der Gymnasialen Oberstufe durch eine Studiendirektorin oder einen Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben ist sicherzustellen. Direktor/-in Direktor/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA A 16 A 15 + AZ A 15 A 15 A 15 A 15 Gymnasien Die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (Studienleiterinnen und -leiter und Fachbereichsleiterinnen und -leiter) in der Besoldungsgruppe A 15 wurden zum 1. März 2014 in das Amt einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben übergeleitet und führen die entsprechende Amtsbezeichnung. 7 Vollausgebaute Gymnasien Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit erhält ein vollausgebautes Gymnasium bis zu vier A 15-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben. Für die Festlegung der Aufgabenbereiche und Übertragung von Schulleitungsaufgaben wird auf § 14 Abs. 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 (ABl. S. 870) verwiesen. An voll ausgebauten Gymnasien ist die Leitung der Gymnasialen Oberstufe durch eine Studiendirektorin oder einen Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben sicherzustellen. Schülerinnen und Schüler Jgst. 5 bis Q4 StD/ -in OStD/ -in als Leiter/-in StD/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA bis 360 A 15 + AZ A 15 A 15 A 15 A 15 A 15 ab 361 A 16 A 15 + AZ A 15 A 15 A 15 A 15 Voll ausgebaute Oberstufengymnasien Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit erhält ein vollausgebautes Oberstufengymnasium bis zu drei A 15-Funktionsstellen zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben. Für die Festlegung der Aufgabenbereiche und Übertragung von Schulleitungsaufgaben wird auf § 14 Abs. 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 (ABl. S. 870) verwiesen. OStD/-in StD/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA A 16 A 15 + AZ A 15 A 15 A 15 Nicht voll ausgebaute Gymnasien Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit erhält ein nicht voll ausgebautes Gymnasium bis zu einer A 15-Funktionsstelle zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben. StD/-in als Leiter/-in StD/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA A 15 + AZ A 15 A 15 Schulen für Erwachsene Bei den Schulen für Erwachsene ist zu unterscheiden zwischen Schulen mit gymnasialem Bildungsgang (Abendgymnasien und Hessenkollegs) sowie Abendschulen, die zum Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Abschluss (Abendhauptschulen und Abendrealschulen) führen. Gemäß § 11 Absatz 5 HSchG i.d.F. vom 18. Dezember 2012 (GVBL. I S. 450) ist sowohl die Verbindung von Abendgymnasien, Abendhauptschulen und Abendrealschulen miteinander 8 als auch der Verbund von Abendgymnasien und Hessenkollegs möglich. Für die Festlegung der Funktionsstellenanzahl und deren Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe sind die Studierendenzahlen dieser Verbundschulen zu addieren. Die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben in der Besoldungsgruppe A 15 wurden zum 1. März 2014 in das Amt einer Studiendirektorin/eines Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben übergeleitet und führen die entsprechende Amtsbezeichnung. An Abendhaupt- und Abendrealschulen tragen die Mitglieder der erweiterten Schulleitung die Amtsbezeichnung „Konrektorin/Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben“. Schulen für Erwachsene AG und HK Studierende