Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 16.04.2015 betreffend Zollabwicklung am Kassel Airport (KSF) und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: In Gesprächen mit Unternehmen aus Nordhessen wird immer wieder erwähnt, dass man KSF schon gerne als Drehscheibe für den eigenen Export/Import nutzen würde, dies aber daran scheitert, dass keine Zollabwicklung am Airport möglich ist und er deshalb als Möglichkeit ausscheide. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Der Flughafen Kassel Airport ist ein wichtiger Baustein in der Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion in Nordhessen. Gutachten bestätigen die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte des Flughafens auf die Region. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung zu dem Ziel, dass der Betrieb des Flughafens ohne Zuschüsse der Anteilseigner möglich ist. Die kommerzielle Luftfahrt am Kassel Airport befindet sich dabei in der Startphase. Die Weiterentwicklung der Luftfahrtangebote bezieht sich auf alle Bereiche, sowohl auf den gewerblichen wie auch den nichtgewerblichen Luftverkehr, wobei nur Flüge des gewerblichen Luftverkehrs in und aus Drittstaaten beim Zoll zu beantragen sind und dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Ausweislich der Statistik der Flugbewegungen entwickelt sich die Zahl der Flüge und Passagiere auch ohne eine Zollabfertigung positiv. So konnte in 2014 die Zahl der Flugbewegungen gegenüber 2013 um etwa 15,4 % von 22.891 auf 26.419 gesteigert werden. Das entspricht - rein rechnerisch - durchschnittlich etwa 72 Starts und Landungen an jedem Tag des Jahres 2014. Darunter waren Test- und Werkstattflüge der Luftfahrtindustrie am Standort, Freizeitflüge , Privatflüge, Geschäfts- und Ferienflüge mit Flugzeugen der unterschiedlichen Größenklassen . Die Zahl der Passagiere stieg von 46.557 im Jahr 2013 um etwa 1,1 % auf 47.088 im Jahr 2014. Die Prognose geht für das laufende Jahr von einer Passagierzahl von 67.830 aus, davon etwa 53.550 Passagiere im Bereich der kommerziellen Luftfahrt und 14.280 Passagiere in der allgemeinen Luftfahrt. 2014 waren es 32.326 Passagiere der kommerziellen Luftfahrt und 14.762 Passagiere der allgemeinen Luftfahrt, zu denen auch die Business Aviation zählt. Außerdem konnte am Kassel Airport die Zahl der Ferienziele ausgebaut werden. Nachdem im Jahr 2013 und 2014 die Reiseveranstalter drei regelmäßige Ziele im Programm hatten, sind es in diesem Jahr bereits sechs Saisonziele. Die Partner berichten von guten Auslastungszahlen der Maschinen. Ein Partner musste sogar ein größeres Flugzeug einsetzen, um allen Buchungsanfragen gerecht zu werden. Auch die Entwicklungen für den Winterflugplan 2015/2016 sind aus jetziger Sicht als erfreulich zu bezeichnen. In der Business Aviation verlief das Jahr 2014 ebenfalls positiv. Die Zahl der Flugbewegungen im Geschäftsreiseverkehr (Executive-Verkehr) allein mit größeren Maschinen mit einem Gewicht von über 4 Tonnen stieg gegenüber 2013 von 1.146 um 39,8 % auf 1.602. Daneben sind etwa 100 Privatflugzeuge am Kassel Airport stationiert, die sowohl im Freizeit-, als auch im Geschäftsreiseverkehr genutzt werden können. Eingegangen am 27. Mai 2015 · Ausgegeben am 1. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1838 27. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1838 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wäre die Einrichtung von Zollabwicklungsmöglichkeiten am KSF denkbar? Zollabwicklungsmöglichkeiten im Status eines sog. "besonderen Landeplatzes" existieren am Kassel Airport bereits heute. Flüge in und aus Drittstaaten sind im nichtgewerblichen Verkehr dadurch ohne weiteres zulässig. Flüge im gewerblichen Verkehr (Passagiere und Fracht) in und aus Drittstaaten sind durch den Flughafenbetreiber separat beim Zoll zu beantragen und unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt. Die mit der Abfertigung verbundenen Kosten (Zollbeamte, Reisekosten etc.) sind durch den Betreiber zu erstatten. Dagegen setzt die Einrichtung einer eigenen Zolldienststelle voraus, dass der Kassel Airport vom Bundesministerium der Finanzen als Zollflughafen bestimmt wird. Die Einrichtung orientiert sich in erster Linie an verwaltungsökonomischen Grundsätzen. Die internen Vorschriften der Finanzverwaltung nennen dafür jedoch ein erforderliches Mindestaufkommen von 2.000 bis 3.000 zollrelevanten Flügen p.a. in den vergangenen Jahren. Diese Voraussetzung erfüllt der Kassel Airport derzeit nicht. Frage 2. Wie hoch wären die Kosten einer Einrichtung von Zollabwicklungsstellen am KSF? Darüber hat die Landesregierung keine Informationen. Frage 3. Wer ist zuständig für die Bereitstellung einer Zollabfertigung am KSF? Zuständig ist die Bundesfinanzverwaltung (siehe Antwort zu Frage1.). Frage 4. Wurde die Einrichtung einer Zollabfertigung bereits von der Landesregierung bei der zuständigen Stelle angeregt? Frage 5. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Frage 6. Wenn nein, warum nicht? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 zusammen beantwortet. Seitens der Landesregierung hat es Gespräche hinsichtlich der Einrichtung einer Zollabfertigung gegeben. Da jedoch die internen Vorschriften der Finanzverwaltung derzeit noch der Einrichtung einer eigenen Zollabfertigungsstelle entgegenstehen, besteht zurzeit keine Aussicht hierauf. Dies ist insofern von nachrangiger Bedeutung, als der Kassel Airport die Weiterentwicklung der Luftverkehrsangebote in allen Bereichen verfolgt. Die Einrichtung einer eigenen Zollabwicklungsstelle ist dabei kein zwingender Bestandteil der Entwicklungsstrategie, da nur für die allerwenigsten Flüge eine Zollabwicklung notwendig ist. Der Ausbau der nichtgewerblichen Luftverkehrsangebote kann und wird auch ohne eine solche Stelle vorangetrieben werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 7. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, für welche Unternehmen die Einrichtung der Zollabwicklung interessant wäre? Die Einrichtung der Zollabwicklung wäre grundsätzlich für Logistikunternehmen und Industrieunternehmen mit regelmäßig größeren Frachtmengen in und aus Drittstaaten interessant. Konkrete Anfragen sind weder an die Flughafen GmbH Kassel noch an die Landesregierung herangetragen worden. Wiesbaden, 19. Mai 2015 Dr. Thomas Schäfer