VK – Q4* StD/-in OStD/-in als Leiter/-in StD/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA OStR/-in z. W. v. SLA bis 180 A 15 + AZ A 15 A 14 181 – 360 A 15 + AZ A 15 A 15 mehr als 360 A 16 A 15 + AZ A 15 A 15 Verbund von AG mit AHS und/oder ARS* StD/-in OStD/-in als Leiter/-in StD/-in als ständ. Vertreter/-in StD/-in z. W. v. SLA StD/-in z. W. v. SLA OStR/-in Konrektor/-in z. W. v. SLA bis 180 A 15 + AZ A 15 A 14 181 – 360 A 15 + AZ A 15 A 15 mehr als 360 A 16 A 15 + AZ A 15 A 15 AHS/ARS eigenständig oder im Verbund Rektor/-in als Leiter/-in Konrektor/-in als ständ. Vertreter/-in Konrektor/in z. W. v. SLA bis 180 A 14 A 13 + AZ 181 – 360 A 14 + AZ A 14 mehr als 360 A 15 A 14 + AZ A 14 * Bei voll ausgebauten Oberstufengymnasien: OStD/-in als Leiter/-in: A 16, StD/-in als st. Vertr./-in: A 15 + AZ Der Erlass zur Neustrukturierung von Funktionsstellen an den allgemein bildenden Schulen und den Schulen für Erwachsene in Hessen vom 06. Februar 2014, II.999.004.000-63- (ABl. 3/14, S. 99) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft. Dieser Erlass tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Anlage 2 Ermittlung und Verteilung der Lehrerstellen; hier: Verteilerschlüssel für Stellen für Studiendirektoren/innen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben in der Tätigkeit als Abteilungsleiter/innen an beruflichen Schulen Erlass vom 18. August 2008 II.6 DU – 650.000.003 – 24 –, ABl. S. 469 Erlass vom 6. Dezember 2013 II.6 DU – 650.000.003 – 00057 –, ABl. S. 28 An der wiederholt gefassten Entscheidungshilfe für die Verteilung der im Landeshaushaltsplan ausgewiesenen Funktionsstellen der Besoldungsgruppe A 15 (Kennung 067) ist weiterhin festzuhalten, und zwar die Verteilung von Stellen für Studiendirektoren/innen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben in der Tätigkeit als Abteilungsleiter/innen an beruflichen Schulen, die mit dem Stellenplan für das jeweilige Haushaltsjahr zugewiesen werden, ist an folgendem Schlüssel zu orientieren: 11 – 20 der zugewiesenen Stellen*) 1 Stelle 21 – 30 der zugewiesenen Stellen*) 2 Stellen 31 – 40 der zugewiesenen Stellen*) 3 Stellen 41 – 60 der zugewiesenen Stellen*) 4 Stellen 61 – 80 der zugewiesenen Stellen*) 5 Stellen 81 – 100 der zugewiesenen Stellen*) 6 Stellen mehr als 100 der zugewiesenen Stellen*) 7 Stellen. *) bezogen auf die Stellen der Grundunterrichtsversorgung Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich darauf hin, dass der Verteilerschlüssel eine Entscheidungshilfe für die Verteilung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Funktionsstellen darstellt, nicht aber Grundlage einer entsprechenden Stellenanmeldung. Der gleichlautende Bezugserlass erhält durch diese Neuveröffentlichung weiterhin Gültigkeit und läuft aufgrund der geltenden Bestimmungen nach Ablauf von 5 Jahren aus. Anlage 3 Seite 1 Schul(organisations)form Besoldung Schulleiter/-in höchste Staffelgruppe (Schüler/-innen) Schule mit Förderschwerpunkt Lernen (LER) A 15 mehr als 350 Schule Standort Form a) Schüler/- innen BFZ1 b) *anrechenbare BFZ-Schülerzahl Schüler/-innen a) + b) Hans-Thoma-Schule Oberursel LER 197 rBFZ2 178 375 Georg-Büchner-Schule Dreieich LER 192 rBFZ 185 377 Gabriel-Biel-Schule Butzbach LER 84 rBFZ 318 402 Erich Kästner-Schule Ortenberg LER 146 rBFZ 269 415 Mönchebergschule Kassel LER 96 rBFZ 338 434 Albert-Schweitzer-Schule Limburg LER 105 rBFZ 342 447 Ernst-Elias-Niebergall-Schule Darmstadt LER 298 rBFZ 151 449 Johann-Hinrich-Wichern-Schule Frankfurt LER 234 rBFZ 237 471 Albert-Schweitzer-Schule MainzKostheim LER 134 rBFZ 341 475 Helmut-von-Bracken-Schule Friedberg LER 126 rBFZ 413 539 Ludwig-Dern-Schule Offenbach LER 195 rBFZ 348 543 Heinrich-Kielhorn-Schule Wehrheim LER 94 rBFZ 623 717 * anrechenbare BFZ-Schülerzahlen gem. HBesO für Funktionsstellen 1 BFZ = Beratungs-und Förderzentrum 2 rBFZ = regionales Beratungs-und Förderzentrum 3 üBFZ = überregionales Beratungs-und Förderzentrum Sonstige Förderschule (SOFS) A 15 mehr als 180 Schule Standort Form a) Schüler/- innen BFZ b) *anrechenbare BFZSchülerzahl Schüler/innen a) + b) Helen-Keller-Schule Rüsselsheim SOFS 188 188 Georg-Kerschensteiner-Schule Biebertal SOFS 110 rBFZ 85 195 Seebergschule Bensheim Bensheim SOFS 196 196 Brückenschule Erbach SOFS 47 rBFZ 149 196 Wilhelm-Lückert-Schule Kassel SOFS 218 218 Astrid-Lindgren-Schule Groß-Gerau SOFS 219 rBFZ 0 219 Albert-Schweitzer-Schule Gießen SOFS 136 rBFZ 91 227 Hermann-Herzog-Schule Frankfurt SOFS 85 üBFZ3 145 230 Erich Kästner-Schule Offenbach SOFS 158 üBFZ 72 230 Gallus-Schule Grünberg SOFS 130 rBFZ 108 238 Dezentrale Schule für Eh Groß-Gerau SOFS 0 rBFZ 238 238 Alexander-Schmorell-Schule Kassel SOFS 223 üBFZ 34 257 Berthold-Simonsohn-Schule Frankfurt SOFS 25 rBFZ 237 262 Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar SOFS 176 rBFZ 105 281 Heinrich-Hoffmann-Schule Frankfurt SOFS 251 üBFZ 34 285 Anna-Freud-Schule Lich SOFS 142 rBFZ 144 286 Friedrich-Fröbel-Schule Neu Isenburg SOFS 184 rBFZ 109 293 Herderschule Darmstadt SOFS 196 rBFZ 106 302 Johannes-Vatter-Schule Friedberg SOFS 171 üBFZ 136 307 Anlage 3 Seite 2 Janusz-Korczak-Schule , Langen SOFS 78 rBFZ 231 309 Schule am Sommerhoffpark Frankfurt SOFS 190 üBFZ 128 318 Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg SOFS 176 üBFZ 154 330 Helmut-von-Bracken-Schule Gießen SOFS 236 rBFZ 103 339 Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg SOFS 240 üBFZ 107 347 Friedrich-von-BodelschwinghSchule Hofheim SOFS 109 rBFZ 255 364 Hermann-Schafft-Schule Homberg SOFS 200 üBFZ 184 384 Dezentrale Schule für Eh Dietzenbach SOFS 10 rBFZ 405 415 Weißfrauenschule Frankfurt SOFS 384 üBFZ 143 527 Schule für Erziehungshilfe Wetzlar SOFS 0 rBFZ 579 579 Grundschulen A 15 mehr als 540 Schule Standort Schüler/-innen Erich-Kästner-Schule Grundschule Darmstadt 552 Goetheschule Offenbach 623 Stadtschule an der Wilhelmskirche Bad Nauheim 653 Pestalozzischule Raunheim 676 Grundschulen mit Förderstufe, Grund- und Hauptschulen, Hauptschulen A 15 mehr als 540 Schule Standort Form a) Schüler/-innen BFZ b) *anrechenbare BFZ-Schülerzahl Schüler/-innen a) + b) Johannes-Hack-Schule Petersberg GH 415 rBFZ 298 713 * anrechenbare BFZ-Schülerzahlen gem. HBesO für Funktionsstellen 1 BFZ = Beratungs-und Förderzentrum Realschulen A 15 + AZ mehr als 770 Schule Standort Schüler/-innen Gutenbergschule Eltville 818 Burgwaldschule Frankenberg 810 Grund-, Haupt- und Realschulen (mit Förderstufe) A 15 + AZ mehr als 770 Schule Standort Schüler/-innen Leo-Sternberg-Schule Limburg 807 Bardoschule Fulda 875 Hinterlandschule Steffenberg 1.059 Anlage 3 Seite 3 Haupt- und Realschulen A 15 + AZ mehr als 770 Schule Standort Schüler/-innen Stadtschule Schlüchtern Schlüchtern 794 Geschwister-Scholl-Schule Alsfeld 808 Sophie-Scholl-Schule Flörsheim am Main 861 Jahnschule Hünfeld Hünfeld 929 Mittelstufenschulen A 15 + AZ mehr als 770 Keine Gesamtschulen ohne Oberstufe A 16 mehr als 1300 Keine Gesamtschulen mit Oberstufe (KGS, IGS) A 16 Keine Staffelung Schule Standort Form Schüler/-innen Werratalschule Heringen KGS 535 Adam-von-Trott-Schule Sontra KGS 553 Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf KGS 624 Uplandschule Willingen Willingen KGS 679 Freiherr-vom-Stein-Schule Hessisch Lichtenau KGS 832 Alexander-von-Humboldt-Schule Viernheim KGS 935 Gesamtschule Hungen Hungen IGS 975 Limesschule Altenstadt Altenstadt KGS 1.028 Georg-August-Zinn-Schule Reichelsheim (Odenwald) KGS 1.103 Albert-Einstein-Schule Groß-Bieberau KGS 1.111 Eichendorffschule Kelkheim-Münster KGS 1.141 Carl-von-Weinberg-Schule Frankfurt a. M. IGS 1.146 Ernst-Göbel-Schule Höchst KGS 1.147 Lindenauschule Hanau IGS 1.153 Limesschule Idstein KGS 1.156 Heinrich-Mann-Schule Dietzenbach KGS 1.184 Wilhelm-Filchner-Schule Wolfhagen KGS 1.191 Otto-Hahn-Schule Frankfurt a. M. KGS 1.198 Schule am Ried Frankfurt a. M. KGS 1.202 Friedrich-Ebert-Schule Pfungstadt KGS 1.208 Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ober-Ramstadt IGS 1.216 Albrecht-Dürer-Schule Weiterstadt KGS 1.217 Gesamtschule Konradsdorf Ortenberg KGS 1.255 Taunusschule Bad Camberg KGS 1.270 Anlage 3 Seite 4 Schule Standort Form Schüler/-innen Kurt-Schumacher-Schule Karben KGS 1.277 Clemens-Brentano-Europaschule Lollar KGS 1.308 Nikolaus-August-Otto-Schule Bad Schwalbach KGS 1.318 Jakob-Grimm-Schule Rotenburg a.d.Fulda KGS 1.324 Heinrich-von-Kleist-Schule Eschborn KGS 1.336 Heinrich-Böll-Schule Hattersheim am Main KGS 1.336 Altkönigschule Kronberg KGS 1.370 Ricarda-Huch-Schule Gießen Gießen KGS 1.375 Freiherr-vom-Stein-Schule - Europaschule Gladenbach KGS 1.404 Gesamtschule Gießen-Ost Gießen IGS 1.483 Alfred-Wegener-Schule Kirchhain Kirchhain KGS 1.556 (davon 70 rBFZ1 Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach Neu-Anspach IGS 1.502 Oswald-v.-Nell-Breuning-Schule Rödermark IGS 1.507 Theo-Koch-Schule Grünberg Grünberg IGS 1.570 Weibelfeldschule Dreieich KGS 1.612 Bertha-von-Suttner-Schule Mörfelden-Walldorf IGS 1.642 Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar KGS 1.653 Otto-Hahn-Schule Hanau KGS 1.727 Geschwister-Scholl-Schule Bensheim KGS 1.784 Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf KGS 1.841 Schuldorf Bergstraße Seeheim-Jugenheim KGS 2.102 Kopernikusschule Freigericht Freigericht KGS 2.384 1 rBFZ = regionales Beratungs-und Förderzentrum Vollausgebaute Gymnasien A 16 mehr als 360 Schule Standort Schüler/-innen Ueberwald-Gymnasium Wald-Michelbach 569 Ludwig-Georgs-Gymnasium Darmstadt 663 Gymnasium Eltville Eltville 742 Friedrichsgymnasium Kassel 746 König-Heinrich-Schule Fritzlar 757 Friedrich-Ebert-Gymnasium Mühlheim 772 Helmholtzschule Frankfurt a. M. 779 Gustav-Stresemann-Gymnasium Bad Wildungen 809 Lessing-Gymnasium Frankfurt a. M. 816 Gymnasium Nidda Nidda 820 Christian-Rauch-Schule Bad Arolsen 820 Georg-Büchner-Schule Darmstadt 821 Wigbertschule Hünfeld 826 Justus-Liebig-Schule Darmstadt 832 Rudolf-Koch-Schule Offenbach 840 Gymnasium Philippinum Marburg 843 Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule Homberg (Efze) 855 Winfriedschule Fulda 862 Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt a. M. 873 Viktoriaschule Darmstadt 874 Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt a. M. 876 Anlage 3 Seite 5 Schule Standort Schüler/-innen Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Schlüchtern 881 Oranienschule Wiesbaden 885 Musterschule Frankfurt a. M. 887 Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld Alsfeld 888 Eleonorenschule Darmstadt 902 Schwalmgymnasium Schwalmstadt 903 Starkenburg-Gymnasium Heppenheim 913 Elisabethenschule Frankfurt a. M. 914 Alexander-von-Humboldt-Schule Lauterbach Lauterbach 945 Goetheschule Neu-Isenburg 946 Rheingauschule Geisenheim 951 Lahntalschule Biedenkopf Biedenkopf 953 Rabanus-Maurus-Schule Fulda 961 Bettinaschule Frankfurt a. M. 962 Leibnizschule Wiesbaden 968 Altes Kurfürstliches Gymnasium Bensheim 980 Landgraf-Ludwigs-Gymnasium Gießen 980 Tilemannschule Limburg 987 Wilhelmsgymnasium Kassel 998 Immanuel-Kant-Schule Rüsselsheim 1.006 Gymnasium Taunusstein Taunusstein 1.010 Pestalozzischule Idstein 1.011 Carl-Schurz-Schule Frankfurt a. M. 1.017 Goethe-Gymnasium Kassel 1.023 Goethe-Gymnasium Frankfurt a. M. 1.025 Martin-Luther-Schule Marburg 1.028 Albert-Schweitzer-Schule Kassel 1.045 Alte Landesschule Korbach 1.050 Gymnasium Philippinum Weilburg 1.060 Liebigschule Frankfurt a. M. 1.065 Wolfgang-Ernst-Gymnasium Büdingen 1.065 Edertalschule Frankenberg 1.067 Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt 1.068 Albert-Schweitzer-Schule Offenbach 1.079 Elisabethschule Marburg 1.095 Adolf-Reichwein-Gymnasium Heusenstamm 1.099 Albert-Einstein-Schule Maintal 1.100 Lessing-Gymnasium Lampertheim 1.107 Christian-Wirth-Schule Usingen 1.118 Martin-Luther-Schule Rimbach 1.119 Ernst-Ludwig-Schule Bad Nauheim 1.120 Gymnasium am Mosbacher Berg Wiesbaden 1.137 Taunusgymnasium Königstein Königstein 1.137 Gutenbergschule Wiesbaden Wiesbaden 1.140 Einhardschule Seligenstadt 1.145 Diltheyschule Wiesbaden 1.154 Wilhelm-von-Oranien Schule Dillenburg 1.165 Ricarda-Huch-Schule Dreieich 1.172 Freiherr-vom-Stein-Schule Fulda 1.198 Weidigschule Butzbach 1.202 Schillerschule Frankfurt a. M. 1.207 Goethe-Gymnasium Bensheim 1.210 Anlage 3 Seite 6 Schule Standort Schüler/-innen Leibnizschule Offenbach 1.213 Dreieichschule Langen 1.215 Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim am Main 1.217 Elly-Heuss-Schule Wiesbaden 1.219 Ziehenschule Frankfurt a. M. 1.231 Augustinerschule Friedberg 1.240 Lichtenbergschule Darmstadt 1.252 Max-Planck-Schule Rüsselsheim 1.258 Gymnasium Gernsheim Gernsheim 1.276 Liebigschule Gießen Gießen 1.278 Wöhlerschule Frankfurt a. M. 1.289 Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Kassel 1.294 Prälat-Diehl-Schule Groß-Gerau 1.299 Gymnasium Michelstadt Michelstadt 1.310 Kaiserin-Friedrich-Gymnasium Bad Homburg 1.315 Grimmelshausen-Gymnasium Gelnhausen 1.326 Georg-Büchner-Gymnasium Bad Vilbel 1.350 Albert-Einstein-Schule Schwalbach am Taunus 1.364 Hohe Landesschule Hanau 1.412 Herderschule Gießen 1.413 Gymnasium Oberursel Oberursel 1.477 Main-Taunus-Schule Hofheim am Taunus 1.508 Johanneum-Gymnasium Herborn 1.531 Humboldtschule Bad Homburg 1.648 Karl-Rehbein-Schule Hanau 1.783 Voll ausgebaute Oberstufengymnasien A 16 Keine Staffelung Schule Standort Schüler/-innen Internatsschule Schloss Hansenberg Geisenheim 194 Geschwister-Scholl-Schule Melsungen 345 Bachgauschule Babenhausen 352 Oberstufengymnasium Eschwege 389 Carl-von-Ossietzky-Schule Wiesbaden 419 Martin-Niemöller-Schule Wiesbaden 473 Ernst-Reuter-Schule I Frankfurt a. M. 487 Albert-Schweitzer-Schule Hofgeismar 497 Gustav-Heinemann-Schule Rüsselsheim 549 Jacob-Grimm-Schule Kassel 602 Claus-Von-Stauffenberg-Schule Rodgau 604 Herderschule Kassel 621 Georg-Christoph-LichtenbergOberstufengymnasium Bruchköbel 622 Bertolt-Brecht-Schule Darmstadt 648 Burggymnasium Friedberg 691 Modellschule Obersberg Bad Hersfeld 709 Goetheschule Wetzlar 744 Alfred-Delp-Schule Dieburg 777 Friedrich-Dessauer-Gymnasium Frankfurt a. M. 801 Max-Beckmann-Schule Frankfurt a. M. 884 Anlage 3 Seite 7 Nicht voll ausgebaute Gymnasien A 15+AZ Keine Staffelung Schule Standort Schüler/-innen Gymnasium Riedberg *) Frankfurt a. M. 1.058 Theodor-Fliedner-Schule *) Wiesbaden 697 Neues Gymnasium **) Rüsselsheim 885 *) Aufbau abgeschlossen zum 1.8.2016 **) Aufbau abgeschlossen zum 1.8.201 Mittelstufengymnasien A 15+AZ Keine Staffelung Schule Standort Schüler/-innen Ulstertalschule Hilders 200 Friedrich-Wilhelm-Schule Eschwege 427 Helene-Lange-Schule Frankfurt a.M. 498 Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar 646 Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau 688 Leibnizschule Frankfurt a.M. 776 Schulen für Erwachsene Abendgymnasium und Hessenkolleg A 16 mehr als 360 Schule Standort Schüler/-innen Abendgymnasium Frankfurt Frankfurt 381 Schulen für Erwachsene Verbund von Abendgymnasium mit Abendhauptschule und/oder Abendrealschule A 16 mehr als 360 Schule Standort Schüler/-innen Gymnasium und Realschule für Erwachsene im HLL Dreieich Dreieich 392 Abendhauptschule / Abendrealschule eigenständig oder im Verbund A 15 mehr als 360 Schule Standort Schüler/-innen Abendhaupt- und Abendrealschule Frankfurt Frankfurt 516 Anlage 4 Seite 1 Schulform Besoldung Schulleiter/-in höchste Staffelgruppe (Schüler/-innen) Berufliche Schulen A 16 mehr als 360 Schule Standort Schülerinnen und Schüler Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen Bad Arolsen 432 Staatliche Technikakademie Weilburg 455 Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Südhessen Karben 623 Berufliche Schule des Wetteraukreises Nidda Nidda 748 Berufliche Schulen Untertaunus Taunusstein 801 Klinger-Schule Frankfurt a. M. 837 Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim 881 Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen Büdingen 900 Modellschule Obersberg Bad Hersfeld 922 Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Frankfurt a. M. 946 Berufliche Schulen Rheingau Geisenheim 978 Gutenbergschule Frankfurt a. M. 987 Berufliche Schulen Schwalmstadt Schwalmstadt 999 Friedrich-List-Schule Kassel 1.067 Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen Witzenhausen 1.116 Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach Butzbach 1.122 Aliceschule Gießen 1.136 Alice-Eleonoren-Schule Darmstadt 1.206 Arnold-Bode-Schule Kassel 1.243 Bethmannschule Frankfurt a. M. 1.249 Käthe-Kollwitz-Schule Offenbach a. M. 1.263 Friedrich-Feld-Schule Gießen 1.297 Käthe-Kollwitz-Schule Marburg 1.297 Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Darmstadt 1.302 Berufliche Schulen Kirchhain Kirchhain 1.316 Saalburgschule Usingen Usingen 1.334 Hochtaunusschule Oberursel Oberursel 1.357 Stauffenbergschule Frankfurt a. M. 1.362 Berufliche Schulen Biedenkopf Biedenkopf 1.378 Konrad-Zuse-Schule Hünfeld 1.391 Hans-Böckler-Schule Frankfurt a. M. 1.395 Willy-Brandt-Schule Kassel 1.396 Ludwig-Erhard-Schule Frankfurt a. M. 1.412 Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises Dillenburg 1.442 Friedrich-Dessauer-Schule Limburg 1.442 Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach Offenbach a. M. 1.455 Erasmus-Kittler-Schule Darmstadt 1.499 Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar 1.512 Berufliche Schulen Eschwege Eschwege 1.518 Anlage 4 Seite 2 Schule Standort Schülerinnen und Schüler Wilhelm-Knapp-Schule Weilburg 1.523 Radko-Stöckl-Schule Melsungen 1.528 Kinzig-Schule Schlüchtern 1.535 Berufliche Schulen Bad Hersfeld Bad Hersfeld 1.548 Wilhelm-Merton-Schule Frankfurt a. M. 1.576 Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg 1.590 Brühlwiesenschule Hofheim am Taunus 1.620 Heinrich Metzendorf Schule Bensheim 1.679 Berufliche Schulen Bebra Bebra 1.708 Adolf-Reichwein-Schule Marburg 1.712 Eduard-Stieler-Schule Fulda 1.726 Theodor-Heuss-Schule Wetzlar 1.735 Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt Michelstadt 1.773 Vogelsbergschule Lauterbach Lauterbach 1.786 Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule Fritzlar 1.788 Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Marburg 1.789 Bergiusschule Frankfurt a. M. 1.807 Berufliche Schulen Berta Jourdan Frankfurt a. M. 1.816 Feldbergschule Oberursel 1.817 Franz-Böhm-Schule Frankfurt a. M. 1.826 Paul-Ehrlich-Schule Frankfurt a. M. 1.833 Max-Weber-Schule Gießen 1.867 August-Bebel-Schule Offenbach 1.874 Werner-von-Siemens-Schule Frankfurt a. M. 1.888 Eugen-Kaiser-Schule Hanau 1.892 Herwig-Blankertz-Schule Hofgeismar 1.896 Paul-Julius-von-Reuter-Schule Kassel 1.904 Hans-Viessmann-Schule Frankenberg 1.933 Max-Eyth-Schule Alsfeld Alsfeld 1.955 Kerschensteinerschule Wiesbaden 1.973 Landrat-Gruber-Schule Dieburg 1.980 Willy-Brandt-Schule Gießen Gießen 2.005 Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises Dillenburg 2.018 Johann-Philipp-Reis-Schule Friedberg 2.026 Konrad-Adenauer-Schule Kriftel 2.035 Martin-Luther-King-Schule Kassel 2.038 Theodor-Heuss-Schule Offenbach am Main 2.082 Louise-Schroeder-Schule Wiesbaden 2.090 Friedrich-List-Schule Wiesbaden 2.104 Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden 2.115 Oskar-von-Miller-Schule Kassel 2.140 Max-Eyth-Schule Dreieich 2.178 Karl Kübel Schule Bensheim 2.231 Peter-Behrens-Schule Darmstadt 2.233 Georg-Kerschensteiner-Schule Obertshausen 2.251 Martin-Behaim-Schule Darmstadt 2.254 Friedrich-List-Schule Darmstadt 2.256 Anlage 4 Seite 3 Schule Standort Schülerinnen und Schüler Elisabeth-Knipping-Schule Kassel 2.259 Schulze-Delitzsch-Schule Wiesbaden 2.273 Theodor-Litt-Schule Gießen 2.293 Max-Eyth-Schule Kassel 2.309 Berufliche Schulen am Gradierwerk Bad Nauheim 2.312 Adolf-Reichwein-Schule Limburg 2.312 Werner-von-Siemens-Schule Wetzlar 2.373 Philipp-Holzmann-Schule Frankfurt a. M. 2.377 Heinrich-Kleyer-Schule Frankfurt a. M. 2.428 Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen Korbach 2.559 Kaufmännische Schulen Hanau Hanau 2.598 Ludwig-Geissler-Schule Hanau 2.606 Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau Groß-Gerau 2.676 Werner-Heisenberg-Schule Rüsselsheim 2.733 Ferdinand-Braun-Schule Fulda 2.821 Richard-Müller-Schule Fulda 2.960 Julius-Leber-Schule Frankfurt a. M. 3.189 Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen Gelnhausen 3.689 1822_Anlagen.pdf KA1822_Anlage1 KA1822_Anlage2 KA1822_Anlage3 KA1822_Anlage4